Sollbesteuerung und unbezahlte alte Rechnungen

17. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Klingelingeling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Sollbesteuerung und unbezahlte alte Rechnungen

Hallo,

ich habe für meine nebenberufliche Tätigkeit die Sollbesteuerung gewählt, da mir das auf Grund des reletiv geringen Rechnungsumfangs ausreichend schien und ich damit z.B. auch kein Risiko sah, eine Rechnung bei der Steuererklärung zu vergessen.

Nun habe ich im Zeitraum 2010 - 2012 einige wenige unbezahlte Rechnungen, teilweise bin ich noch im Mahn- und Klageprozeß - Ausgang offen - die aus 2012 werde ich wohl nicht mehr einklagen.

Die Rechnungen habe ich entsprechend der Sollbesteuerung in den entsprechenden Jahren hinsichtlich Rechnungsbetrag Netto und Umsatzsteuer berücksichtigt und die Steuern entsprechend entrichtet.

Wie geht man vor, um die Nettobeträge z.B. im Jahr 2013 als Verlust zu verbuchen und die mithin "zuviel" entrichtete Umsatzsteuer zurückzuerhalten?

Danke für jeden Hinweis,


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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16184x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=37

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Klingelingeling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

in der verlinkten Suche habe ich nichts gefunden. Dort stehen über 7.000 Antworten, die hab ich auch nicht alle angeschaut.
Ich habe nur nach Sollbesteuerung gesucht, da kamen 16 Antworten, und es ging meist um die Frage, welche Art bei Gewerbebeginn gewählt werden sollte :-(

Vielleicht noch eine Info. Die Steuerbescheide sind, außer für 2012, bereits durch das Finanzamt erstellt.

Danke trotzdem,

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16184x hilfreich)

Das verlinkte ist das Steuerrecht-Forum, da tummeln sich User, die sich dort besser auskennen als unsereins. Dort bitte posten.

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