Sky-Inkasso

24. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)
Sky-Inkasso

So ähnlich ist es mir ergangen. Habe nach einem Anruf von Sky den Betrag von 108,88 Euro bezahlt. Das Geld wurde regelrecht von dem Sky Mitarbeiter von mir erpresst, sonst drohe er mir mit einem Rechtsanwalt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, wo der von mir zurückgesandte Receiver mit der Sky Karte geblieben sind. Habe die Firma Sky Deutschland aufgefordert mir den von Ihnen erpressten Betrag plus meine Unkosten von Insgesamt 148,88 Euro zurückzuzahlen. Stattdessen ist weitere Mahnung bei mir eingegangen. Es scheint, dass sich Sky einen neuen Zweig der Nebeneinnahmen erschaffen hat. Aus diversen Foren habe ich entnommen, das so mit …zig Kunden die gekündigt haben, verfahren wird.
Nun meine Frage:
1. Wie kann ich meinen von Sky Deutschland den erpressten Betrag zurück bekommen?
2. Kann ich Sky wegen Erpressung belangen?
MfG Remstaler

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt, dir wurde ein angeblich nicht zurückgesandter Receiver in Rechnung gestellt. Du hast das bezahlt, kannst aber nun beweisen (Recherche der Post?), dass Sky den doch erhalten hat?
Und statt dir das Geld, was du irrtümlich bezahlt hast, zurückzuzahlen, kommen sogar noch weitere Mahnbriefe?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Remstaler):So ähnlich ist es mir ergangen.
Das bezieht sich auf die Frage Probleme mit sky -> inkasso -> Anwalt was tun ?


Ja. Sky / Inkasso / Anwalt was tun?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

@ Remstaler: Gut wäre, wenn Du bitte die Nachfragen von mepeisen aus der Antwort #2 beantwortest. Dann kann Dir auch geholfen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das heißt, dir wurde ein angeblich nicht zurückgesandter Receiver in Rechnung gestellt. Du hast das bezahlt, kannst aber nun beweisen (Recherche der Post?), dass Sky den doch erhalten hat?
Und statt dir das Geld, was du irrtümlich bezahlt hast, zurückzuzahlen, kommen sogar noch weitere Mahnbriefe?

Ja so ist es. Das Geld wurde nicht irrtümlich bezahlt sondern am Telefon (01.02.2016) Frech erpresst! Nach dem Telefonat habe ich innerhalb 30 Minuten das Geld überwiesen! Da alle telefonische Gespräche von Sky Aufgezeichnet werden, habe ich die Firma schriftlich aufgefordert dieses nicht zu löschen sonst wird dies als Tatsachen Verschleierung von mir gewertet. Am 04.04.2016 kam die 2. Mahnung. Habe am 07.04.2016 an das Forderungsmanagement Frau Petra Hintz zurückgeschrieben ob
Sky nicht interessiert an einem schnellen und positiven Abschluss und die 2. Mahnung als eine Frechheit Bezeichnet. Bis Heute keine Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du wirklich einen Beweis hast, also eine Bestätigung der Post, dass das Gerät definitiv bei denen eingegangen ist, dann würde ich

A) Strafanzeige erstatten gegen Mitarbeiter der Sky und des Inkassos/Anwalts wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs und der Nötigung. Dabei würde ich nicht so direkt auf die erste "Erpressung" eingehen, sondern vielmehr, dass die trotzdem sie Geld bekommen haben und das Gerät bekommen haben, so dreist sind, noch weiteres Geld zu fordern.

Und ich würde B) dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe nunmehr einen Beweis auf dem Tisch, dass er Receiver erfolgreich bei ihrer Mandantin ankam. Ich fordere hiermit binnen 7 Tagen, die von mir gezahlten XX € zurück. Bei Weigerung werde ich via Anwalt eine Klage einreichen, ohne weitere Vorwarnung. Aufgrund der Dreistigkeit, trotz Zahlung und korrektem Rückversand des Gerätes weiteres Geld zu fordern, habe ich zudem Strafanzeige erstattet. Sie hören also zusätzlich von der Staatsanwaltschaft. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."

