Sofortüberweisung bei Inkasso

30. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofortüberweisung bei Inkasso

Hallo,
ich habe überraschender weise ein Schreiben von Infoscore erhalten. Wegen einer Schuld bei PayPal von 7 Euro. Ich hatte darüber keine Info, obwohl das Gegenteil behauptet wird.
Jetzt sollte ich bis 30.04 den Betrag von 44,57 an Infoscore entrichten, was ich auch heute per Sofortüberweisung auf dem Inkassoportal erledigen wollte. Diese Seite bietet Sofortüberweisung an und den Lohn mußte ich schon abwarten.
Auf dem Portal angekommen steht heute schon ein Betrag von weit über 80 Euro und Sofortüberweisung kann ich angeblich nicht machen.
Auf der Webseite wird es doch aber angeboten und die haben heute schon die Gebühren erhöht. Also wußten die, daß ich keine Sofortüberweisung vornehmen kann, haben mich aber darüber im Unklaren gelassen. Ist so etwas in Ordnung? Muß ich das so hinnehmen?
Ich würde mich freuen , wenn das für mich und andere beantworten werden würde.
Vielen Dank im Voraus

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26 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum zahlst Du nicht die 7 € auf Dein paypalkonto ein ?
Resultiert diese Summe von einem lastschrftstorno ?

Es ist mir kein einziger Fall bekannt das PayPal bzw infoscore / ksp emals explicit wg Inkassokosten geklagt hat.
In den Verbraucherplattforen sowie in den großen Urteilsdatenbanken ist nichts zu finden
Vermutlich ist der Grund : PayPal ist selbst ein Bezahldienstleister und das Gericht würde aus diesem Grund Inkassogebühren als nicht erstattungsfähig erachten.

Wenn man mental stabil ist kann man dies aussitzen bzw die Forderung gegenüber ksp bzw infoscore schriftlich zurückweisen. Böse Briefe kommen aber trotzdem

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Ja, da muß eine Lastschrift zurück gegeben worden sein. PayPal ist bereits ausgeglichen.
Deine Antwort ist sehr interessant. Das muß ich gleich mal weiter geben. Um so etwas auszusitzen, braucht man aber so etwas wie ein Nervenköstüm, welches noch etwas ab kann. Das ist bei uns nicht mehr so sehr der Fall.
Mich interessiert auch ganz speziell die Sache mit der Sofortüberweisung. Die bieten das an und wenn man sich darauf verläßt, geht man baden und soll noch mehr bezahlen.
Das kann meiner Meinung nach nicht sein.

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#3
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das noch einmal kurz zu Umreißen. Es geht mir nicht um die sieben Euro und auch nicht um die 44,57.
Das ist passiert und ich nehme es in Kauf. Wen auch widerwillig. Mir geht es um die Aktion mit der Sofortüberweisung und den schon heute Nacht um 00:00 Uhr zugebuchten Extrakosten. Wenn die wissen, daß es für den Schuldner nicht möglich ist, dürfen die so etwas anbieten? Ich überlege, ob ich nicht noch öffentliche Stellen anschreibe. So etwas ist nach meinem Empfinden schon kriminell.
Wenn ich eine falsche Silbe im Impressum habe, gibt es schon Ärger und die Betreiben munter ihre Abzocke mit der Existenz von Menschen, die es nicht so dicke haben.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Frist bis 30.4. schließt den Tag selbst mit ein. Insofern ist es völliger Quatsch, dass da schon etwas eingebucht wurde.

Ganz ehrlich? Das Inkasso hat in meinen Augen exakt gar kein Anrecht, einfach die Gebühr zu erhöhen. Das ist gedanklicher Unsinn. Denn es macht nicht mehr/weniger, nur weil eine Frist abläuft.

Ich würde hier vorläufig nichts weiter bezahlen und erst mal das alles wegen fehlendem Verzug zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab vielen Dank für die Antwort.
Das war genau, was mich so geschockt hat. Ich habe die Frist auch so gesehen, wenn da steht Zahlung muß bis spätestens 30.04 eingegangen sein.
Dann gehe ich davon aus, daß ich auf der Gläubigerwebseite unter Angabe meines Aktenzeichens den Betrag via Sofortüberweisung begleichen kann, wie angeboten. Und zwar noch den ganzen 30.04
Nur stand da gestern noch etwa die hälfte des Betrages.
Danke nochmal :)

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich will nicht nerven , da Du eigentlich etwas anderes wissen wolltest :
Im Verzugsfall sind theoretisch maximal 18 € zu zahlen da es sich logischerwese um ein einfaches Schreiben handelt welches nur mit 0,3 abgerechnet wird (15 € ink plus 3 € Auslagenpauschale)
Hier die Gebührenliste : https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Ob Du mit dem Monieren mit dem Nichtfunktionieren bei sofortüberweisung.de weiterkommst bezweifele ich.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#7
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Antwort, vielen Dank.
Das mit der Sofortüberweisung macht mich halt eben fertig. Mich ärgert so etwas. Zumal die das ja wissen. Wie sonst könnten die heute schon den zu entrichtenden Betrag hochsetzen?
Ich muß nacher zwar weg, werde mich aber heute noch mit den tollen und hilfreichen Antworten von Euch auseinandersetzen und versuchen zu lernen.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja , heute war kein Geld auf deren Konto und die wollen ja Geld verdienen ;)
Möglicherweise wird diese Funktion automatisiert ausgeschaltet um neue Gebühren zu generieren ?

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider mein Verdacht. Kann ich natürlich nicht beweisen.
Ich werde auf jeden Fall die Punkte aus dem Link:

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Abarbeiten, denn ich bin nicht bereit, die Extrakosten zu begleichen.
Da war was schief gelaufen. Ich wußte es wirklich nicht. Die sieben Euro sind bezahlt, die Inkassofritzen hätten heute ihr Geld bekommen.
Die Schuld daran, daß die angebotenen Zahlungsmethoden dann doch nicht funktionieren, trage ich nicht und dafür will ich nicht noch einmal Zahlen. Schon alleine im Chat hätte man sich daür einmal entschuldigen können. Stattdessen nur Frechheiten und Abkanzelungen. Eine völlig neue Art der Unfreundlichkeiten obendrein. Bis ich geschrieben habe, daß ich Screenshots mache, dann war er plötzlich weg und Chat beendet.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du chattest und telefonierst "nur" mit weisungsgebundenen Call Agents ;)

Die Rechtsprechung ist übrgens nicht unbedingt inkassofreundlich :
Hier eine Urteilssammlung :
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html


-- Editiert von thehellion am 30.04.2018 12:27

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Link.
Der Inkassodienstleister kommt aber bei den eben kurz gesehenen Urteilen, also, die ersten zwei auf den ersten Blick, nicht so gut weg.
Ich werde denen auf jeden Fall jetzt noch einmal schreiben.
Wie genau, teile ich dann auch hier noch mit, bzw. frage auch vorher noch einmal nach, bevor ich irgend einen Blödsinn verzapfe.
Bis dann und nochmal Danke.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wenn Du keine Nerven hast dich gegen das Inkasso zu wehren, bringt es noch weniger auf einer nicht funktionierenden Sofortüberweisung rumreiten zu wollen.
Wenn Du die 44,57 € bezahlen willst, mach das ganz einfach.
Wenn Du die nun geforderten >80 € bezahlen willst, tue das.

Vorab sollte Dir bewusst sein, dass Inkassos gegenüber Argumenten, egal ob telefonisch, schriftlich oder vom Papst persönlich vorbei gebracht, immun sind.
Deine "Erörterungen" werden ganz einfach ignoriert und die festgelegte Schiene weiter verfolgt.

Du kommunizierst dort mit Leuten, die 3 Aufgaben haben.

1. Den Schuldner unter Druck setzen
2. Alles ignorieren was der Schuldner sagt, außer es bringt mehr Geld
3. So viel Geld wie möglich aus dem Schuldner herausbekommen.

