Stiftung, schlechte Bonität wegen Vorstand

17. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiftung, schlechte Bonität wegen Vorstand

Hallo, ich bin nach Zahlungsausfällen in der Baukrise 2006 etwa mit meiner GmbH insolvent geworden. Dadurch gab es auch gegen mich hohe Forderungen. Da ich noch keine Privatinsolvenz gemacht habe ist meine Bonität entsprechend schlecht. Seit 2019 bin ich ehrenamtlich, alleiniger Vorstand der einer rechtsfähigen Stifftung bürgerlichen Rechts. Die Stftung besitzt eine lastenfreie Immobilie Wert etwa 450k und ein weiteres mit Wert nach abzug des laufenden Kredites von 160K. (Kredit 130K für Energetische Sanierung) Barvermögen 90K. Bis zuletzt konnte die Stiftung immer ein Fahrzeug leasen, aber jetzt funktioniert das nicht mehr. Creditreform hat die Bonität geändert. Sie bezieht sich ausschließtlich nur noch auf die Bonität des Vorstandes, also mich. Score 318, keine Kreditwürdigkeit. Nicht nal für eine Leasingrate von 118,- Euro monatlicht. Was Sagt Ihr, ist das rechtens oder kann man degegen etwas tun? Es können sich gern auch Anwälte melden, die die Stiftung vertreten würden. Es handelt sich um die Kreditreform Dresden.
Danke vorab für jede Hilfe!!!




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Creditreform hat die Bonität geändert.

Und die anderen?

Zitat (von Balder):
Sie bezieht sich ausschließtlich nur noch auf die Bonität des Vorstandes,

Wie begründet sie dies

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#2
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begründung: Der Vorstand ist wie der Geschäfftsführer einer GmbH zu werten.

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#3
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Wortlaut heißt es: "Sie führen aus, die Berücksichtigung einzelner personenbezogener Bonitätsmerkmale sei generell unzulässig. Diese Auffassung ist in dieser Allgemeinheit unzutreffend. Die R & H Stiftung ist strukturell wie tatsächlich maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der handelnden natürlichen Personen abhängig. Dies gilt insbesondere für kleine oder personengeführte Stiftungen, bei denen die operative Geschäftsführung, die finanzielle Steuerung sowie wesentliche Haftungs- und Entscheidungskompetenzen auf eine oder wenige natürliche Personen konzentriert sind. In diesen Fällen erlaubt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 31 BDSG ausdrücklich die Berücksichtigung personenbezogener Daten, sofern sie für die Beurteilung der Risiko- und Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit erforderlich und sachlich relevant sind. Das ist hier der Fall. Eine Trennung zwischen "Stiftung" und "Vorstand" ist rechtlich zutreffend, ersetzt jedoch nicht die wirtschaftliche Realität, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftung maßgeblich von der handelnden Person abhängt. Dies wird in der ständigen Rechtsprechung ausdrücklich berücksichtigt."

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2752 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Balder):
ich bin nach Zahlungsausfällen in der Baukrise 2006 etwa mit meiner GmbH insolvent geworden. Dadurch gab es auch gegen mich hohe Forderungen. Da ich noch keine Privatinsolvenz gemacht habe

Das stützt die Auffassung von Creditreform.

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH persönlich haften muss und das nach nunmehr knapp 20 Jahren noch nicht bereinigt hat, ist er "eine betriebswirtschaftliche Katastrophe".

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#5
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Eine Trennung zwischen "Stiftung" und "Vorstand" ist rechtlich zutreffend, ersetzt jedoch nicht die wirtschaftliche Realität, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftung maßgeblich von der handelnden Person abhängt
Wie soll denn die Leistungsfähigkeit der Stiftung von der des Vorstands abhängen?

Zitat (von Balder):
Die R & H Stiftung ist strukturell wie tatsächlich maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der handelnden natürlichen Personen abhängig.
Zuverlässigkeit ja, aber inwieweit denn von der Leistungsfähigkeit?

Zitat (von de Bakel):
r knapp 20 Jahren noch nicht bereinigt hat, ist er "eine betriebswirtschaftliche Katastrophe".
eine fehlende Insolvenz spricht doch eher für den Gf

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#6
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Eine Trennung zwischen "Stiftung" und "Vorstand" ist rechtlich zutreffend, ersetzt jedoch nicht die wirtschaftliche Realität, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftung maßgeblich von der handelnden Person abhängt
Wie soll denn die Leistungsfähigkeit der Stiftung von der des Vorstands abhängen?

Zitat (von Balder):
Die R & H Stiftung ist strukturell wie tatsächlich maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der handelnden natürlichen Personen abhängig.
Zuverlässigkeit ja, aber inwieweit denn von der Leistungsfähigkeit?

