Sind diese ganzen Forderungen in der Mahnung rechtens?

10. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411999-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Sind diese ganzen Forderungen in der Mahnung rechtens?

Frage steht oben



........
Vorab per E-Mail

Hamburg, 08.04.2015 / APIE
Az.: PL1656434

Telefon: 040 / 4 50 65 - 796
Kostenfrei: 0800 / 1016783
Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr

Telefax: 040/571441200
E-Mail: paypal@ksp.de
Internet: www.serviceportal.ksp.de

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: ********************
Ihre E-Mailadresse: ******************

Sehr geehrter Herr **********************

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 48,60 aufweist und Sie sich mit dem
Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen
Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete
Nutzerkonto zu der Kennung "***************************" wurde am 16.01.2013 bei PayPal registriert. Dieses
Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 48,60 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 43,40 und
Gebühren für Rückbuchung seitens PayPal in Höhe von EUR 5,20.

Weitere Details zu der hier gegenständlichen Transaktion sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am
13.02.2015 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse
"************************" versandt.

Trotzdem haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt
worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die
weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 139,10 sofort, spätestens bis

14.04.2015

auf unser Anwaltskonto: IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM, zu zahlen oder uns eine entsprechende
Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
-telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
-unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder
-über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 48,60
zzgl. Verzugszinsen seit dem 14.02.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,30
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 139,10

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur
SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie
einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher
Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns:

1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr -
19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr)
2. per E-Mail: paypal@ksp.de
3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de - hier können Sie auch mit uns chatten.

Mit freundlichen
Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 0800 / 1016783

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 90173600
Bankverbindung international: IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM



Danke in voraus


-- Editiert von Moderator am 10.04.2015 16:23

-- Thema wurde verschoben am 10.04.2015 16:23

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 5810x hilfreich)

Ich sehe die Kosten als gerechtfertigt an.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39265x hilfreich)

Du schuldest Geld.
Du bist in Verzug.
Das sind Anwälte.
Die Kosten bewegen sich im akzeptablen Rahmen.



Ich sehe jetzt keinen Grund weshalb man sich da einem Risiko der gerichtlichen Beitreibung aussetzen und nicht sofort zahlen sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb411999-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber sind die Mahngebüren nicht zu hoch?

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39265x hilfreich)

Es wäre hier noch

Zitat:
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00

nachzuforschen wie sich diese genau zusammensetzen.

Das dürfte der einzige Punkt sein, der eventuell angreifbar wäre.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16143x hilfreich)

Wie kommen die 43,40€ zustande?
Die "vorgerichtlichen Kosten" von 20€ sind schlichtweg Quatsch. Paypal hat bereits 5,20€ aufgeschlagen. Das ist für Rücklastschriftgebühren und zwei der eMail-Mahnungen mehr als ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3450x hilfreich)

Ich finde es einfach nur lächerlich sich auf "Email-Mahnungen" zu beziehen. Ein einziger brieflicher Versuch von Paypal wäre doch wohl sinnvoll. Das dann gleich an einen Anwalt weiterzugeben spricht Bände bezüglich Paypal und deren Geschäftsgebaren.

Wie meint KSP selber: Piraterie gibt es nicht nur auf hoher See ...

-- Editiert von Mr.Cool am 10.04.2015 18:35

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Zitat:
Der Betrag des Negativsaldos von EUR 48,60 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 43,40 und
Gebühren für Rückbuchung seitens PayPal in Höhe von EUR 5,20.

Diese Summe (48,60 plus 5,20) würde ICH zweckgebunden direkt aufs paypal Konto einzahlen

Die Gebühren der KSP Kanzlei würde ich nicht begleichen da diese Kosten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt werden
Dann sollte man sich allerdings auf weitere böse Briefe von KSP bzw BFS einstellen und einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgem widersprechen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pal379176-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Schreiben dürfte sich doch auch eher als "Mahnschreiben einfacher Art" eistufen lassen, oder? Und das rechtfertigt nicht derart hohe Anwaltskosten.

Mit KSP hatte ich auch schon zu tun. Die haben recht schnell den Schwanz eingezogen. Ich hab die Gesamtforderung nur zur Hälfte bezahlt, am Ende waren rund 43€ über, die 2x böse angemahnt wurden. Als ich darauf nicht reagiert habe, kam plötzlich ein "Angebot": Sie würden sich auch mit 12€ zufriedengeben. Aaaaha!? :D
Als ich auch darauf nicht reagiert habe, kam gar nichts mehr.

4x Hilfreiche Antwort

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