Ansonsten solltest Du dir erstmal im Klaren darüber werden, was Du denn überhaupt erreichen willst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Anstöße.
Die sie € sind schon lange erledigt. (Ich weiß, daß es keine Rolle spielt)
Die 44,57 € sind bezahlt.
Die neue Festlegung (also nochmal vierzig) will ich nicht bezahlen.
Das ist, was ich will. Bzw. nicht will.
Daß meine Chancen in dieser Angelegenheit schlecht stehen, ist mir klar. Ich werde aber dadurch nicht dümmer.
Abgesehen davon sind das in meinen Augen Verbrecher, die (jetzt völlig unabhängig von meinem Fall) mit der Not der meisten Menschen noch richtig Kapital machen. (Auch noch mit Regierungsfreikarte)
Es muß doch irgend einen Weg geben, auch mal gegen die anzukommen.
Wenn ich am 30.04 mit einer von denen angebotenen Sofortüberweisung zahlen wollte und das ohne mein Verschulden nicht ging, ist das in meinen Augen nicht "darauf rumgeritten", sondern der ganze Grund, warum ich hier überhaupt frage und um Info bitte.
Die Sache mit den 3 Aufgaben ist meiner Meinung nach absolut richtig.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von nochratloser):
Jetzt sollte ich bis 30.04 den Betrag von 44,57 an Infoscore entrichten, was ich auch heute per Sofortüberweisung auf dem Inkassoportal erledigen wollte.


"Bis 30.4." wäre doch eigentlich Geldeingang BIS zum 30. und nicht AM 30. - oder? Eine Sofortüberweisung am 30. wäre doch schon zu spät (?)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch so eine recht schwammige Terminierung vom Inkassobüro. Mal abgesehen vom Gehaltseingangsunfreundlichen Termin.
Das habe ich auch sehr lange überlegt. Es sollte jedoch der ganze 30.04 noch zur Verfügung gestanden haben.
Das hat mir dann ja auf meine Nachfrage der Chat bestätigt, der mir dann erklärt hat, daß es mir dann ja am 30.04 ohnehin nicht mehr reicht.
Vielleicht reagiere ich auch überzogen, aber ich empfinde es eben als Frechheit. Abgesehen davon überlege ich, warum die gleicher, oder anders sein sollen, als der Rest der Bevölkerung. Alle Funktionen, Artikel und Zahlungsmöglichkeiten, welche ich auf meiner Webseite anbiete, müssen funktionieren, ansonsten darf ich sie nicht anbieten. Mache ich es doch, kriege ich Ärger.
Ich werde jetzt mal sehen, ob ich beim Verbraucherschutz weiter komme. Da kann ich hoffentlich nicht so viel falsch machen. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
"Bis 30.4." wäre doch eigentlich Geldeingang BIS zum 30. und nicht AM 30. - oder? Eine Sofortüberweisung am 30. wäre doch schon zu spät (?)

Geldeingang bis zum Ende des Tages 30.4. Das schließt also den gesamten Tag mit ein. Wer sich (technisch) mit SEPA und verschiedenen Bankverfahren auskennt weiß, dass das SEPA-Clearing durchaus mehrmals täglich stattfindet. Wer also direkt morges frühs online überweist, bei dem ist es durchaus denkbar, dass das Geld noch bis zum Ende des Tages bei der Zielbank eintrifft und damit rechtzeitig.

Aber Ja: Als Geldabsender sollte man den gesetzlich vorgeschriebenen einen Bankarbeitstag Laufzeit des Geldes mit berücksichtigen und entsprechend vorher überweisen.

Signatur:

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#17
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon, aber wie erwähnt. Der Tag sollte dann auch zur Verfügung stehen. Hätten wir die gleiche Hausbank, würde es auch sofort gebucht. Ab 01.07 sogar regelmäßig bei teilnehmenden Banken.
Ändert aber nichts. Die bieten SÜ an und halten sich weder an ihre Angebote, noch an die von ihnen selbst vereinbarten Abmachungen. Macht man sowas 1000 mal am Tag und kommt 700 mal damit durch, schon lukrativ.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Macht man sowas 1000 mal am Tag und kommt 700 mal damit durch, schon lukrativ.

Darauf basiert die gesamte Branche. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich ein großer Konzern wie beispielsweise Amazon freiwillig bei einer Forderung von beispielsweise 40 Euro einem Kostenrisiko von mindestens 70,20€ oder noch mehr aussetzt? Das wäre kaufmännisches Harakiri.