Dann mal sehen, ob es zurückkommt. Falls nicht, dann würde ich nicht lange rummachen und Klage einreichen.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat:
Das Geld wurde nicht irrtümlich bezahlt sondern am Telefon (01.02.2016) Frech erpresst!

Und wie soll man sich jetzt das mit der Erpressung vorstellen?
Kam da eine Hand mit einer Pistole aud dem Höhrer? Oder wie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du wirklich einen Beweis hast, also eine Bestätigung der Post, dass das Gerät definitiv bei denen eingegangen ist, dann würde ich
A) Strafanzeige erstatten gegen Mitarbeiter der Sky und des Inkassos/Anwalts wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs und der Nötigung. Dabei würde ich nicht so direkt auf die erste "Erpressung" eingehen, sondern vielmehr, dass die trotzdem sie Geld bekommen haben und das Gerät bekommen haben, so dreist sind, noch weiteres Geld zu fordern.
Und ich würde B) dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe nunmehr einen Beweis auf dem Tisch, dass er Receiver erfolgreich bei ihrer Mandantin ankam. Ich fordere hiermit binnen 7 Tagen, die von mir gezahlten XX € zurück. Bei Weigerung werde ich via Anwalt eine Klage einreichen, ohne weitere Vorwarnung. Aufgrund der Dreistigkeit, trotz Zahlung und korrektem Rückversand des Gerätes weiteres Geld zu fordern, habe ich zudem Strafanzeige erstattet. Sie hören also zusätzlich von der Staatsanwaltschaft. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."
Dann mal sehen, ob es zurückkommt. Falls nicht, dann würde ich nicht lange rummachen und Klage einreichen.


Mein Einschreib Brief an Sky:

Wertes Inkasso. Ich habe nunmehr einen Beweis auf dem Tisch, dass er Receiver erfolgreich bei ihrer Firma ankam. Ich fordere hiermit binnen 7 Tagen, die von mir gezahlten 148,88 € zurück. Bei Weigerung werde ich via Anwalt eine Klage einreichen, ohne weitere Vorwarnung. Aufgrund der Dreistigkeit, trotz Zahlung und korrektem Rückversand des Gerätes weiteres Geld zu fordern, stelle ich zudem Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Sky und des Inkassos/Anwalts und Forderungsmanagements wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs und der Nötigung. Sie hören also zusätzlich von der Staatsanwaltschaft. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde das Schreiben an das Inkassounternehmen wie folgt formulieren und als Einschreiben-Einwurf versenden.

In Bezug auf die 40,00 €, die Du mehr zurück haben willst (siehe Ausgangsfrage), musst Du nachweisen, dass dieser Schaden so entstanden ist.

Ich gehe davon aus, dass Du an Petra Hintz Forderungsmanagement gezahlt hast? Ansonsten müsste man anders vorgehen und den Betrag direkt von Sky Deutschland zurückfordern.

Den Nachweis, dass der Receiver bei Sky eingegangen ist, legst Du in Kopie bei.


--------------- schnipp ---------------

Remstaler
Straße
PLZ Ort


Einschreiben-Einwurf
Petra Hintz Forderungsmanagment
Straße
PLZ Ort

Ort, Datum

Aktenzeichen
Sky Deutschland / Remstaler

Ihre Mahnung vom Datum
Mein Schreiben vom 07.04.2016
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin als auch die von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Der von Ihrer Auftraggeberin zurückverlangte Receiver wurde dieser durch die Deutsche Post am Datum nachweislich zugestellt. Beweis im Falle des Bestreitens: Kopie des Nachweises anbei.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf.

