Sky Inkasso Hilfe

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473733-51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sky Inkasso Hilfe

Hallo Leute vielleicht könnt ihr mir helfen.
Alles hat damit begonnen Trennung von Freundin sie wollte Sky behalten und bezahlen was sie aber nicht machte.
Sky mich angerufen vertrag wurde gekündigt alles zurück schicken.
Damit fing der Stress an Receiver sei nicht angekommen gut den Nachweis hingeschickt kam nix mehr.
Nach Wochen kam ich müsste den Rest des Vertrags also die Laufzeit zahlen dann kam das Angebot 150 Euro und den Vertrag wieder aufnehmen gut ok zugesagt.
Ein paar Tage später kam ne Mail Abschluss eines Vertrages ok angerufen und gefragt ob das die Kundenrückgewinnung wäre der mitarbeiter meinte nein die würden mich anrufen.
Nun ok was jetz meinte der mitarbeiter widerrufen und warten bis die mich anrufen gesagt getan.
6 Wochen später kam der Hammer Inkasso ich hätte die Kundenrückgewinnung widersprochen ich gleich angerufen den das erklärt Antwort wahr Pech sie haben keine Beweise sie müssen zahlen.
Nun dann meinte die sie reden mit sky jetz kam ein schreiben ich soll bitte 409€ überweisen Sky stimmt einer erneuerten Kundenrückgewinnung nicht zu.
Ich fühle mich echt verarscht für was ruft man da an und fragt nach.
Habt ihr ne Idee?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habt ihr ne Idee?

Vielleicht nochmal in ganzen verständlichen Sätzen schreiben, was da ablief. Dein Beitrag ist für mich reichlich wirr.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb473733-51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich lag mit ein paar Zahlungen hinterher.
Darauf hin hat Sky mir den Vertrag gekündigt und wollte die 150€ die ich im Minus war haben.
Dies habe ich bezahlt und auch den Reciver zurück geschickt nach ein paar Tagen kam eine neue Rechnung wegen den Reciver darauf hin habe ich die sendungsverfolgung hingeschickt zu Sky. Kam nix mehr.
Nach ein paar Wochen riefen sie mich an mein Vertrag würde noch 7 Monate laufen und ich müsste dies bezahlen da Sky ihn ja gekündigt hat. Der Mitarbeiter von Sky machte mir ein Angebot von der Kundenrückgewinnung darauf bin ich eingegangen neuer Vertrag und ich müsste die 7 Monate nicht mehr bezahlen.
Und das mich ein Mitarbeiter anrufen würde um den Vertrag telefonisch mit mir zu besprechen. Dies ist nie Erfolgt nur eine e Mail wo drine stand ihr Packet kommt.
Darauf hin habe ich angerufen und nach gefragt was dies sei der mitarbeiter meinte zu mir das wäre ein Vertrag online abgeschlossen ich meinte zu ihn dies habe ich nicht gemacht und das ich auf die Kundenrückgewinnung warte.
Er sagte Ich soll den Vertrag widerrufen und warten bis die Kundenrückgewinnung mich anrufen tut.

Dies geschah aber nie ich bekam Post von Inkasso sie wollen 409€ Ich habe dort angerufen und gefragt für was 409 € daraufhin meinten die Mitarbeiter von den Inkasso weil ich der Kundenrückgewinnung widerrufen hätte.
Und ich soll zahlen da ich ja sowieso keine Beweise hätte.

Ich habe aber nur widerrufen weil der Sky mitarbeiter mir das so sagte und ich fragte noch ob das die Kundenrückgewinnung wäre.

Ich hoffe man versteht mein Problem jetz besser.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also ich lag mit ein paar Zahlungen hinterher.
Darauf hin hat Sky mir den Vertrag gekündigt und wollte die 150€ die ich im Minus war haben.
Dies habe ich bezahlt und auch den Reciver zurück geschickt nach ein paar Tagen kam eine neue Rechnung wegen den Reciver darauf hin habe ich die sendungsverfolgung hingeschickt zu Sky. Kam nix mehr.

Bis dahin alles OK.

Zitat:
Nach ein paar Wochen riefen sie mich an mein Vertrag würde noch 7 Monate laufen und ich müsste dies bezahlen da Sky ihn ja gekündigt hat.

So etwas nennt sich übrigens Schadensersatz und ist legitim. Zwar nicht der volle Betrag, denn Sky spart auch was ein. Aber es ist in Ordnung, beispielsweise 50% der Grundgebühr zu fordern.

Zitat:
Und ich soll zahlen da ich ja sowieso keine Beweise hätte.

Dann drehe den Spieß doch rum. Und zwar schriftlich.

"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich die Aufzeichnungen der beiden Telefongespräche herauszugeben. Das erste Gespräch, in dem mir bei Neuabschluss/Rückgewinnung jegliche weitere Schuld erlassen wurde und das zweite Gespräch, in dem mir nicht nur dasselbe versprochen wurde, sondern auch noch empfohlen wurde, etwas zu widerrufen, da es falsch eingetragen worden sei und da es dann zu einer erneuten Kundenrückgewinnung kommen würde.
Ich bestehe auf den Vertragsbedingungen des abgeschlossenen Vertrages, wonach mir eine angebliche Restschuld erlassen wurde für den Abschluss eines Neuvertrages."

Du stehst hier in der Tat vor einem Problem. Du kannst nichts beweisen, außer dass es eine Vereinbarung gab (Bestätigung, dass du einen neuen Vertrag abgeschlossen haben sollst). Zu den Modalitäten kannst du aber nichts beweisen. Die Gegenseite kann aber genauso wenig beweisen, wie die Modalitäten waren. Du musst im Grunde etwas hoffen, dass die Gegenseite sich entweder verplappert (passiert manchmal) oder dass sie es zu heikel findet, da etwas einzuklagen.

Sollten sie es aber bis vor Gericht tragen, ist der Ausgang ungewiss. Wenn man auf einen Richter trifft, der die Masche mit leeren Versprechungen bei Kundenrückgewinnungen kennt, hast du dann gute Karten. Wenn nicht, dann nicht. So einfach ist das.



-- Editiert von mepeisen am 02.09.2017 07:37

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb473733-51):
ich hätte die Kundenrückgewinnung widersprochen

Stimmt wohl auch:
Zitat (von fb473733-51):
Ich habe aber nur widerrufen




Zitat (von mepeisen):
Die Gegenseite kann aber genauso wenig beweisen, wie die Modalitäten waren.

Müsen die doch gar nicht.
Die müssen nur bestreiten, das es überhaupt einen Vertrag gab. Die Beweislast dafür liest beim TS.

Die können aber - unabhängig von dem Rückgewinnungsgeplänkel - beweisen, was an Schaden beim ersten Vertrag entstanden ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die müssen nur bestreiten, das es überhaupt einen Vertrag gab.

Genau das können sie ja nicht, da es eine schriftliche Bestätigung dieses neuen Vertrages gab, wenn ich es richtig verstanden habe.

Zitat:
Die können aber - unabhängig von dem Rückgewinnungsgeplänkel - beweisen, was an Schaden beim ersten Vertrag entstanden ist.

Korrekt.
Und deswegen meine ich, kommt es auf die "Lebenserfahrung" des Richters an.

Glaubt der, dass die einen Neuvertrag abschlossen ohne auf die Altschulden anzusprechen? Glaubt er, dass die Kundenrückgewinnung niemals Versprechungen machte? Glaubt er, dass der TE das nicht geklärt haben wollte? Wieso noch einen Schaden, wenn man einen neuen, längeren Vertrag abschloss?

Keine absoluten Beweise, aber eine Annahme, die sich mittels Beweisen belegen lässt. Ausgang ungewiss, aber für beide Seiten meine ich. Man müsste als TE den Richter nur soweit bringen, dass er die Aufzeichnung des Telefongesprächs haben möchte. Dann hat die Gegenseite verloren.

Ob man genau das schafft, keine Ahnung.

-- Editiert von mepeisen am 03.09.2017 07:47

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
da es eine schriftliche Bestätigung dieses neuen Vertrages gab,

Ich glaube genau die fehlt.
Es kam wohl
Zitat (von fb473733-51):
nur eine e Mail wo drine stand ihr Packet kommt.

Wobei man daraus evetneuell auch noch was konstruieren könnte, kommt auf den genauen Inhalt an.



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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Was steht im Kündigungsschreiben an Forderungen und Fristsetzung?
Was gab es danach schriftlich (außer Inkasso)?

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