Die machen das nur deswegen, weil die Branche ihnen verspricht, kostenlos zu arbeiten. So ist es eine Win-Win-Situation: Händler baut Mitarbeiter ab (Rechnungs-Support und Mahnabteilung usw.), spart Kosten. Das Inkasso verdient Geld mit frei erfundenem Zeug, der eigentlich vom Händler vorzunehmen sind und auch laut BGH-Rechtsprechung dem Händler selbst zufallen.

Und kommt man damit nicht weiter, greift man zu Druckmitteln, wie beispielsweise der Kostendopplung mit befreundeten Anwälten. Wieso klagt man das nicht ein? Weil man damit auch oft genug auf die Nase fällt und offenbar immer noch genug Unwissende am Ende zahlen, so dass man inzwischen Milliarden-Gewinne einfährt. Gerade der Punkt, dass die großen Inkasso-Konzerne Milliarden-Gewinne einfahren in Summe, die sollte doch jedem zu Denken geben. Die macht doch klar, dass dies eine reine Gelddruckmaschine ist und das teils auf den Schultern der Ärmsten, die ja öfter mal mit so etwas zu tun haben.

Das Hauptproblem ist halt:
A) Aufklärung der Verbraucher, denn die gibt es nicht. Warum wissen nur die Wasserköpfe des Bundesministeriums für Verbraucher und Justiz....
B) Einschreiten des Gesetzgebers ist offenbar nicht gewollt (Angst vor Lobbyisten)
C) Einschreiten der Aufsichtsgerichte. Zahnlose Tiger, die kein Interesse haben, dagegen vorzugehen obwohl es ihr Auftrag ist.

Es bleibt also stehen, dass man nicht viel tun kann, außer im Einzelfall Aufklärung und Hilfestellung anzubieten. Aber wie erreichst du die, die sich gar nicht erst an Verbraucherschutz oder an Foren wie dieses hier wenden?

-- Editiert von mepeisen am 03.05.2018 06:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist traurig.

Aber leider wahr

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute ist mir bei der Maildurchsicht etwas aufgefallen. Hatte ich bisher übersehen, weil ich die Briefpost von denen vorziehe.
Mail vom 21.04

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

44,57 EUR
(Stand: 30.04.2018)

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung: 7,16 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 30.04.2018: 0,01 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 44,57 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

30.04.2018

bei uns eingegangen ist.

Mail vom 27.04
trotz mehrfacher Aufforderung haben Sie die Forderung unter Aktenzeichen S.18....nicht beglichen.
Lassen Sie die gesetzte Frist nicht ungenutzt verstreichen! Bezahlen Sie noch heute die offene Gesamtforderung in Höhe von 44,56 EUR (Stand: 26.04.2018) auf unser folgendes Konto:

infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl
COMMERZBANK
IBAN: DE66662400020115527400
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: S.18...
Mail vom 28.04
zu dem Vorgang mit dem Aktenzeichen S.18....wurden Sie bereits mehrfach zur Zahlung aufgefordert.

Bislang konnte noch kein Zahlungseingang verbucht werden.

Derzeit beträgt die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung 82,38 EUR.
Die hatten die Kosten bereits am 28.04 heraufgesetzt.
Ändert ja nichts. Ist nur zur Info.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von nochratloser):
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 44,57 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum


Da sind die 7,16€ von Paypal mit drin.

Mach dir doch einen Spaß draus und fordere die von Infoscore zurück, da der Betrag bereits direkt an Paypal gezahlt wurde. :devil:

1.) Betrag mit Fristsetzung (14 Tage) fordern, nach Fristablauf
2.) Mahnung mit Verzugspauschale von 40€ gemäß §288 Abs.5 BGB
3.) Mahnbescheid
4.) Klage

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der ist ech gut. :grins :grins: :grins:

Sollte man drüber nachdenken.
Ich habe jetzt erst einmal eine Detallierte Forderungsaufstellung verlangt.
Wie die Aussieht, weiß ich zwar. (Blatt mit drei ganz kleinen Linien) Braucht man eine Lupe für.
Absolut keine Info oder Aussagekraft. Ich laß mich trotzdem überraschen.
Dann hoffe ich, daß noch jemand vom Verbraucherschutz vielleicht Interesse bekommt.
Muß weg.
Vielen Dank und bis dann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe 123 Gemeinde,
erhielt ich doch auf meine Mail vom 03.05, wie durch ein Wunder, am 05.05 um 9 Uhr, folgende Antwort:

HOTLINE-NUMMER: 05246 / 939 3167 (Festnetz) / Mail: paypal@infoscore.de
Mo-Fr 7:00-20:00 Uhr / Sa 9:00-18:00 Uhr

Verwendungszweck/Aktenzeichen: S.18....
Forderung der Firma PayPal PTE LTD
Kundennummer 17...
Erledigungsbestätigung

Sehr geehrte Frau Eckhardt,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr obiger Vorgang nun durch Zahlung beglichen wurde.

