Sofort anwaltliches Mahnschreiben rechtens?

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenkind29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofort anwaltliches Mahnschreiben rechtens?

Liebe Rechtsexperten!

Ich brauche dringend Eure Hilfe, denn heute flatterte mir ein anwaltliches Mahnschreiben per Post ins Haus.
Der Rechnungsbetrag ist knapp 6 Euro, den habe ich wohl vergessen zu zahlen, die Rechnung selbst datiert vom September. Nun soll ich binnen 10 Tagen knapp 50 Euro zahlen.
Erst habe ich mich aufgeregt, dass ich vorher keine Zahlungserinnerung bekommen habe und dann ist mir aufgefallen, dass ich den Artikel im Internet gekauft habe und der Schriftverkehr (Bestell- und Versandbestätigung) mit einer E-Mail-Adresse getätigt wurde, deren Account ich kurz nach der Bestellung gekündigt/gelöscht hatte. Ich nehme mal an, dass die Firma, falls sie eine Zahlungserinnerung geschrieben hat, diese an die mittlerweile ungültige Adresse gerichtet hat.
Nun meine Fragen:
Ist es zulässig, sofort anwaltlich zu mahnen (vorausgesetzt, sie haben mir keine Zahlungserinnerung geschrieben, auch nicht per E-Mail)
Müsste eine Zahlungerinnerung nicht auf dem Postweg zugehen?
Die Firma hätte außerdem eine Fehlermeldung bekommen müssen (ich habe es ausprobiert und eine E-Mail an die alte Adresse verschickt, worauf postwendend eine "failure notice" kam.

Muss ich das Geld demnach bezahlen?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten! Vielen Dank schon mal!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blackmagic99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn du keine Mahnung bekommen hast, gerät man 30 Tage danach in den Verzug und kann direkt per Mahnschreiben das Geld einfordern.

Und genau das ist das Problem, denke ich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vermutlich wurdest Du einige mal per email angemahnt


lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonnenkind29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ein Nachfragen bei besagter Firma hat ergeben, dass sie tatsächlich an die nicht mehr gültige E-Mail-Adresse gemahnt haben.
Wie sieht das Ganze denn nun rechtlich aus?

Muss die Mahnung per Post kommen?
Wenn man an eine nicht mehr gültige Adresse schreibt, kommt eine failure notice.
Hätte die Firma spätestens dann nicht erst einmal schriftlich mahnen müssen?

Oder aber ist es tatsächlich so, dass sie überhaupt nicht mahnen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Eine Zahlungspflicht muss "fällig" sein. Da Du ja selbst angibst, dass du die Zahlung offensichtlich vergessen hast, gehe ich davon aus, dass die Zahlung wischenzeitlich fällig war.

Nach Fälligkeit der Zahlung befindest du Dich im sogenannten "Verzug". Und im Rahmen eines Verzugsschadensersatzes müssen auch Anwaltskosten übernommen werden.

Eine zweite, dritte oder vierte Mahnung ist rechtlich nicht notwendig. Die Tatsache, dass viele Gläubiger zuerst Zahlungserinnerungen und dann ein halebs dutzend Mahnungen verschicken, bedeutet nicht, dass dies rechtlich so vorgesehen ist.

In vielen Fällen ist gar keine Mahnung notwendig, um in Verzug zu kommen. Ist aber eine Mahnung erforderlich, so genügt diese eine Mahnung auch.

Ohne jetzt Deinen Sachverhalt bzw. die entsprechenden Unterlagen gesehen zu haben, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass die Rechnung des Anwalts zu zahlen ist.

Die Anwaltskosten dürfen sich jedoch maximal auf 46,41 Euro belaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sonnenkind29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zahlung habe ich noch nicht geleistet, da diese Rechnung übersehen wurde (sie steckte wohl noch im Briefumschlag, es handelte sich um ein Buch).

Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass auf jeden Fall 1 Mahnung geschickt werden muss?

Diese habe ich ja nicht bekommen, da sie per E-Mail an eine nicht gültige Adresse verschickt wurde.
Wäre sie mir zugegangen, hätte ich natürlich gleich gezahlt.

Mir ist jetzt nur wichtig zu wissen, ob 1 Mahnung verschickt werden muss und wer in diesem Fall sicherstellen muss, dass sie auch ankommt!
Es passiert sicherlich öfters, dass Mahnungen auf Grund sich ändernder E-Mail-Adressen nicht ankommen. Daher auch die Frage: muss per Post gemahnt werden oder nicht?

Hätte ich eine Mahnung per Post bekommen, würde mich das Buch jetzt nicht knapp 50 Euro kosten. Der Rechnungsbetrag war €6,55. Und da ich die Rechnung tatsächlich nicht gezahlt habe, bin ich gerne bereit, fällige Mahnkosten zu zahlen, aber die Sache mit dem Anwalt finde ich schon hart.

Aus Sicht der Firma kann ich es verstehen. Sie haben mich wohl zweimal an die falsche Adresse angemahnt und dann den Anwalt eingeschaltet.
Aber wie gesagt, wenn ich die Mahnung nicht erhalte, dann kann ich ja gar nicht wissen, dass ich überhaupt im Verzug bin. Ich war total schockiert, als der Brief eintrudelte, nicht mal der Name der Firma sagte mir was, da ich über ein Antiquariat bestellt hatte.

Also nochmal kurz zusammengefasst:

Muss der Schuldner also vom Gläubiger zumindest einmal darauf hingewiesen werden, dass er säumig ist?
Wenn ja, wie hat das zu geschehen? Ist eine E-Mail ausreichend?
Ist eine failure notice wie in meinem Fall Hinweis genug, dass die Firma nun schriftlich auf dem Postweg mahnen müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blackmagic99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum hast du denn die eMail-Adresse gelöscht, wenn du damit Bestellungen durchführst?

Ich denke, dass das in den AGB´s der Bestellung auch drin steht, die du akzeptierst hast.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sonnenkind29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau damit so etwas nicht passiert!
Ich hatte eine ausschließlich private Adresse und eine, mit der ich Bestellungen etc. durchführte.
Auf die zweite kam soviel Spam, dass vieles durcheinander geriet.
Dass ich damit auch diese einmalige Bestellung gemacht hatte, war mir nicht mehr bewusst. Die größeren Versandhäuser hatte ich alle informiert!
In den AGB wird man übrigens nicht verpflichtet, unter der E-Mail-Adresse, die man für die Bestellung angibt, so und so lange für die Firma ansprechbar zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

ich denke auch das Du da leider nicht drum herum kommst, da Du im Verzug warst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sonnenkind29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal an alle! Ich habe die Forderung bezahlt. War halt ein teurer Spaß. Man sollte vor Löschung eines E-Mail-Accounts daran denken, dass so etwas passieren kann und entsprechend vorbeugen. War mir eine Lehre...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blackmagic99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich empfehle Dir in solchen Fällen, die Mail eine Zeit lang weiterzuleiten und mit einer Markierung zu versehen und dann nach einem halben Jahr zu löschen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)


Zu dem unendlichen Thema Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag hat der BGH kürzlich ein Urteil erlassen, dass ich hier bekanntgeben möchte:
BGH III ZR 91/07 vom 25.10.2007.
Das Urteil gibt's auf der Internet-Seite des BGH zum Saugen.
Das als Vorinstanz erwähnte Amtsgerichts-Urteil gibt es auf
www gerichtsentscheidungen berlin-brandenburg de
(Leerzeichen durch Punkt ersetzen !).

Dort ist auch dargelegt, dass u.U. auf der Rechnung ein Hinweis enthalten sein muss, dass nach 30 Tagen Verzug einsetzt.

Viel Glück !

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen