Späte Forderung vom Inkassobüro

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
tco13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Späte Forderung vom Inkassobüro

Mein Problem besteht darin, dass meine Mutter vor ein paar Tagen einen Brief vom Inkassobüro bekommen hat.
Es handelt darum, dass sie angeblich im Jahre 2002 eine DVD nicht zurück gebracht haben soll und diese Firma schon damals einen Brief zur Begleichung der Schuld geschickt haben. Nun haben wir aber das Jahr 2010! Es kommt mir ein wenig komisch vor, dass sie jetzt wieder eine Forderung stellen, da ja schon etliche Jahre vergangen sind. Besteht da nicht eine bestimmte Verjährungsfrist?

Wäre für jede Antwort dankbar!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1762 Beiträge, 697x hilfreich)

Die Frage ist, ob die Forderug tituliert ist? Also das Standartvorgehen: Mahnbescheid --> Vollstreckungsbescheid.

Wenn ja, so kann die Forderung 30 Jahre lang beigetrieben werden, wenn nein, so kann bestehen Aussichten darauf dass die Forderung verjährt ist (auch nach Treu und Glauben). Das bedeutet im Klartext: Da Du lange Zeit nix mehr von denen gehört hast, bist Du davon ausgegangen dass die die Forderung Vergessen/Abgeharkt (z.B. wegen zu geringem Werte etc.) wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2471x hilfreich)

Eine Forderung stirbt nicht selbst. Man kann dagegen die Einrede der Verjährung gelten machen. Erst dann ist die weg.

Also einmal per Einschreiben dem Inhaber der Forderung Inkasso und/oder em Gläubiger schreiben das die Forderung verjährt ist und man die Verjährung geltend macht. Schreiben aufheben!

Man kann auch nichts machen, die schreiben dann eben weiter und weiter und weiter.....passieren wird nichts.

Titulierte Forderungen (Postzustellungsurkunden) kann man dagegen 30 Jahre eintreiben, die verjähren erst mal nicht

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

-- Editiert am 10.06.2010 16:40

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.915 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen