Sirius Inkasso...blicke nicht durch

26. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sirius Inkasso...blicke nicht durch

hallo zusammen



und zwar habe ich am 20.07.09 ein vollstreckungsbescheid wegen einer forderung der Neckermann.de GmbH in höhe von 431,69€ von Sirius Inkasso bekommen. Darin steht auch das Sirius inkasso das von der Universum Inkasso GmbH übernommen hat.



wenn ich diesen betrag nicht bezahlen würde, werden sie weiterer maßnahmen einleiten :



- Pfändung meiner zukünftigen Rente

- Erneute abgabe der eidesstattlichen versicherung

- ggf. haftbefehl

- Kontosperre



habe deswegen direkt dort angerufen und nachgefragt von wann die rechnung denn wäre und die meinten ..von 1997



habe dann eine ratenzahlung von montalich 25€ vereinbart und die meinten das ich nochmal post bekommen würde wo diese ratenzahlung aufgelistet wär.



am 26.07.09 habe ich dann diesen brief bekommen wo aber jetzt drauf steht :

Forderung der Universum Inkasso GmbH , Frankfurt über 512,82€ wegen ansprüche aus Vertragsnummer .........



auf dem vollstreckunsbescheid steht auch drauf das es aus mannheim ist aber die telefonnr. ist von düsseldorf

und auf dem zweiten brief den ich bekommen hab steht dann düsseldorf..



habe mir das alles nochmal durch den kopf gehen lassen und jetzt frage ich mich wieso muss ich aufeinmal 512,82€ anstatt 431,69€ zahlen und ob diese rechnung nicht schon lange verjährt ist ?

habe vorher auch nie mahnungen bekommen das sind jetzt die ersten briefe die ich bekommen habe...






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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)


Hallo Mausgen,

Du schreibst leider nicht, ob die Rechnung in der Tat berechtigt ist.

Da früher keine Mahnung erging, sollte i.d.R. kein Verzug vorliegen. Ich muss hier wieder Werbung machen für meinen Beitrag
BGH zu Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag.

Verjährung tritt ein nach drei Jahren.

Das hier ist Schwachsinn:
- Pfändung meiner zukünftigen Rente
- Erneute abgabe der eidesstattlichen versicherung
hast Du das schon einmal getan ?
- ggf. haftbefehl
- Kontosperre

Denk mal über Nötigung o.ä. nach. Du kannst Dich zumindest an die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde wenden.

Hast Du die Ratenzahlung schriftlich angeboten ? Dies könnte ein Anerkenntnis der Forderung darstellen.

Wichtig: UNABHÄNGIG HIERVON musst Du gegen den VB vorgehen ! Such hier im Forum, wie das geht oder erkundige Dich bei Gericht; auch wegen einzuhaltender Fristen. Ein VB könnte rechtskräftig werden, obwohl die Forderung unberechtigt ist.

Viel Glück !

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#2
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen lieben dank für die antwort

Ich habe bei Neckermann mal was bestellt, dies ist aber schon sehr lange her das war noch in den 90ern, weiss aber nicht mehr genau wann es war. Als ich bei Sirius Inkasso anrief wurde mir gesagt es war 1997.

Ich weiss auch nicht was ich bestellt habe, wiviel es gekostet hat oder wann genau ich es bestellt habe. Dies wurde mir auch am telefon nicht gesagt.

habe schonmal eine eidesstattliche versicherung abgegeben, dies ist aber allerdings schon 8 jahre her.

Als ich bei Sirius Inkasso anrief habe ich eine telefonisch ratenzahlung vereinbart. Ich habe also nichts schriftlich unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)


Mein IKU-Feind zeichnet Telefongespräche auf, ist das in Deinem Fall genauso ? Hast Du dem zugestimmt ? Womöglich kann auch das als Anerkennung interpretiert werden.

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#4
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

mir wurde am telefon nicht gesagt das dass gespräch aufgezeichnet wird somit habe ich auch nicht zugstimmt das sie es aufzeichnen dürfen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)


Demnach hast Du m.E. eine gute Ausgangslage.

Wie zuvor betont, solltest Du gegen den VB vorgehen. Hierbei kann ich Dir aber keinen Rat geben; warte - wenn Du es vertreten kannst - auf kompetentere Zuschriften hierzu oder erkundige Dich bei Gericht. Ich kenne die Vorgehensweise und die geltenden Fristen nicht.

Dem IKU, besser beiden, kannst Du schreiben:
Ablehnung der Hauptforderung wegen Verjährung
demzufolge auch Ablehnung der IKU-Gebühren
Einschreiben mit Rückschein !

Es werden weitere Briefe folgen.

Einem Mahnbescheid musst Du ebenso wie einem VB widersprechen; denn auch der wird rechtskräftig, wenn ein Widerspruch nicht rechtzeitig ergeht.

Bin heute offline, viel Glück !

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
habe deswegen direkt dort angerufen und nachgefragt von wann die rechnung denn wäre und die meinten ..von 1997

Möglicherweise ist die Forderung auch verjährt !#
Dann schnellstens Einspruch gegenüber dem VB !!!!


lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ein VB habe ich so weit ich mich errinnern kann überhaupt nicht bekommen, was ich bekommen habe ist ein schreiben aus dem VB. Das habe ich eben erst erfahren.
das ist ja der mist.. ich habe weder mahnungen bekommen noch irgendeinen VB. als ich ja dort anrief meinte die auch noch zu mir sie hätten mir januar 09 noch eine mahnung geschickt. Ich habe aber noch nie etwas bekommen von neckermann, Sirius In. oder vom gericht..

Ich habe heute morgen auch einen anwalt angerufen, er meinte zu mir ich soll mir den VB mal zuschicken lassen da würde dann schon näheres drauf stehen.. und er meinte das es nicht unbedingt sein muss das diese rechnung verjährt ist..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hab grad nochmal beim IKU angerufen und den vollstreckungsbescheid angefordet. dazu wollte ich auch eine auflistung der sachen die ich bestellt habe..
- Was ich bestellt habe
- Wann ich es bestellt habe
- Wieviel die ware gekostet hat

da meinte die frau am telefon zu mir das könnte sie nicht machen das existiert nicht mehr das hätten man bei Gericht anforden können als man den VB bekommen hat...und sie meinte noch nach dem das gericht den VB zugesendet hätte könnten die, die daten löschen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mausgen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hab grad nochmal beim IKU angerufen und den vollstreckungsbescheid angefordet. dazu wollte ich auch eine auflistung der sachen die ich bestellt habe..
- Was ich bestellt habe
- Wann ich es bestellt habe
- Wieviel die ware gekostet hat

da meinte die frau am telefon zu mir das könnte sie nicht machen das existiert nicht mehr das hätten man bei Gericht anforden können als man den VB bekommen hat...und sie meinte noch nach dem das gericht den VB zugesendet hätte könnten die, die daten löschen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass doch die Anrufe im Call Center
Die Frau am Telefon ist lediglich eine Call Agentin welche weisungsgem Standartantworten gibt .
Fordere schriftlich vom Inkassobüro eine Kopie des vermeintlichen Titels
Hier wird möglicherweise mit nicht vorhandenen Armeen operiert .
Das Inkassobüro wird Dich selbstredend nicht auf die Verjährung der Forderung hinweisen )

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