Schön, dass diese Angelegenheit somit erledigt ist!


Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

Das kann ich natürlich hier nicht vorenthalten.
Ich weiß auch nicht.
Entweder haben die Wind bekommen, daß ich mir von überall Hilfe und Rat erbitte, oder die Mail mit der gewünschten Fordeungsaufstellung enthielt die richtigen Zeilen.
Der Dank hierfür geht nicht zuletzt an Eure Adresse und ich hoffe, daß noch viele hierdurch die gleiche Hilfe, Mut und Kraft erlangen, sich auch mal zu wehren.
Das ich dem "Frieden" allerdings noch nicht ganz traue, habe ich mich jetzt erst einmal bedankt und mir eine Schriftliche Bestätigung erbeten, welche enthält, daß somit in der Sache keinerlei Forderungen mehr gegen mich bestehen.
Das Schreiben von Infoscore weißt nämlich für mein Empfinden erhebliche Lücken auf.
"Nun durch Zahlung beglichen wurde"
Ich habe auf jeden Fall nur die 44,57 Bezahlt und sonst nichts mehr.
Sollte es Neues geben, melde ich mich.
Einen schönen, sonnigen, stressfreien Tag noch allen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von nochratloser):
Ich habe auf jeden Fall nur die 44,57 Bezahlt und sonst nichts mehr.


Du hast doch die 7,16€ bereits an Paypal bezahlt gehabt, von daher hast Du überzahlt!
Ich würde die Schritte aus meiner Antwort in Beitrag #21 gnadenlos durchziehen.
Beginnend mit einem noch netten Einschreiben.

"Wertes EOS -Inkasso,

nach Prüfung meiner Unterlagen ist aufgefallen, dass die Hauptforderung doppelt beglichen wurde.
Einmal mit Zahlung an Sie (Aktenzeichen XYZ) und einmal direkt an den Gläubiger Paypal (Zahlungsnachweis in Kopie als Anlage).
Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Überzahlung bis zum (Briefdatum zzgl. 15-16 Tage) auf mein angegebenes Bankkonto zu Überweisen (Kto. Inhaber, IBAN, BIC).

Mit freundlichen Grüßen...."


Alternativ kannst Du natürlich auch direkt den "Inkasso-Style" wählen und mit erheblichen Mehrkosten drohen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von nochratloser):
Das ich dem "Frieden" allerdings noch nicht ganz traue, habe ich mich jetzt erst einmal bedankt und mir eine Schriftliche Bestätigung erbeten, welche enthält, daß somit in der Sache keinerlei Forderungen mehr gegen mich bestehen.


p.s.

Genau das besagt das Schreiben, oder was siehst Du an der Aussage, dass die Forderung beglichen und die Angelegenheit erledigt ist, als unklar an?
Deine Antwort darauf war jetzt nicht wirklich nötig und fraglich, ob Du Dir damit einen Gefallen getan hast.

-- Editiert von spatenklopper am 07.05.2018 13:17

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
nochratloser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ALLES! WIRKLICH ALLES, was ich von denen bisher in ihren schwammigen Mails bekommen habe, war bisher innerhalb von ein paar Tagen entweder widerrufen, oder es kam irgend ein Brief, in welchem was anderes behauptet wird.
Ich habe schon einmal so ein Schreiben bei dem selben Verein wegen 1 und 1 gefordert und tat gut daran.
Es kam nämlich zwei Tage später ein Schreiben mit der gleichen Forderung. Nur mit anderem AZ.
Der Brief hat mir geholfen.
Ob ich mir damit schade? Nun, was kann passieren? "Ätsch, es war doch nicht wahr." Dann bin ich genau so weit, wie ich vorher war. Mehr auch nicht.
Die Bestätigung will ich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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