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf, die von mir irrtümlich für den Receiver an Sie gezahlten 108,88 € sowie weitere 40,00 € für xy unverzüglich zurück zu zahlen. Beweise im Falle des Bestreitens: Kopie Kontoauszug und Kopie xy anbei. Die Rückzahlung hat an mein Konto IBAN Nummer bei der Bank zu erfolgen und innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu erfolgen.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und/oder vollständig, werde ich ohne weitere Ankündigung auf Rückzahlung klagen. Ich behalte mir auch vor Strafantrag gegen Sie wegen des Verdachtes des versuchten Betruges und der Nötigung zustellen, so wie Ihre Aufsichtsbehörde über Ihr Vorgehen in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

--------------- schnapp ---------------



-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 16:27

-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 16:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Remstaler):
Zitat (von mepeisen):Wenn du wirklich einen Beweis hast, also eine Bestätigung der Post, dass das Gerät definitiv bei denen eingegangen ist, dann würde ich
A) Strafanzeige erstatten gegen Mitarbeiter der Sky und des Inkassos/Anwalts wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs und der Nötigung. Dabei würde ich nicht so direkt auf die erste "Erpressung" eingehen, sondern vielmehr, dass die trotzdem sie Geld bekommen haben und das Gerät bekommen haben, so dreist sind, noch weiteres Geld zu fordern.
Und ich würde B) dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe nunmehr einen Beweis auf dem Tisch, dass er Receiver erfolgreich bei ihrer Mandantin ankam. Ich fordere hiermit binnen 7 Tagen, die von mir gezahlten XX € zurück. Bei Weigerung werde ich via Anwalt eine Klage einreichen, ohne weitere Vorwarnung. Aufgrund der Dreistigkeit, trotz Zahlung und korrektem Rückversand des Gerätes weiteres Geld zu fordern, habe ich zudem Strafanzeige erstattet. Sie hören also zusätzlich von der Staatsanwaltschaft. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."
Dann mal sehen, ob es zurückkommt. Falls nicht, dann würde ich nicht lange rummachen und Klage einreichen.

Mein Einschreib Brief an Sky:
Wertes Inkasso. Ich habe nunmehr einen Beweis auf dem Tisch, dass er Receiver erfolgreich bei ihrer Firma ankam. Ich fordere hiermit binnen 7 Tagen, die von mir gezahlten 148,88 € zurück. Bei Weigerung werde ich via Anwalt eine Klage einreichen, ohne weitere Vorwarnung. Aufgrund der Dreistigkeit, trotz Zahlung und korrektem Rückversand des Gerätes weiteres Geld zu fordern, stelle ich zudem Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Sky und des Inkassos/Anwalts und Forderungsmanagements wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs und der Nötigung. Sie hören also zusätzlich von der Staatsanwaltschaft. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."


So habe ich mein Brief an das Forderungsmanagement Frau Hintze per Einschreibbrief mit Rückschein per Post 5,35 Euro gesendet.
Ich sende alles mit Einschreibbrief weil ich kein Vertrauen zu Sky habe. Dadurch werden die Kosten oder meine Ausgaben immer höher. Deswegen hat sich auch die Rückforderung an Sky erhöht!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Remstaler):
So habe ich mein Brief an das Forderungsmanagement Frau Hintze per Einschreibbrief mit Rückschein per Post 5,35 Euro gesendet.
Ich sende alles mit Einschreibbrief weil ich kein Vertrauen zu Sky habe. Dadurch werden die Kosten oder meine Ausgaben immer höher. Deswegen hat sich auch die Rückforderung an Sky erhöht!


Versand als Einschreiben-Einwurf zu 2,85 € Porto bei der Deutschen Post hätte vollkommen genügt. Du erlangst keine höhere Beweiskraft durch die Übergabe mit Rückschein.

Wobei ich davon ausgehen, dass dieser Anspruch den Du erhebst nicht durchsetzbar ist, weil Du zum einen hier das teuerste Produkt gewählt hast und zum anderen 40.- € pauschal für Kommunikations-Auslagen nirgendwo in der Rechtsprechung bisher berücksichtigt worden sind.

So oder so, musst du jeden Cent nachweisen das er entstanden ist und notwendig war.


Und noch etwas: Mit wem hast Du denn bitte zu tun? Mit Sky Deutschland oder mit einem Inkassounternehmen? Ständig wechselst Du hin und her zwischen diesen beiden Unternehmen.

