Streit mit O2 wegen angeblichen Rückstand aus Vertrag

23. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Axon7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit O2 wegen angeblichen Rückstand aus Vertrag

Hallo und einen schönen guten Morgen!
Folgendes Problem, Ich habe bis August 2018 einen DSL Vertrag bei O2 gehabt.
Dieser wurde im Zuge eines Wechsels durch meinen neuen Anbieter wegen Rufnummermitnahme übernommen, und der Wechsel funktionierte ohne Probleme mit Wechsel des neuen Vertrages am nächsten Tag.
Aus dem O2 Vertrag bestand noch ein Anspruch von ca. der Hälfte des Geldes an mich was etwa 16 Euro betrug.
O2 forderte im Dezember auf einmal Ich solle doch bitte auch für den September 2018 noch 17 Euro nachzahlen.
Als Ich dies verweigerte und darum bat die Vertragsunterlagen zuzusenden bzw. mir am Telefon eine Erklärung abzugeben wurde statt dessen ein Inkasso eingeschaltet dieses machte in kurzer Zeit (2 Monate) eine Forderung von zuletzt 117 Euro mit Mahngebühren.
Ich habe das Inkasso informiert und denen mitgeteilt das mein Vertrag im August 2018 ausgelaufen ist, und Ich letzendlich von O2 noch Geld kriege, desweiteren damit gedroht habe eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges zu führen.
Der Mitarbeiter hat mir versichert die Situation zu klären, und jetzt kommt der Hammer, man hat in einem jetzigen Schreiben angeboten 28,38 bis zum 02.03.2019 zu bezahlen und dann die Sache zu vergessen.
Anscheinend glaubt man das Ich für was bezahle was Ich nicht beansprucht habe. Des weiteren wird von der ursprünglichen Zahlung bzw. den Mahnkosten und auch den vorherigen Schreiben kein Bezug genommen.
Ist es möglich den Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und später zurückzuvordern.
Desweiteren würde Ich diesbezüglich gerne Strafantrag gegen O2 stellen, da es nach Recherche dort bei so Kleinbeträgen regelmässig den Versuch gibt.
Kann Ich bei Rückforderung unter Vorbehalt später Klage gegen O2 führen?


Gruß

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man sollte sich halb selbst sehr sicher sein. Also ideal wäre es, wenn es eine Abschlussrechnung bereits gibt, in der einem die Gutschrift von 16€ bestätigt wird. Ansonsten noch einmal sicherheitshalber ganz genau nachrechnen.

Wenn man sich sicher ist, wieso dann bezahlen? Dann würde ich O2 mittels Einschreiben eine Mahnung über die 16€ schicken, sowie Mahngebühren von 40€ erheben. Das darf man, da O2 kein Verbraucher ist. Danach ggf. Mahnbescheid stellen und/oder Klage.

Parallel dazu würde ich durchaus die Betrugsanzeige schalten. gegen die O2-Mitarbeiter und gegen die Inkasso-Mitarbeiter, denn die Drohungen kamen da ja sicher auch dazu. Dazu noch den Verdacht der Nötigung.
Bei der Anzeige würde ich betonen, dass man A) noch eigenes Geld bekommt und B) bis heute eine Erläuterung der Grundlage zur Forderung verweigert wurde, auch das Inkasso da nichts geliefert und begründet hat, obwohl das Inkasso gemäß §11a RDG eigentlich eine Pflicht hätte.

Dass die derart deutlich zurückrudern und von 117€ nur noch 28€ fordern, ist doch bezeichnend. Wenn die sich sicher wären, würden sie direkt Mahnbescheid beantragen und nicht lange rum machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Axon7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man sollte sich halb selbst sehr sicher sein. Also ideal wäre es, wenn es eine Abschlussrechnung bereits gibt, in der einem die Gutschrift von 16€ bestätigt wird. Ansonsten noch einmal sicherheitshalber ganz genau nachrechnen.

