Ich bräuchte mal Hilfe...
Nachdem mein Sky-Abo gekündigt wurde, hatte Sky mir eine Zahlungsfrist bis zum 27.09.2009 gesetzt. Nun habe ich gestern Post vom IB infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen.
Darin ist folgende Forderungsauflistung enthalten:
1. HF aus Dienstleistungsvertrag 72,94 €
2 Pakete 59,94 €
Rücklastschrift 10,00 €
RLS-Bankkosten 3,00 €
2. Verzugszinsen vom 13.09.2009 bis 15.10.2009 0,34 €
3. Bisherige Mahnauslagen 10,00 €
4. Inkassokosten 45,00 €
5. Kontoführungskosten 18,00 €
Gesmatforderung (Stand 15.10.2009) 146,28 €
Wie soll ich mich hier weiter verhalten?
Es gibt ja hier mehrere Punkte wo infoscore erheblich übertreibt...
Gruß fire
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Sky und Infoscore Forderungsmanagement GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hauptforderung ist unstrittig ?
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Jawohl die HF ist unstrittig... Konnte aufgrund nicht erfolgter Lohneingänge nicht zahlen...
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das würde ICH begleichen :
quote:
1. HF aus Dienstleistungsvertrag 72,94 €
2 Pakete 59,94 €
Rücklastschrift 10,00 €
RLS-Bankkosten 3,00 €
2. Verzugszinsen vom 13.09.2009 bis 15.10.2009 0,34 €
3. Bisherige Mahnauslagen 10,00 €
Das würde ICH nicht begleichen :
quote:
4. Inkassokosten 45,00 €
5. Kontoführungskosten 18,00 €
Ich würde die obige Summe direkt und unangekündigt auf das Konto von Sky überweisen mit dem Zusatz im Überweisungsträger HF plus Mahngebühren
Dieses 1 Inkassoschreiben würde ich zunächst komplett ignorieren
Und nach dem bald kommenden 2 Schreiben die (Rest) Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und das IB im selben Schreiben darüber in kenntnis setzen das es keine offene Forderung gibt
Am Besten dann nochmal posten
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OK, werde ich dann so machen und mich wieder melden.
Danke schon mal...!
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Guten Morgen!
Leider hat sich bei mir der Fall verschlechtert.
Am Abend meines letzten Postings hatte ich einen schweren Autounfall und lag bis gestern im Krankenhaus. Ich hatte keine Möglichkeit die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Mittlerweile wurde alles an die Rechtsanwaltsgesellschaft R.Haas & Kollegen weitergegeben.
Diese haben mir am 7.11.2009 einen Brief geschickt mit folgendem Wortlaut:
" Sie sind den Zahlungsaufforderungen des bisher tätigen Inkassounternehmens nicht nachgekommen. Daher erhielten wir den Auftrag,die Forderung - wenn nötig auch gerichtlich- geltend zu machen.
Bestimmt ist es nicht in ihrem Interesse,wenn Ihnen weitere Kosten entstehen. Somit fordern wir Sie auf,den folgenden Gesamtbetrag bis zum 19.11.2009 zu überweisen.
Gesamtbetrag EUR 174,91
Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung einschließlich Auslagenpauschale gem. Nr. 2300, 7002 VV R RVG in Höhe von EUR 27,00, berechnet aus dem Wert der Hauptforderung von EUR 72,94.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort jegliche Zahlung ausschließlich an uns zu erfolgen hat."
Dann kam ein Schreiben vom 25.11.2009 in dem ich zur Zahlung von 175,23 € aufgefordert werde bis zum 7.12.2009.
Nun zu meinen Fragen:
Wie soll ich jetzt weiter verfahren ???
In dem geforderten Betrag sind ja die Gebühren vom IK-Büro enthalten, welche doch eigentlich hinfällig sind und somit der Gesamtbetrag erheblich geringer ist.
Wie kann ich denen das mitteilen?
Da ich im Moment nicht in der Lage bin alles auf einen Schlag zu bezahlen, müsste ich eine Ratenvereinbarung mit dem RA eingehen. Dieser will laut seinem Schreiben dafür eine Gebühr in Höhe von 45,00 € haben.Eine rechtliche Grundlage dafür ist nicht genannt. Ist diese Gebühr berechtigt ?
Danke schon mal im vorraus!
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Das sich Deine Lage verschlechtert hat ist ärgerlich.
So wäre der Anspruch der RA zulässig. Nicht jedoch zusätzlich der Inkassogebühren. Um die Sache nun endgültig aus der Welt zu schaffen würde ich an die Rechtsanwälte folgende Zahlung vornehmen.
175,23 - 45,00 - 18,00 EUR
macht 112,23 EUR
Die solltest Du aber in jedemfall sofort überweisen.
Hinweis:
Zitat:Nach OLG Dresden führt die Einschaltung eines Inkassobüros und eines Rechtsanwaltes zu einer Verdoppelung der Kosten, das OLG Dresden hält dies fürunzulässig und läßt hierbei offen, ob ein Verstoß des Gläubigers gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB vorliegt. Entscheidend ist es für das OLG Dresden vielmehr, daß die Einziehung einer Forderung zu den Pflichten des Gläubigers gehört und gemäß §§ 249 ff BGB alter Fassung nicht als Vermögensschaden geltend gemacht werden können.
In Deinem Fall wäre eine 2,6 Gebühr zu zahlen.
Erstattet verlangt werden kann aber nur eine 1,3 Gebühr.
Ergo -> der Rechtsanwalt und das Inkassounternehmen muss sich die Gebühr teilen.
0,65 Gebühr.
Gruss
-- Editiert am 30.11.2009 12:00
fire-hunter112
Würde ebenso verfahren wie von meinem Vorposter empfohlen
Gute Besserung !
lg
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Hallo!
Ich habe jetzt nochmals alles versucht um noch ein wenig Geld locker zu machen, aber ohne Erfolg. Die Zuzahlung zum KH hat genug verschlungen...
Daher bin ich echt nicht in der Lage die Summe in einem zu bezahlen.
Wie soll ich weiterverfahren, um denen klarzumachen, daß ich die IK-Gebühren nicht bezahle und den Rest nur in Raten zahlen kann ??
Und sind diese 45 Euro Gebühr für Ratenzahlung gerechtfertigt ??
Danke sagt fire
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--- editiert vom Admin
Dann nimm das was Du zur Verfügung hast ( sollte in angemessenen Raten zur Hauptforderung stehen )und überweis den Betrag aber direkt an
SKY.
Du läufst aber in Gefahr das SKY versucht einen Mahnbescheid zu erlassen.
Gruss
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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"
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