-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 17:39

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Remstaler):So habe ich mein Brief an das Forderungsmanagement Frau Hintze per Einschreibbrief mit Rückschein per Post 5,35 Euro gesendet.
Ich sende alles mit Einschreibbrief weil ich kein Vertrauen zu Sky habe. Dadurch werden die Kosten oder meine Ausgaben immer höher. Deswegen hat sich auch die Rückforderung an Sky erhöht!
Versand als Einschreiben-Einwurf zu 2,85 € Porto bei der Deutschen Post hätte vollkommen genügt. Du erlangst keine höhere Beweiskraft durch die Übergabe mit Rückschein.
Wobei ich davon ausgehen, dass dieser Anspruch den Du erhebst nicht durchsetzbar ist, weil Du zum einen hier das teuerste Produkt gewählt hast und zum anderen 40.- € pauschal für Kommunikations-Auslagen nirgendwo in der Rechtsprechung bisher berücksichtigt worden sind.
So oder so, musst du jeden Cent nachweisen das er entstanden ist und notwendig war.

Und noch etwas: Mit wem hast Du denn bitte zu tun? Mit Sky Deutschland oder mit einem Inkassounternehmen? Ständig wechselst Du hin und her zwischen diesen beiden Unternehmen.

-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 17:39


Am Anfang war es Sky Deutschland und jetzt ist das Subunternehmen von Sky "Forderungsmanagement" Frau Hintze.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und zum anderen 40.- € pauschal für Kommunikations-Auslagen nirgendwo in der Rechtsprechung bisher berücksichtigt worden sind.

Siehe BGB §288 Absatz 5. Da Sky kein Verbraucher ist...
Allerdings müssen bei den 40€ die üblichen Rechtsverfolgungskosten, also auch die Kosten des Einschreibens, angerechnet werden. Es darf sich also nicht weiter erhöhen, sondern erst mal müssen diese 40 € "aufgebraucht" werden.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Siehe BGB §288 Absatz 5. Da Sky kein Verbraucher ist...
Allerdings müssen bei den 40€ die üblichen Rechtsverfolgungskosten, also auch die Kosten des Einschreibens, angerechnet werden. Es darf sich also nicht weiter erhöhen, sondern erst mal müssen diese 40 € "aufgebraucht" werden.


Ja, da hast Du recht. Dann hoffe ich mal, dass der Fragesteller Sky korrekt in Verzug gesetzt hat. Dennoch halte ich, sollte sich bei einer Aufsummierung mal mehr als die 40.- € ergeben, 5,35 € Porto für eine Mahnung als nicht angemessen.

Dann könnte er auch ab dem Verzugstag nun 8,17 % Zinsen verlangen.

-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 19:10

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von mepeisen):Siehe BGB §288 Absatz 5. Da Sky kein Verbraucher ist...
Allerdings müssen bei den 40€ die üblichen Rechtsverfolgungskosten, also auch die Kosten des Einschreibens, angerechnet werden. Es darf sich also nicht weiter erhöhen, sondern erst mal müssen diese 40 € "aufgebraucht" werden.
Ja, da hast Du recht. Dann hoffe ich mal, dass der Fragesteller Sky korrekt in Verzug gesetzt hat. Dennoch halte ich, sollte sich bei einer Aufsummierung mal mehr als die 40.- € ergeben, 5,35 € Porto für eine Mahnung als nicht angemessen.
Dann könnte er auch ab dem Verzugstag nun 8,17 % Zinsen verlangen.
-- Editiert von Xipolis am 26.04.2016 19:10


Nun warte ich vorerst 10 Arbeitstage bis zum 11.Mai 2016. Mal sehen ob sich jemand meldet. Die Sache zieht sich schon seit dem 30.November 2015

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich vermute mal, dass die freiwillig nichts zurückzahlen werden, so dass Du dann am 12. Mai Strafantrag stellen und Beschwerde einreichen solltest. Vermutlich wird Dich jedoch nur eine Klage ans Ziel bringen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Ich vermute mal, dass die freiwillig nichts zurückzahlen werden, so dass Du dann am 12. Mai Strafantrag stellen und Beschwerde einreichen solltest. Vermutlich wird Dich jedoch nur eine Klage ans Ziel bringen.