Wenn man sich sicher ist, wieso dann bezahlen? Dann würde ich O2 mittels Einschreiben eine Mahnung über die 16€ schicken, sowie Mahngebühren von 40€ erheben. Das darf man, da O2 kein Verbraucher ist. Danach ggf. Mahnbescheid stellen und/oder Klage.

Parallel dazu würde ich durchaus die Betrugsanzeige schalten. gegen die O2-Mitarbeiter und gegen die Inkasso-Mitarbeiter, denn die Drohungen kamen da ja sicher auch dazu. Dazu noch den Verdacht der Nötigung.
Bei der Anzeige würde ich betonen, dass man A) noch eigenes Geld bekommt und B) bis heute eine Erläuterung der Grundlage zur Forderung verweigert wurde, auch das Inkasso da nichts geliefert und begründet hat, obwohl das Inkasso gemäß §11a RDG eigentlich eine Pflicht hätte.

Dass die derart deutlich zurückrudern und von 117€ nur noch 28€ fordern, ist doch bezeichnend. Wenn die sich sicher wären, würden sie direkt Mahnbescheid beantragen und nicht lange rum machen.


Danke für die Antwort!
In einem Telefonat mit dem Inkasso habe Ich auch angedeutet das Ich Strafanzeigen stellen möchte!
Daraufhin wurde mir freundlich mitgeteilt, das wäre doch nicht nötig und man könnte das doch anders regeln.
Es geht mir nicht um die 28 Euro, Ich würde Sie auch unter Vorbehalt zahlen nur nachdem Ich im Telefongespräch die Androhung gemacht habe kriege Ich eben das Angebot über 28 Euro.
Vertragsunterlagen wurden mir bisher auch nicht zugesendet die es nachvollziehbar machen.
Im O2 eigenen Forum wird sich auch beschwert, kann man dort nachlesen, nicht von mir sondern aus verschiedenen Jahrgängen.

Ich werde jetzt noch mal anschreiben und mir Rechtshilfe holen.
Wenn Ich unter Vorbehalt zahle wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Geld wiederzukriegen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Axon7):
In einem Telefonat mit dem Inkasso habe Ich auch angedeutet das Ich Strafanzeigen stellen möchte!
Daraufhin wurde mir freundlich mitgeteilt, das wäre doch nicht nötig und man könnte das doch anders regeln.


Normalerweise telefoniert man nicht mit Inkassos. Hier hattest du mal Glück und eine freundliche Person am Telefon, die zugleich mit ihrem Verhalten aufgezeigt hat, dass die genau wissen, dass sie keine einklagbare Forderung gegen dich haben.

Zitat:
Ich werde jetzt noch mal anschreiben und mir Rechtshilfe holen.


Wen anschreiben? Das Inkasso? Von dem wirst du sicher keine Hilfe bekommen, ganz im Gegenteil! Oder meinst du einen Anwalt? Das wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt rausgeschmissenes Geld.

Zitat:
Wenn Ich unter Vorbehalt zahle wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Geld wiederzukriegen?


Die Wahrscheinlichkeit dafür geht gegen Null! Falls du wirklich zahlst, wirst du das Geld meiner Meinung nach - wenn überhaupt - nur mittels Anwalt und Klage wiederbekommen. Das kannst du dann eigentlich abschreiben.

Da du mit dem Inkasso offenbar bisher nur telefoniert hast, würde ich denen an deiner Stelle jetzt erst Mal ein Schreiben wie dieses schicken, am besten per Einwurf-Einschreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, besteht seitens Ihrer Mandantin keine Forderung mehr gegen mich. Im Gegenteil, vielmehr existiert ein Guthaben, welches mir auszuzahlen ist. Sollten Sie weiterhin gegenteiliger Meinung sein, fordere ich Sie hiermit auf, mir den Forderungsgrund gem. §11a RDG konkret darzulegen. Irgendwelche Wischi-Waschi-Aussagen, dass angeblich eine Forderung existiert, akzeptiere ich nicht! Ihre Antwort erwarte ich bis zum xx.xx.xxxx (Datum, welches 17 Tage in der Zukunft liegt)

Ich möchte Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass ich
- bei nicht oder nicht vollständiger Antwort Beschwerde beim für Sie zuständigen Aufsichtsgericht einlege.
- einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde.

