Soll Blutuntersuchung selbst zahlen

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
sidius28
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)
Soll Blutuntersuchung selbst zahlen

Hallo,

ich bin jetzt nicht sicher ob das hier richtig ist, aber ich hoffe es mal.

Ich suchte im November 2008 einen Urologen auf wegen einer bestehenden Prostatitis, dort wurde mir auch Blut abgenommen. Ich merkte aber beim zweiten Besuch das er mir Medikamente aufschrieb die ich alle selbst bezahlen müsste. Darauf wechselte ich den Urologen und bekam auch alles auf Kassenrezept.

Jetzt erhalte ich von einem Labor eine Rechnung über die Blutuntersucheng wo Testosteron getestet wurde über 80 Euro.

Nun ich finde das ist eine Frechheit dies einfach auf Selbstzahler zu machen, wenn die wenigstens den PSA (Entzündungswert) getestet hätten, hätte ich gewusst ob da was vorliegt aber so.

Nun wie soll ich mich verhalten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn es keine Honorarvereinbarung gab und du annehmen mußtest über Krankenkasse behandelt zu werden, dann besteht vermutlich keine Zahlungspflicht.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Normalerweise gibt man seine Versicherungskarte ab und zahlt 10 Euro. Damit ist klar das man Kassenpatient ist. Dann muss e schon sagen das er Extra berechnen will. Ne normale Blutuntersuchung ist Kassenleitung. Ich würde die mal anrufen.

Was das denn ein Kassenarzt ?


K.

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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#3
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Sidius,
hast Du denn Deine Karte abgegeben? Wenn ja, muß man Dich auf eine PKV Leistung aufmerksam machen. Sprich am Besten mit Deiner Krankenkasse. Vermutlich kannst Du ihnen die Rechnung weiterleiten, diese werden dann zum kassenüblichen Satz abrechnen.
Gruß
Patti

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#4
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

nein!

schicke die Rechnung zurück mit dem Hinweis du bist kein Privatpatient und hast dich auch nicht als solcher behandeln lassen.

Der Arzt soll dir dann einfach das Gegenteil beweisen.Hoffe du hast nichts unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na der Beweis ist schnell geführt, seine Arzthelferin wird bezeugen das er zu Behandlung da war.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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