Stille Abtretung

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stille Abtretung

Hallo,

kann jemand eine Stille Abtretung machen, bevor er seinem Kunden die erste Rechnung schickt? Habe mich in was tolles verstrickt :bang:

Für die die mehr Infos brauchen: Unternehmer A möchte von Unternehmer B Geld haben. Unternehmer A ist mit Unternehmer C (andere Firma) verheiratet. Unternehmer A hat Unternehmer B keine Rechnung geschickt. Meiner Meinung nach ist Unternehmer A dann ja auch noch kein Gläubiger, da er die Forderung ja selbst noch nicht geltend gemacht hat.. Unternehmer C fängt an Rechnung und Mahnungen zu schicken. Hmmmm....., ist dass verständlich formuliert?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
deine Frage???
Unternehmen A schuldet Unternehmen C Geld! Also muss er zahlen!
Das A noch keine Rechnung an B geschickt hat, dafür kann C widerrum nichts!
Eine Abtretung von A nach C wäre möglich. Dann jedoch muss A eine Rechnung an B senden mit der Erklärung, das die Forderung an C abgetreten ist, und eine schuldbefreiende Leistung nur an C erfolgen kann...
C selbst kann in der Regel keine Forderungen gegen B stellen. Ausnahme, Gegenstände die dem erweitertem Eingentumsvorbehalt unterstehen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andreas456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo CBW,
danke erst einmal für die Antwort.
Meine Frage war kurz gefasst am Anfang "kann jemand eine Stille Abtretung machen, bevor er seinem Kunden die erste Rechnung schickt?".

Unternehmen A schuldet Unternehmen C Geld!
(A schuldet C kein Geld..diese sind verheiratet und haben jeder eine eigene Firma.)
Also muss er zahlen!
Das A (möchte Geld von B) noch keine Rechnung an B geschickt hat, dafür kann C widerrum nichts!
Eine Abtretung von A nach C wäre möglich. Dann jedoch muss A eine Rechnung an B senden mit der Erklärung, das die Forderung an C abgetreten ist, und eine schuldbefreiende Leistung nur an C erfolgen kann... (wenn A an B eine Rechnung schickt mit der Erklärung das die Forderung an C abgetreten ist, ist es ja keine "Stille Abtretung" mehr!?!?!?! Da A an B ja generell noch keine Rechnung gestellt hat.....dementsprechend dürfte in diesem Moment von A gegen B ja auch keine Forderung bestehen.....was will da dann abgetretten werden?

Ganz schön verwirrend! Und es geht nur um A, B, und C :???:

Lieben Gruß
Andreas
C selbst kann in der Regel keine Forderungen gegen B stellen. Ausnahme, Gegenstände die dem erweitertem Eingentumsvorbehalt unterstehen.

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