Zudem untersage ich Ihnen eine Meldung der widersprochenen Forderung an Auskunfteien sowie die telefonische Kontaktaufnahme. Bei Zuwiderhandlung werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dann würde ich die Antwort abwarten und sonst erst mal nichts weiter machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

In der ganzen Story habe ich kein Wort von einer geprüften Abschlußrechnung gelesen. Erfahrungsgemäß wird die Abschlußrechnung, die nur nach Lesen der Kündigungsbestätigung zugänglich ist, schlichtweg ignoriert. Da laufen viele Kunden voll gegen die Wand!
Daher mein Rat: zuerst mal alle Rechnungen genauestens prüfen und die Abschlußrechnung besonders beachten. Mich würde nicht wundern, wenn der Betrag bereits ein Gutschrift berücksichtigt, aber andere Faktoren, wie z.B. ein nicht zurückgesendeter Leihrouter, dann den Restbetrag ergeben. Also Vorsicht!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nochmals: Wenn du dir sicher bist, dass du Geld bekommst und nicht andersherum, dann würde ich keinen Cent bezahlen.
Oder bist du dir da gar nicht so sicher?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meine magische Kristallkugel wies mich eben auf die Portierung und deren Kosten hin.

Zitat (von Axon7):
Dieser wurde im Zuge eines Wechsels durch meinen neuen Anbieter wegen Rufnummermitnahme übernommen
Diese kostet nämlich 29,95€ (an o2 zu entrichten) und wenn man noch den Guthabenbetrag abzieht, kommt man ungefähr auf die 17€. Der Betrag ist plausibel, der Rechnungszeitpunkt stimmt, ... :grins:

Wenn Rechnungen nicht gelesen und auch nicht formgerecht(schriftlich) binnen 8 Wochen reklamiert werden, dann wird es mit Inkasso oder vor Gericht dann eben noch teurer. Der Fall war im Dezember bereits komplett gelaufen. Da helfen kein Telefonate, deren Inhalt man nicht beweisen kann.

@Axon7 : lass uns bitte wissen ob meine Kristallkugel halbwegs richtig lag.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Axon7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also eine Abschlussrechnung wurde mir nicht zugesendet, ein Zugriff auf mein Konto bei O2 besteht nicht, und das einzige was O2 mir zuletzt im August geschickt hatte war das Sie bedauern das Ich einen Wechsel mache.
Eine Rechnung ist bis heute nicht bei mir angekommen, sondern nur das Ich für den September bezahlen soll, für was aber auch nicht.
Eine Anfrage an O2 wurde bis heute nicht beantwortet.

Ja das soweit!
Und somit fühle Ich mich betrogen da Abzocke.
Wenn Anspruch bestehen würde weiß ich das daß dann auch genannt würde.
Letzendlich werde ich jetzt mal das Schreiben von arnonym117 nutzen und dann mal schauen.
Ich glaube nicht das irgendjemand von euch fadenscheinige Forderungen die trotz Anfrage nicht beantwortet werden bezahlen würde.

Axon7

Ich melde mich sobald Ich Rückantwort habe

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Warum sollte Dir o2 etwas zusenden, was als Online-Service vereinbart ist?

Zitat (von Axon7):
.. das einzige was O2 mir zuletzt im August geschickt hatte war das Sie bedauern das Ich einen Wechsel mache.
Das ist der typische Wortlaut in einer Kündigungsbestätigung, die auch die Anleitung für die Abschlussrechnung enthält (Rückseite!). Bei einer Online-Rechnung der übliche Ablauf.
Wie kannst Du von Abzocke reden, wenn Du Dir nicht mal die Rechnung anschaust? Wenn Du den passenden Brief weggeworfen hast, dann bekommst Du die Abschlussrechnung bequem nach freundlichem Anruf an der Hotline, im Chat oder über O2-Forum. Habe ich selbst schon wegen Beleg für die Steuer erfolgreich erhalten.
Zitat:
Ich glaube nicht das irgendjemand von euch fadenscheinige Forderungen die trotz Anfrage nicht beantwortet werden bezahlen würde.
Korrekt! Aber stell Dir vor Du willst eine Strafanzeige wegen Betrug stellen und kommst mit so einer Begründung und nur weil Du nicht bereit bist die Rechnung zu lesen wäre es Betrug!? Da sind handfestere Anhaltspunkte notwendig. Wer mit so einem Vortrag bei der Polizei erscheint, wird direkt wieder nach Hause geschickt.
Daher für Dich und alle ähnliche Fälle - erst mal Unterlagen sichten und nicht ohne konkrete Anhaltspunkte und sinnvolle Begründung von Betrug reden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Axon7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Warum sollte Dir o2 etwas zusenden, was als Online-Service vereinbart ist?
Zitat (von Axon7):
.. das einzige was O2 mir zuletzt im August geschickt hatte war das Sie bedauern das Ich einen Wechsel mache.
Das ist der typische Wortlaut in einer Kündigungsbestätigung, die auch die Anleitung für die Abschlussrechnung enthält (Rückseite!). Bei einer Online-Rechnung der übliche Ablauf.
Wie kannst Du von Abzocke reden, wenn Du Dir nicht mal die Rechnung anschaust? Wenn Du den passenden Brief weggeworfen hast, dann bekommst Du die Abschlussrechnung bequem nach freundlichem Anruf an der Hotline, im Chat oder über O2-Forum. Habe ich selbst schon wegen Beleg für die Steuer erfolgreich erhalten.
Zitat:
Ich glaube nicht das irgendjemand von euch fadenscheinige Forderungen die trotz Anfrage nicht beantwortet werden bezahlen würde.
Korrekt! Aber stell Dir vor Du willst eine Strafanzeige wegen Betrug stellen und kommst mit so einer Begründung und nur weil Du nicht bereit bist die Rechnung zu lesen wäre es Betrug!? Da sind handfestere Anhaltspunkte notwendig. Wer mit so einem Vortrag bei der Polizei erscheint, wird direkt wieder nach Hause geschickt.
Daher für Dich und alle ähnliche Fälle - erst mal Unterlagen sichten und nicht ohne konkrete Anhaltspunkte und sinnvolle Begründung von Betrug reden.

Frage, willst du mich veräppeln?
Ich habe nach Vertragsende mit einer Mitarbeiterin bei O2 telefoniert, nichts außer das ich noch Geld bekommen würde. Im Dezember ein Schreiben das Ich für September 2018 angeblich noch im Vertrag mit O2 stand, sonst nichts.
Ein sogenannte Anfrage an O2 wurde telefonisch nicht beantwortet und auch schriftlich wurde nicht geantwortet.
Einzig, Ich möchte mich in mein Kundenkonto einloggen dann könnte ich ersehen woher die Forderung stammte.
Dies ist nicht möglich da mit Beendigung das Kundenkonto aufgelöst wurde.
Stattdessen tut O2 so als wenn Ich nicht reagieren würde.
Man soll mir aufzeigen wie zu der Summe zustande kommt dann bezahle Ich diese, bzw. fechte diese dann vor Gericht an.

Man könnte meinen Mr. Cool ist ein Mitarbeiter von O2

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn einem die Argumente ausgehen kommt dann sowas

Zitat:
Man könnte meinen Mr. Cool ist ein Mitarbeiter von O2
:augenroll:
Richtig ist, ich bin langjähriger O2-Kunde und habe daher einige praktische Erfahrung und kenne die bekannten Komplikationen. Auch eine außerordentliche Kündigung habe ich durchgezogen und kenne die Prozedur. Aber wenn Du alles besser weisst ...
Zitat:
Dies ist nicht möglich da mit Beendigung das Kundenkonto aufgelöst wurde.
Falsch - mit der my...-Kennung kommt man rein.

Richtig ist einzig, das jetzt das Inkasso verpflichtet ist Dir umfassend Auskunft zu geben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen