Guten Abend, ich habe folgende Frage:
Person A ist bei Stromanbieter B. Der Dauerauftrag für Abschläge ist ausgelaufen, sodaß ein Abschlag nicht überwiesen wird. Am 15.08. erhält A einen Brief mit Zahlungserinnerung von B mit Fristsetzung "22.08. (Zahlungseingang bei uns)". Am 22.08. überweist der A die Forderungg. Am 23.08. erhält A eine E-Mail von Inkassodienst C mit einer Mahnung , die 30,- EUR Inkassogebühren enthält.
Muss A die Inkassogebühren zahlen?
Stromanbieter, Mahnung, Fristeinhaltung bei Überweisung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatMuss A die Inkassogebühren zahlen? :
Zahlungseingang 22.08. heisst nun al 22.08.
Wenn man am 22.08. erst überweist.... kommt das Geld sehr oft später an
ZitatMuss A die Inkassogebühren zahlen? :
In Ermangelung jedweder zur Beantwortung relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
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Ja Moment!!! Ich habe so oft gehört, daß gezahlt ist wenn man das Geld aufgibt. Also die Überweisung raus. Ich kann doch gar nicht beeinflußen, ob die Überweisung jetzt 1 oder 3 Tage unterwegs ist! Da könnte B ja auch einfach schreiben "bis 22.08. muss die Azubiene aus dem Nachbargebäude den Zahlungseingang bemerkt und unserem Chef beim Kaffee in der Kantine davon erzählt haben". Ich meine, genau deshalb st elle ich doch die Frage hier!
ZitatIch kann doch gar nicht beeinflußen, ob die Überweisung jetzt 1 oder 3 Tage unterwegs ist! :
Mitunter schon - wenn man den Service der Echtzeitüberweisung nutzt dauert es meist nur Minuten.
ZitatIch habe so oft gehört, daß gezahlt ist wenn man das Geld aufgibt. :
Ich habe sogar gelesen, das die Erde eine Scheibe sei ...
Im Schrieben steht doch deutlich zu lesen
ZitatZahlungseingang bei uns :
Und "Eingang" ist nun mal was ganz anderes als "Ausgang".
ZitatJa Moment!!! Ich habe so oft gehört, daß gezahlt ist wenn man das Geld aufgibt. Also die Überweisung raus. :
Das wäre richtig, wenn es sich bei dem Geldtransfer um eine Holschuld des Empfängers handeln würde.
Bei Energie-Abschlagszahlungen, die nicht per Lastschrift abgebucht werden, handelt es sich aber um eine Bringschuld des Kunden. D.h. maßgeblich ist nicht die rechtzeitige Absendung der Zahlung, sondern der rechtzeitige Eingang auf dem Konto des Empfängers.
ZitatIch kann doch gar nicht beeinflußen, ob die Überweisung jetzt 1 oder 3 Tage unterwegs ist! :
Eine Überweisung dauert maximal 1 Bankarbeitstag - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Von daher kann man sich ziemlich genau ausrechnen, wann man die Zahlung absenden muss, damit sie rechtzeitig ankommt.
Das ist doch wirklich Quatsch. Wie soll den jemals eine Holschuld mit Überweisung beglichen werden? Kann sie nicht! Niemals! Die Bringschuld wurde nicht erbracht, deshalb wurde ja an die Zahlung erinnert. Dann eine Frist gesetzt. Pünktlich zur Frist wurde gezahlt. BGH 5.10.2016 – VIII ZR 222/15: Zahlung ist fristgerecht geleistet, sobald Überweisungsauftrag bis Fristende erteilt, also Verfügungsgewalt aufgegeben. Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam. Vielleicht kann bitte noch jemand mit etwas mehr ahnung antworten.ZitatDas wäre richtig, wenn es sich bei dem Geldtransfer um eine Holschuld des Empfängers handeln würde. :
Den Service bietet meine Bank an, nicht aber Empfängerbank. Auch wieder mein Problem??Zitat:Mitunter schon - wenn man den Service der Echtzeitüberweisung nutzt dauert es meist nur Minuten.
Ja was steht im Schreiben? Ist das alles so rechtenss? Hab ich doch oben geschrieben, dann kann da sonstwas drinstehen? Zahlungseingang bis er bemerkt wird? Zahlungseingang bis zur nächsten VOllmond? Da muss es doch rechtliche Vorgaben geben! Deshalb frag ich doch hier.Zitat:Im Schrieben steht doch deutlich zu lesen
-- Editiert von User am 29. August 2023 01:27
ZitatWie soll den jemals eine Holschuld mit Überweisung beglichen werden? :
In dem sie Ausgeführt wird.
