Sirius Inkasso. Forderung nach 12 Jahren

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
dailer84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Sirius Inkasso. Forderung nach 12 Jahren

Hallo. Ich habe heute einen Brief erhalten von Sirius Inkasso. Es besteht eine Forderung von 2006 von Quelle.

Das letzte mal, als Sie sich gemeldet haben, war von 2011.


Mir war die Forderung nicht bekannt und habe natürlich nachgefragt nach den Unterlagen.

Die Unterlagen wurden mir geschickt. Es gibt keine forderungsaufstellung.

Es gibt einen vollstreckungsbecsheid, der mir komisch vorkommt. Auf dieser ist gar kein Stempel vom Gerichtsvollzieher.

Meine Frage, woran erkenne ich, ob der Bescheid Wirksamkeit hat? Denn meines Wissens, habe ich zu diesem Datum gar nicht mehr an der Adresse gewohnt.

Und ich meine, es wurde auch nie vollstreckt. Es gibt eine Inkassovollmacht. Diese wurde von Quelle an Sirius Inkasso erteilt.

Aber meines Wissens, war das frühere Inkasso Bosch Inkasso, an die ich damals auch raten gezahlt habe.

Wie kann ich vorgehen?
Oder ist der Vollstreckungsbescheid auch ohne Stempel des Gerichtsvollziehers gültig?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von dailer84):
Es gibt einen vollstreckungsbecsheid, der mir komisch vorkommt. Auf dieser ist gar kein Stempel vom Gerichtsvollzieher.
Da muss auch kein Stempel vom GV drauf sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2535 Beiträge, 743x hilfreich)

Wenn kein GV beauftragt wurde wird auch kein Stempel drauf sein.

Im Regelfall erhälst du die Kopie des Gläubigers und da steht ob drauf wann der VB zugestellt wurde.

Zitat (von dailer84):
Denn meines Wissens, habe ich zu diesem Datum gar nicht mehr an der Adresse gewohnt.

Wann hast du die Kopie erhalten?

Zitat (von dailer84):
Aber meines Wissens, war das frühere Inkasso Bosch Inkasso, an die ich damals auch raten gezahlt habe.

Sicher? Bosch hat einen VB erwirkt? Eher unwahrscheinlich.

Mit "meines Wissens" wirst du nichts erreichen sondern nur mit Fakten.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125976 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von dailer84):
Mir war die Forderung nicht bekannt

Aha ...
Zitat (von dailer84):
Das letzte mal, als Sie sich gemeldet haben, war von 2011

Zitat (von dailer84):
Aber meines Wissens, war das frühere Inkasso Bosch Inkasso, an die ich damals auch raten gezahlt habe.

Finde den Widerspruch...



Zitat (von dailer84):
Meine Frage, woran erkenne ich, ob der Bescheid Wirksamkeit hat?

Mit etwas Pech daran, das der Gläubiger anfängt zu pfänden ...

Wenn er echt ist, dann hat er auch "Wirksamkeit". Insofern würde ich mal die Echtheit prüfen.
Vorher sollte man prüfen, ob man zum Zeitpunkt der Zustellung noch dort gewohnt hat, auf wen der Titel lautet und ob die Vollmachten alle in Ordnung sind.


Und dann mal eine Forderungsaufstellung anfordern und prüfen ob die früheren Zahlungen angerechnet wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.776 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen