Sky Infoscore Forderung

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Sky Infoscore Forderung

Hallo zusammen,

ich habe eine ziemlich hohe Forderung von dem Inkasso Unternehmen bekommen über 824,04€. Die generelle Forderung ist an sich Ok da die Abbuchungen tatsächlich nicht stattgefunden haben. Allerdings gab es bis auf die nicht stattgefundenen Abbuchungen keinerlei Mahnungen, da die wohl allesamt an meine alte Adresse gesendet worden sind, obwohl ein Nachsendeauftrag eingerichtet wurde. Die fehlgeschlagenen Abbuchungen habe ich nicht mitbekommen, da von meinem Konto nur Miete usw abgebucht wird und dann bleibt eh nichts mehr über. Einkauf u.ä. macht Freundin. Wie dem auch sei, ich bin ja Zahlungswillig, allerdings frage ich mich ob der Betrag von über 800€ so korrekt ist und ob ich dieses ( kann ich auch nur in Raten zahlen) direkt an das Inkasso zahlen muss oder direkt an Sky? Man liest ja so viel (falsches?) im Internet, zb, das der Schadensersatz nicht so hoch sein darf, da man die Leistung ja auch nicht mehr bekommt? Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar :)

https://ibb.co/nHT5XS Link zu der Aufstellung der Kosten

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17 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie lange wäre der Vertrag noch gegangen? Dir wurde ja offenbar im März fristlos gekündigt und dann wird für die Restlaufzeit Schadensersatz gefordert. Zur Prüfung müsste man wissen, wie lange der Vertrag noch gelaufen wäre.

Die Inkassokosten sind nach Meinung von Verbraucherverbänden u.ä. viel zu hoch. Infoscore macht auch nichts, was diese Gebühr in diesem Umfang rechtfertigen würde.

Ich würde von Infoscore einmal die vollständige Vertragskopie zwischen Sky und Infoscore anfordern und ein detailliertes Arbeitsprotokoll. Zur Prüfung, ob es jemals eine Rechtsdienstleistung gab und ob die 1,3 Gebühr wirklich so richtig ist. Daneben würde ich eine Rechnungskopie für die Adressermittlung verlangen.

Zitat:
Die fehlgeschlagenen Abbuchungen habe ich nicht mitbekommen

Dann rede mal mit deiner Bank. Denn die muss dich aktiv über Rücklastschriften informieren.

Mit diesem Argument kommst du also unabhängig von der falschen Adresse leider nicht weit.

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#2
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schon Mal für die Antwort. Der Vertrag müsste bis Oktober 2018 gewesen sein. Gibt es für die ganze Auflistung die ich anfordern soll einen Vordruck. Tue mich schwer damit so etwas zu formulieren.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde es so formulieren:
"Wertes Inkasso. Ich kann die Position Schadensersatz nicht nachvollziehen. Sie möchten mir bitte die Berechnungsgrundlage detailliert erläutern und begründen, warum hier offenkundig 100% der Grundgebühr entgegen der ständigen Rechtsprechung als Schadensersatz angesetzt wurde. Zudem wollen Sie mir den vollständigen zwischen Sky und Ihnen geschlossenen Vertrag in Kopie vorlegen, sowie ein detailliertes Arbeitsprotokoll. Dies benötige ich für eine Sachprüfung, ob sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbracht haben und wie hoch die Gebühr hierfür ist. Ich verweise hierzu auf die ständige Rechtsprechung des BGH. Bei Weigerung werde ich die Meinung vertreten, dass hier nie eine Rechtsdienstleistung beauftragt wurde und dass sie auch nie erbracht wurde."

Kannst du denn die offenen Rechnungen und Mahngebühren soweit schon mal bezahlen? Das würde ich tun, denn das ist ja unstrittig. Ggf. auch die Hälfte des Schadensersatzes. Und das Zurücksenden der Leih-Geräte nicht vergessen (Versandbeleg unbedingt aufheben).

-- Editiert von mepeisen am 17.04.2018 12:34

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#4
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für den Text. Nein leider kann ich das wohl nicht alles auf einmal zahlen. Das müsste ich im Verwandten Kreis Mal abklären. Aber wenn ich denen erstmal die Antwort zusende, habe ich ja ein paar Tage Zeit mich darum zu kümmer.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die offenen Rechnungen und die Mahnungen musst du ja sowieso bezahlen. So bald wie möglich, zweckgebunden (also mit Verwendungszweck "Nur offene Rechnungen + Mahngebühren" oder ähnliches.

Wäre gut, wenn das klappt. Denn damit verschiebst du die Diskussion. Man diskutiert dann nicht mehr über das, was ohnehin berechtigt ist, sondern nur noch um den Rest.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde es so formulieren:
"Wertes Inkasso. Ich kann die Position Schadensersatz nicht nachvollziehen. Sie möchten mir bitte die Berechnungsgrundlage detailliert erläutern und begründen, warum hier offenkundig 100% der Grundgebühr entgegen der ständigen Rechtsprechung als Schadensersatz angesetzt wurde.
So würde ich das nicht formulieren, denn das hier gar nicht der Fall! Nach Aussage des Fragestellers würde der Vertrag noch bis Oktober laufen. 8x65€ = 520€
Hier werden aber 200€ weniger gefordert! Die Höhe der Schadenersatzforderung sehe ich als gerechtfertigt an. Die Kosten für die Zeit in der Sky hätte genutzt werden können sowieso, da sind die 100% zu zahlen. Ich muss gestehen, hier fällt mir nichts auf was nicht zu rechtfertigen wäre.
Das einzige was ich komisch finde, wie kann man ein Fernseh Abo über monatlich 65€ abschließen wenn man selbst sagt, dass nach Abbuchung der Miete das Konto sowieso bereits leer ist?
Im Fall hier würde ich zur Zahlung raten, denn die Rechnung ist plausibel. Ich würde lediglich höflich wegen Ratenzahlung anfragen.

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#7
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte vorher ein vergünstigten tarif, den ich blöderweise nur online gekündigt habe. Der Vertag wurde dann automatisch verlängert, zu den normalen Gebühren. Weil Sky angeblich keine Kündigung bekommen hat. War mein Fehler, nicht anständig zu kundigen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
War mein Fehler, nicht anständig zu kundigen.

Eine bestätigungsemail oder etwas ähnliches hast du nicht bekommen? Auch sonst keinen Hinweis darauf?

Ansonsten sorry. Laie hat wohl Recht. Ich habe irgendwie andere Zahlen im Kopf gehabt und mich da verrechnet.

Zitat:
Ich würde lediglich höflich wegen Ratenzahlung anfragen.

Was natürlich wieder eine Rateneinigungsgebühr auslöst und die unsinnigen Inkassokosten erzwingt. Wer einige hundert Euro zu viel hat, kann das natürlich machen.

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#9
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein eine Bestätigungsemail hatte ich leider nicht. Also heißt das, wenn ich raten zahle muss ich die Inkasso Gebühren und die Ratengebühren auf jeden Fall zahlen ?

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier rechts findest Du eine Gebührenliste für Inkassogebühren

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

In Deinem Fall wären das 24 € plus 6 € Auslagenpauschale an Inkassogebühren
Pro geplatzter Lastschrft sind gem letzten Urteil lg Potsdam gerundet 4 € zu zahlen

Optimalerweise sollte man die unstrittig Hauptforderung zweckgebunden (" nur Hauptforderung" im Überweisungsträger beim Verwendungszweck eintragen ) überweisen.

Ratenzahlungsvereinbarungen ausgerechnet mit einem Inkassoladen ist dringend abzuraten



-- Editiert von thehellion am 17.04.2018 15:48

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Hier rechts findest Du eine Gebührenliste für Inkassogebühren

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

In Deinem Fall wären das 24 € plus 6 € Auslagenpauschale an Inkassogebühren
Pro geplatzter Lastschrft sind gem letzten Urteil lg Potsdam gerundet 4 € zu zahlen

Optimalerweise sollte man die unstrittig Hauptforderung zweckgebunden (" nur Hauptforderung" im Überweisungsträger beim Verwendungszweck eintragen ) überweisen.

Ratenzahlungsvereinbarungen ausgerechnet mit einem Inkassoladen ist dringend abzuraten



-- Editiert von thehellion am 17.04.2018 15:48


Für den Fall ich kann die Hauptforderung nicht auf ein Mal zahlen, mit wem soll ich die Ratenzahlung vereinbaren? Ich glaube nicht daß Sky sich darauf einlassen wird, wie man so liest.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die werden das zur Bedingung machen. Wenn man sich entschließt, diese Gebühren nicht zu akzeptieren, ist jedenfalls eine Rateneinigung mit einem Gerichtsvollzieher rein rechnerisch deutlich günstiger.

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#13
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die werden das zur Bedingung machen. Wenn man sich entschließt, diese Gebühren nicht zu akzeptieren, ist jedenfalls eine Rateneinigung mit einem Gerichtsvollzieher rein rechnerisch deutlich günstiger.


Also in dem Fall nicht mehr auf das Inkassobüro eingehen und auf einen Brief vom Gericht warten?

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da habe ich leider keine Antwort

wenn Du mit dem Inkasso eine Ratenzahlungsvereinbarung triffst kommen zusätzlich zu den überhöhten Inkassogebühren noch Ratenzahlungsgebühren dazu. Das Inkasso versucht maximal von der Notlage zu profitieren.

Wie ist Dein score Deiner Meinung nach ? Gibt es noch andere Schulden ?



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#15
 Von 
Rocee
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Da habe ich leider keine Antwort

wenn Du mit dem Inkasso eine Ratenzahlungsvereinbarung triffst kommen zusätzlich zu den überhöhten Inkassogebühren noch Ratenzahlungsgebühren dazu. Das Inkasso versucht maximal von der Notlage zu profitieren.

Wie ist Dein score Deiner Meinung nach ? Gibt es noch andere Schulden ?


Nicht so gut. Bin dabei noch andere Sachen abzubezahlen. Zb eine Vodafone Geschichte, wo ich leider schon eine Ratenzahlung an ein Inkassobüro leiste. Ich denke da kommt man dann nicht mehr raus? Die Sky Geschichte läuft aber auch auf den Namen meiner freundin. Deswegen will ich das so schnell wie möglich aus der Welt schaffen.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Deswegen will ich das so schnell wie möglich aus der Welt schaffen.

Verständlich. Denn wenn sie den Vertrag abschloss, dann kann man auch gegen sie vorgehen und ggf. bei ihr pfänden, sobald tituliert wurde. Es hilft ja nichts. Wenn du das zwingend unbedingt aus der Welt haben willst, wirst du versuchen müssen, dich mit denen auf eine Ratenzahlung zu einigen. Die du dann unbedingt auch einhalten musst.
Was das finanziell bedeutet, haben wir dir erläutert.

-- Editiert von mepeisen am 17.04.2018 16:27

Signatur:

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Rocee):
Die Sky Geschichte läuft aber auch auf den Namen meiner freundin. Deswegen will ich das so schnell wie möglich aus der Welt schaffen.
Dann solltest du zusehen, dass die Bonität deiner Freundin nicht durch dich nach unten gezogen wird! Auch wenn der Gerichtsvollzieher finanziell günstiger wird, wird die Bonität deiner Freundin deutlich nach unten gezogen werden! Eine Einigung mit dem Inkassobüro ist zwar deutlich teurer, aber das sollte dir die Bonität deiner Freundin wert sein, denn du hast das verbockt!


Zitat (von Rocee):
Ich hatte vorher ein vergünstigten tarif, den ich blöderweise nur online gekündigt habe. Der Vertag wurde dann automatisch verlängert, zu den normalen Gebühren.
Ich kündige regelmäßig mein Sky Abo online. Das geht problemlos und man hat jederzeit eine Übersicht über den aktuellen Vertrag. Mein aktueller Status ist in deren System z.B., dass eine Kündigung zum 31.12.2019 bereits erfolgt ist. Du hättest das also jederzeit überprüfen können. Warum hast du das denn nicht gemacht? Oder hast du einfach nur zu spät gekündigt und daher war diese nicht wirksam?

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