Guten Tag,
ich habe einen Fall, den ich so noch nicht in irgend einem Forum gelesen habe.
Ich hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann. Die Sache geht schon seit über einem Jahr und ich versuche mich daher kurz zu halten:
Ich hatte ein "Welcome back" Abo bei Sky von Nov. 2018 - Okt. 2019.
Mein Grundbetrag waren 79,99. Aufgrund des Angebotes sollte ich 32,99 zahlen.
Bereits zu Beginn wurde mir (wie überall nachzulesen) die vollen 79 in Rechnung gestellt.
Diese habe ich natürlich nicht beglichen. Zwei Anrufe im Callcenter und Ende November eine Mail mit der bitte mir eine korrekte Rechnung zu schreiben haben nicht geholfen.
Da ich die Einzugsermächtigung schon vor mehreren Jahren entzogen hatte wegen andauernd falschen Beträgen, habe ich mit Hinweis auf die falsche RG nicht gezahlt.
Anfang Dezember wurde ich daraufhin gesperrt, ohne auf meine Reklamation einzugehen.
1. Frage: Müssen falsche RG trotz Reklamation beglichen werden? Aus meiner Sicht bin ich damit weder im Verzug (also auch keine Mahngebühren), noch berechtigt es den Zugang zu sperren. Schwebendes Verfahren ?!
Anfang Januar bekam ich dann ein Mail in der stand, sie werden sich darum kümmern, ich müsse mich noch ein wenig gedulden.
"OK" denke ich, "ich zahle erst wenn ich eine korrekte RG erhalte." Das habe ich denen auch mitgeteilt.
Auf meinen Hinweis das ich zu unrecht gesperrte Monate nicht bezahlen werde, keine Reaktion von Sky.
Und jetzt kommts:
Ende Januar wurde der Zugang ohne Zahlung wieder freigeschaltet!
Nach weiteren Mahnungen ohne auf meine Reklamation in irgendeiner Weise zu reagieren (Verrechnung der gesperrten Monate) wurde der Zugang im März oder April erneut gesperrt. Erklärungen gab es hierzu keine, außer falsche Mahnungen.
Nachdem dann wieder monatelang von Sky nichts zu hören war, habe ich begonnen, die Sky zustehenden Gebühren zu überweisen (abzüglich der zu unrecht gesperrten Monate). Dies habe ich auf dem Verwendungszweck explizit vermerkt.
Am 29.06.2019 (!) (also 200 Tage nach Reklamation Ende November) kam dann ein Schreiben, das ein technischer Fehler für alles verantwortlich ist. Kein Wort zu meiner Reklamation.
Allerdings erhielt ich am 10.07., also 11 Tage später die 2. Mahnung. Der Betrag ist seit dem 29.06. von 146,33 auf 130,76 geschrumpft. Ohne Erklärung. Allerdings mit Mahngebühren, die ich in einem schwebenden Verfahren seit Dezember 2018 ebenfalls nicht akzeptieren werde. Sky gibt zu, bis Ende Juni keinen Plan gehabt zu haben. Gesperrt wurde ich daraufhin aber nochmals, da ja immer wieder Beträge fehlten.
In der korrigierten Mahnung
war auf einmal eine "Nachbelastung Abo Gebühren "aufgelistet.
Was das wäre, wollte ich wissen.
Antwort bekam ich kein, nur ein Hinweis das alles aufgeschlüsselt sei - was aber nicht der Fall ist.
Es wurde lediglich aufgeführt, nicht aufgeschlüsselt.
Zusammenfassend habe ich drei zu unrecht gesperrte Monate zurück behalten und ich beabsichtige auch, diese nicht zu begleichen. Obwohl ich in den Verwendungszweck die entsprechenden Monate aufgeführt habe, tun sie einfach so, als seien die letzten drei Monate offen, in Wahrheit sind es die Monate Dez/Jan und April.
Bis dahin hatte Sky noch gar nicht gemerkt das Ihr System wohl der Auslöser war.
Dann kam schliesslich das Infoscore Inkasso.
Diesem habe ich widersprochen, da dort Mahngebühren etc aufgeführt waren und die RG nicht mit den RG von Sky übereinstimmten bzw. inhaltlich falsch sind.
Beispielsweise war dort noch ein Zahlungseingang von Februar 2020(!) aufgeführt i.H.v. 32,99, die ich nie getätigt habe. Auch wenn es mir zugute kommt - ich glaube die denken Dreisatz ist ne Wintersportart!
Erklärt wurde der Betrag (und auch die "Nachbelastung Abo Gebühren") trotz Hinweis im Widerspruch nicht.
Lediglich die letzte Zahlungsaufforderung von Inkasso kam jetzt, mit dem Hinweis, ohne weitere Schritte einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken.
Auf dieser RG sind nun noch eine Bonitätsauskunft vor Mahnbescheid aufgeführt.
2. Frage: ist das Freischalten ohne einen Cent bezahlt zu haben schon ein Schuldeingeständnis?
3. Frage: Müssen zu unrecht gesperrte Monate beglichen werden?
4. Frage: Sind Mahngebühren fällig für schwebende Verfahren?
Also ich hab mehrere Widersprüchliche RG von Sky und Infoscore. Es wurde kein einziges Anliegen erklärt oder Beträge aufgeschlüsselt und zum Thema ungerechtfertigte Sprerrungen auch kein Wort.
Nur Forderungen und Liebesbekundungen.
Wer würde hier vor Gericht ziehen - habe auch schon an eine Feststellungsklage gedacht?!
Was kann ich tun?
Viel info ich weis.
Bin gespannt ob mir jemand helfen kann.
Danke im Voraus
Beste Grüße
Haribo2002
Sky Infoscore unberechtigte Forderungen
18. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2020 | 11:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sky Infoscore unberechtigte Forderungen
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#1
Antwort vom 18. Mai 2020 | 13:28
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16210x hilfreich)
Zitat:Müssen falsche RG trotz Reklamation beglichen werden?
Ja und Nein. Du hattest ja problemlos die Möglichkeit, den korrekten Betrag (32,99€) auszurechnen. Es ist immer geschickt, diesen dann zweckgebunden zu zahlen. Damit verschiebt man die Diskussion nur noch auf die Differenz.
Zitat:Nachdem dann wieder monatelang von Sky nichts zu hören war, habe ich begonnen, die Sky zustehenden Gebühren zu überweisen (abzüglich der zu unrecht gesperrten Monate). Dies habe ich auf dem Verwendungszweck explizit vermerkt.
Und damit hast du auch durchaus sinnvoll gehandelt.
Zitat:Obwohl ich in den Verwendungszweck die entsprechenden Monate aufgeführt habe, tun sie einfach so, als seien die letzten drei Monate offen, in Wahrheit sind es die Monate Dez/Jan und April.
Deren Problem. Du hast zweckgebunden bezahlt. Entweder lehnen sie das Geld ab oder sie müssen es wie vorgesehen verrechnen.
Zitat:2. Frage: ist das Freischalten ohne einen Cent bezahlt zu haben schon ein Schuldeingeständnis?
Schwierig. Viel besser ist ja die Antwort, dass es ein technischer Fehler war.
Zitat:3. Frage: Müssen zu unrecht gesperrte Monate beglichen werden?
4. Frage: Sind Mahngebühren fällig für schwebende Verfahren?
IMHO nein. Wobei auch hier: Ich würde viel eher das Eingeständnis des technischen Fehlers hernehmen. Denn es war ungeschickt, nicht wenigstens die korrekte Grundgebühr von Anfang an zu überweisen.
Ansonsten würde ich einfach nichts mehr tun. Einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Kommt dann der Bettelbrief, diesen ignorieren. Ich wette, wenn danach ein Anwalt das anschaut vor Klageerhebung, wirst du nie wieder was davon hören.
#2
Antwort vom 18. Mai 2020 | 17:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr gut,
vielen Dank, damit kann ich arbeiten ;-)
Trotzdem würde mich interessieren wie sie das mit der Wieder-Freischaltung erklären.
Ich kenne keinen Fall.
Danke und Beste Grüße
Haribo2002
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#3
Antwort vom 19. Mai 2020 | 06:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16210x hilfreich)
Wieso drauf bestehen, dass sie das erklären? Einfach hinnehmen und wenn es jemals so weit gehen würde, diese Frage mal vor Gericht stellen bzw. einfach behaupten, dass diese Freischaltung das Eingeständnis des technischen Fehlers war.
Wichtig ist hier nur, dass du nachweisen kannst, reklamiert zu haben und das haben sie dir ja durch ihre (verspätete) Antwort samt Entschuldigung, verspätet geantwortet zu haben, eindrucksvoll bestätigt.
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