ZitatKann sie nicht! Niemals! :
Selbstverständlich geht das, auch wenn Dein Vorstellungsvermögen sprengt.
ZitatZahlungseingang bis er bemerkt wird? Zahlungseingang bis zur nächsten VOllmond? :
Nö, Zahlungseingang logischerweise wenn er eingegangen ist. Sagt ja schon der Name.
Wann er bemerkt wird oder die Mondphasen sind irrelevant.
ZitatBGH 5.10.2016 – VIII ZR 222/15: Zahlung ist fristgerecht geleistet, sobald Überweisungsauftrag bis Fristende erteilt, also Verfügungsgewalt aufgegeben. Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam. :
Hätte man das Urteil gelesen und verstanden, wüsste man, dass es zum einen um Mietrecht ging, zum anderen um Klauseln aus AGB.
Es bringt jedoch nichts, Äpfel und Birnen zu vergleichen, auch wenn beides Obst ist ...
Es steht Dir jedoch frei, diese Argumentation entsprechend zu verwenden.
ZitatJa Moment!!! Ich habe so oft gehört, daß gezahlt ist wenn man das Geld aufgibt. Also die Überweisung raus. :
Da hast du was Falsches gehört.
ZitatIch kann doch gar nicht beeinflußen, ob die Überweisung jetzt 1 oder 3 Tage unterwegs ist! :
Online-Überweisungen dürfen einen Arbeitstag dauern, beleghafte Überweisungen zwei Arbeitstage - das gilt für den gesamten SEPA-Raum (und lässt sich -nebenbei erwähnt- ganz leicht über eine beliebige Suchmaschine im Web herausfinden).
Wenn ein Betrag am Tag X auf dem Konto des Empfängers sein muss, ist es jedenfalls nicht besonders schlau, das Geld erst an diesem Tag zu überweisen...es sei denn, man macht das per Echtzeitüberweisung.
ZitatDa könnte B ja auch einfach schreiben "bis 22.08. muss die Azubiene aus dem Nachbargebäude den Zahlungseingang bemerkt und unserem Chef beim Kaffee in der Kantine davon erzählt haben". :
Dass das völliger Unfug ist, leuchtet dir hoffentlich ein.
Der Zahlungseingang entspricht dem Datum der Wertstellung auf dem Konto.
ZitatDen Service bietet meine Bank an, nicht aber Empfängerbank. Auch wieder mein Problem?? :
Dein Problem ist, dass du zu spät überwiesen hast.
Einen Tag früher wäre ausreichend gewesen, dafür war auch keine Echtzeitüberweisung notwendig.
-- Editiert von User am 29. August 2023 07:29
ZitatVielleicht kann bitte noch jemand mit etwas mehr ahnung antworten. :
Vielleicht sollte Sie einfach schreiben, welche Antwort Sie gerne lesen möchten.
Die Adresse www.wunschantwortforum.de war letztes jedenfalls noch frei.
ZitatBGH 5.10.2016 – VIII ZR 222/15 :
Ihnen ist hoffentlich nicht entgangen, dass es sich dort um Wohnungs-Mietrecht handelte, wo die Zahlungsweise anders geregelt ist als im Kaufrecht.
ZitatVielleicht kann bitte noch jemand mit etwas mehr ahnung antworten. :
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_post.asp
Dann möge man einen Anwalt bemühen. Vielleicht hat der Ihre Libelingsantwort im Repertoire
ZitatOnline-Überweisungen dürfen einen Arbeitstag dauern, beleghafte Überweisungen zwei Arbeitstage :
Dafür fehlt es allerdings an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
Zitatund lässt sich -nebenbei erwähnt- ganz leicht über eine beliebige Suchmaschine im Web herausfinden :
Ja, da findet man ziemlich viel - auch das die Erde eine Scheibe sei ...
Ich empfehle da immer die Lektüre des Originals: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html
Es kann also durchaus - ganz legal - ein paar Tage dauern bis das Geld beim Empfänger auf dem Konto ankommt.
Eine Überweisung "auf den letzten Drücker" st bei wichtigen Fristen selten eine gute Idee ...
Guten Morgen, ich komme gerade von der Spätschicht und will gerade frühstücken und bin drekt wieder auf 180. Da schicke ich ein Bgh-Urteil (gibt es noch was wichtigeres?), wo steht wann eine Zahlungspflicht erfüllt ist (nämlich mit Aufgabe der Überweisung) und dann kommt hier jemand mit "Mietvertrag ist ja anders als Kaufvertrag mimimimi".
Und ein anderer schreibt, daß die Sache mit der Azubiene und dem Vollmond lächerlich ist. Warum denn? Entweder es gibt eine Zahlungsfrist oder es gibt eine Frist bis zu der irgendwas passiert sein muss. Wo ist der Unterschied zwischen Zahlungseingang und der Azubiene? Wenn der Stromanbieter (das schreibt ihr doch!!) irgendwas reinschreiben darf, warum dann nicht auch die Sache mit dem Vollmondd?
Freunde! ich habe zur Frist überwiesen. AM NÄCHSTEN TAG!!!! hatte ich einen Inkassobrief in der Mail. Das kann doch nicht euer Ernst sein, daß das so normal oder rechtens ist?
Danke für die Antwprten und entschuldigung für meine Aufregung, aber heute hat ein Kollege zwei Finger verloren und dann lese ich hier daß Stromkonzerne machen und schreiben dürfen was sie wollen.-
ZitatWenn der Stromanbieter (das schreibt ihr doch!!) irgendwas reinschreiben darf :
Zitatdann lese ich hier daß Stromkonzerne machen und schreiben dürfen was sie wollen. :
Nur hat das keiner geschrieben.
Offenbar hat man aktuell eklatante Schwierigkeiten, das Geschriebene zu verstehen. Das schreibe ich der aktuellen Aufregung zu, solche Ereignisse sind wahrlich keine leichte Kost. Daher meine Empfehlung, erst mal abklingen lassen und das ganze später noch mal langsam und in Ruhe lesen ...
ZitatWo ist der Unterschied zwischen Zahlungseingang und der Azubiene? :
Der Eingang ist wann es tatsächlich an Punkt X (hier das Konto) ist.
Wenn der Gläubiger zu inkompetent ist, das (rechtzeitig) zu bemerken, ist das hingegen sein Problem. Es zählt wann es eingegangen ist.
ZitatDa schicke ich ein Bgh-Urteil (gibt es noch was wichtigeres?)[/quo :
Ja, das verstehen solcher Urteile.
Zitatwo steht wann eine Zahlungspflicht erfüllt ist (nämlich mit Aufgabe der Überweisung) :
Nein, das steht dummerweise nicht da drin.
Dort steht drin, wann in einer bestimmten Fallkonstellation eine Zahlungspflicht erfüllt ist.
Ein Element dabei war eine Klausel in AGB, die nichtig war.
Hier haben wir aber keine Klausel, keine AGB, sondern einen Satz in einer Mahnung.
Zitatdann kommt hier jemand mit "Mietvertrag ist ja anders als Kaufvertrag mimimimi". :
Man wünschte doch ausdrücklich kompetente Antworten?
Die richten sich halt nach der Realität ...
Ein Stromliefervertrag ist nun mal was anderes als ein Mietvertrag über Wohnraum.
.
-- Editiert von User am 30. August 2023 07:36
ZitatUnd ein anderer schreibt, daß die Sache mit der Azubiene und dem Vollmond lächerlich ist. Warum denn? Entweder es gibt eine Zahlungsfrist oder es gibt eine Frist bis zu der irgendwas passiert sein muss. Wo ist der Unterschied zwischen Zahlungseingang und der Azubiene? :
Der Betrag gilt mit Datum der Wertstellung (Empfängerkonto) als eingegangen...ist das wirklich so schwer zu verstehen?
ZitatFreunde! ich habe zur Frist überwiesen. AM NÄCHSTEN TAG!!!! hatte ich einen Inkassobrief in der Mail. Das kann doch nicht euer Ernst sein, daß das so normal oder rechtens ist? :
Ich sehe hier nix, was nicht rechtens wäre.
Aber wenn du meinst, fristgerecht bezahlt zu haben, ignoriere die Forderung des Inkassodienstes doch einfach und warte ab, was passiert.
Wem anders nicht zu helfen ist...
NÖ. Und gezahlt ist nicht, wenn man die Überweisung irgendwo/irgendwie tätigt. Ist dein Abschlag überhaupt schon angekommen?ZitatDas ist doch wirklich Quatsch. :
Es steht ja extra ---Geldtransfer---und nicht Überweisung, Herr Oberschlau!ZitatWie soll den jemals eine Holschuld mit Überweisung beglichen werden :
DU hast es verpennt, deinen Dauerauftrag an den Versorger zu verlängern.