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#7
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor allem ist es unangemessen, über Menschen wegen Schulden zu urteilen. Die GmbH, die ich geleitet hatte, hat zuletzt den Umsatz jährlich verdoppelt. Bei einem Gewinn von fast 20% vor Steuern. Wir waren sehr spezialisiert und 70% waren Materialanteil. Ich hatte sogar eine teure, aber im nachhinein sinnlose Ausfallversicherung abgeschlossen. Wenn dann durch Pleiten von Nitsche & Weiss Chemnitz, Walterbau Dresden, Wilbers Bau irgendwo im Norden und anderer Firmen, innerhalb eines Jahres 45% vom Jahresumsatz ausfallen, dann bin ich zu doof eine Firma zu führen?
Ich finde das ist zu einfach gedacht. Also bitte zur Frage diskutieren und zu meiner Person.

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#8
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Wie soll denn die Leistungsfähigkeit der Stiftung von der des Vorstands abhängen?

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung und ist für die ordnungsgemäße Leitung der Stiftungsgeschäfte verantwortlich. Besonders Verwaltung des Stiftungsvermögen und die Buchführung sind seine Aufgaben.
Wer dann über Dekaden unbegrabene Leichen rumliegen hat erscheint Externen für diese Aufgaben als wenig geeignet.

Zitat (von Balder):
bin ich zu doof eine Firma zu führen?

Zumindest ist eine Binsenweisheit, das man auf einem Bein nur sehr schlecht steht. Über die Qualität von einem Verantwortlichen der das igonriert lässt sich sicherlich streiten.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#9
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Zumindest ist eine Binsenweisheit, das man auf einem Bein nur sehr schlecht steht. Über die Qualität von einem Verantwortlichen der das igonriert lässt sich sicherlich streiten.

Deine Sichtweise hast Du jetzt umfassend kund getan. Ich wünsche nicht, dass das Thema fehlgeleitet wird. Also bitte verlasse mein Thema und kümmere Dich um wichtige Sachen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Deine Sichtweise hast Du jetzt umfassend kund getan. Ich wünsche nicht, dass das Thema fehlgeleitet wird. Also bitte verlasse mein Thema und kümmere Dich um wichtige Sachen.

Hier kann jeder frei seine Ansichten und Einschätzungen äußern, und ein Thread "gehört" nicht demjenigen, der ihn eröffnet hat, sondern allen Forums-Usern.

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#11
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Hier kann jeder frei seine Ansichten und Einschätzungen äußern, und ein Thread "gehört" nicht demjenigen, der ihn eröffnet hat, sondern allen Forums-Usern.

Ja, aber ich kann User bitten, nicht vom Thema abzulenken. Es geht um die juristische Frage und nicht um meine Person. Ich habe eine schlechte Bonität, das weiß ich und warum die noch so ist hat Gründe. Die Frage war, darf meine schlechte Bonität als Vorstand einzig und allein für die Stiftung verantwortlich sein!
Antworten zum Thema sind erwünscht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Antworten zum Thema sind erwünscht.
Da frage man doch lieber einen Fachanwalt, (zB gleich nebenan, schnell, günstig und hoffentlich hilfreich)
--->denn hier bist du (nur) in einem Meinungs-und Diskussionsforum, wo jeder ***, sogar ich, schreiben darf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Die Frage war, darf meine schlechte Bonität als Vorstand einzig und allein für die Stiftung verantwortlich sein!

Das tut sie doch gar nicht. Dein persönlicher Score dürfte unterirdisch sein und der der Stiftung ist mit 318 doch im oberen Mittelfeld. Das Schlechteste bei Creditreform ist mW 600.

Zitat (von Balder):
die Kreditreform Dresden.

Die gibt es nicht. Du meinst evtl Creditreform DD.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Balder
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie schreiben weiterhin: Kredite erfordern Sicherheiten. Eine Geschäftsverbindung ist Ermessenssache.
Kreditlimit: -entfällt-
Soviel dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Eine Geschäftsverbindung ist Ermessenssache.


Was möchten Sie da entgegen setzen?


Zitat (von Balder):
Hallo, ich bin nach Zahlungsausfällen in der Baukrise 2006 etwa mit meiner GmbH insolvent geworden.


Sie werden sich vermutlich damals auch ihre Geschäftspartner ausgesucht haben!?


Zitat (von Balder):
Bis zuletzt konnte die Stiftung immer ein Fahrzeug leasen, aber jetzt funktioniert das nicht mehr.


Einen anderen Anbieter suchen !?

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Balder):
Kredite erfordern Sicherheiten. Eine Geschäftsverbindung ist Ermessenssache.

Ist auch so.

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