OK. Ich melde mich dann nach dem 12.Mai noch mal. Vielen Dank vorerst für Deine Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Ich vermute mal, dass die freiwillig nichts zurückzahlen werden, so dass Du dann am 12. Mai Strafantrag stellen und Beschwerde einreichen solltest. Vermutlich wird Dich jedoch nur eine Klage ans Ziel bringen.


Am 28.04.2016 habe ich folgende Mail von Sky bekommen:
Ihre Geräterücksendung/Auszahlung Ihres Guthabens


Sehr geehrter [KLARNAMEN EDITIERT],


Sie haben sich mit Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Frau [KLARNAMEN EDITIERT] gewandt. Gern antworten wir Ihnen. Bitte verzeihen Sie die späte Antwort und die entstandenen Unannehmlichkeiten.



Wir bedauern sehr, dass Ihnen viel Ärger entstanden ist. Unser Schreiben vom 4. April 2016 bitten wir in aller Form zu entschuldigen, da sich dieses durch die Bearbeitung und der Bestätigungs-E-Mail vom 3. April 2016 erledigt hat.



Weiterhin möchten wir Sie zum Thema Auszahlung Ihres Guthabens informieren:



Selbstverständlich erhalten Sie den Betrag Ihrer Überweisung von uns zurück. Für die geführten Telefonate haben wir Ihnen pauschal 2,40 Euro gutgeschrieben. Somit beträgt die Summe der Auszahlung 111,28 Euro. Das Guthaben wird in cira 14 Tagen auf das uns bekannte Konto zurücküberwiesen. Weitere Gutschriften oder gar Schmerzengeld können wir Ihnen nicht erteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis.



Falls Sie doch nach wie vor Fragen haben, sind wir unter 0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz) rund um die Uhr für Sie da.



















Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.



Mit freundlichen Grüßen


Ihr Sky Team


sky.de
0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
22033 Hamburg

Da habe die bestimmt noch nicht mein Brief von Gestern bekommen!
Ich warte trotzdem bis 11. Mai2016

-- Editiert von Moderator am 28.04.2016 14:37

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Das hatte ich nicht erwartet. Na also, dann hast Du zumindest Dein Geld zurück. Wäre mal interessant zu erfahren ob das Inkasso weiter einziehen will

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und wenn es das tut, einfach kurz dem Inkasso melden, dass es sich schleichen soll und wenn es dann weitermacht beim Aufsichtsgericht beschweren. Dass es Forderungen einziehen will, die auf einen Bearbeitungsfehler des Gläubigers zurückzuführen sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und wenn es das tut, einfach kurz dem Inkasso melden, dass es sich schleichen soll und wenn es dann weitermacht beim Aufsichtsgericht beschweren. Dass es Forderungen einziehen will, die auf einen Bearbeitungsfehler des Gläubigers zurückzuführen sind.


OK ich warte bis zum 12.Mai oder bis sich was auf meinem Konto bewegt. Dann melde ich mich und berichte über den Ausgang.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Remstaler):
Zitat (von mepeisen):Und wenn es das tut, einfach kurz dem Inkasso melden, dass es sich schleichen soll und wenn es dann weitermacht beim Aufsichtsgericht beschweren. Dass es Forderungen einziehen will, die auf einen Bearbeitungsfehler des Gläubigers zurückzuführen sind.
OK ich warte bis zum 12.Mai oder bis sich was auf meinem Konto bewegt. Dann melde ich mich und berichte über den Ausgang.


Na also!
Sky hat den von mir eingezahlten Betrag von 111,28 €uro pünktlich am 11.Mai 2016 zurück überwiesen!

Danke für die Hilfe!

2x Hilfreiche Antwort

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