DU hast es bis zum15.8. noch nicht gemerkt, dass dein DA *fertig* war.
DU hast die Bringschuld zum Monatsanfang, weil du nicht abbuchen lässt.
Du erhältst am 15.8. die *Erinnerung*, hattest sofort oder 5-6 Tage Zeit für die Überweisung.
-Komm runter von 180, denn das schadet deiner Gesundheit...
-Schick dem Inkasso und dem Stromversorger das tolle BGH-Urteil
-zahl die 30,- nicht und halte uns auf dem Laufenden über die weitere Entwicklung.
Hat dir das eine Azubine in der Kantine erzählt? Ich meine, dieses BGH-Urteil zieht hier nicht. Auch nicht beim Stromversorger.ZitatIch habe so oft gehört, daß gezahlt ist wenn man das Geld aufgibt. :
Unbekannt ist hier, warum dein Stromversorger derart fix das IB beauftragt hat.

Und echt stutzig macht mich, dass du vom Inkasso eine E-Mail erhältst...Kommunizierst du öfter mit dem IB über E-Mail?
Guten Abend, und danke für die Antworten,,, es tut mir leid, die letzten Tage wären etwas anstrengend.
Zu der Frage mit der E-Mail: Nein, ich hatte noch nie Kontakt per E-Mail mit einem Inkassodienst und mit dem hier noch überhaupt nie irgendwie.
Jetzt habe ich noch mal Gegoogelt und folgendes gefunden: https://www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/neues-gesetz-gegen-zahlungsverzug-das-sollten-sie-wissen/
"Eine weitere Frist, die durch das Gesetz gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgesetzt wurde, betrifft den Eingang der Zahlung: Galt eine Zahlungsfrist früher als eingehalten, wenn die Überweisung am letzten Tag auf den Weg gebracht wurde, gilt nach dem Gesetz der Eingang auf dem Konto des Gläubigers als Maßstab."
Also scheinbar scheint sich ja dawas geändert zu haben und so ganz so blöd und vergesslich bin ich doch nicht.
Jedenfalls ist jetzt Folgendes passiert: nach den ersten Antworten hier im Forum habe ich dewm Inkassodienst geschrieben, ob seine Auftraggeberin noch alle Latten am Zaun hat, gerade auch weil tatsächlich 8 Stunden nach Ablauf der Zahlungsfrist die Inkassomail im postfach war. Heute habe ich jedenfalls eine Mail von diesem Inkassodienst bekommen, dass der Fall erledigt wurde.
Danke für die Hilfe und sorry für die Ausraster!!
doppelt
-- Editiert von User am 31. August 2023 08:10
ZitatJetzt habe ich noch mal Gegoogelt und folgendes gefunden: https://www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/neues-gesetz-gegen-zahlungsverzug-das-sollten-sie-wissen/ :
Auch wenn sich das Problem erledigt hat, das hätte auf dich nicht zugetroffen (Textpassage aus deinem Artikel):
Wer ist vom Gesetz gegen Zahlungsverzug betroffen?
Wie der Name des Gesetzes schon sagt, geht es um Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Damit sind ausdrücklich Forderungen von Unternehmen gegen andere Unternehmen oder gegen öffentliche Auftraggeber gemeint. Der Begriff „Unternehmen" schließt hier die freien Berufe mit ein. Forderungen gegen private Verbraucher sind nicht betroffen. Hier gelten die bisherigen Regeln.
-- Editiert von User am 31. August 2023 08:12
Guten Abend, dann habe ich hier nochetwas gefunden:
http://www.erwin-ruff.de/rechtzeitige_zahlung.html:
"Verzug tritt nur ein, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig geleistet hat. Nach bisheriger Auffassung wurde die Geldschuld nach § 270 Abs. 1 BGB als qualifizierte Schickschuld eingestuft. Gemäß § 270 Abs. 1 BGB hat der Schuldner Geld auf eigene Kosten und Gefahr dem Gläubiger zu übermitteln. Der Leistungsort liegt nach § 269 Abs. 1 i.V.m. § 270 Abs. 4 BGB grundsätzlich am Wohnsitz des Schuldners. Somit ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidend, wann der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat, also wann die Leistungshandlung erfolgt ist.
Bei einer Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach bisheriger Auffassung demnach rechtzeitig erbracht, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf beim Kreditinstitut eingegangen ist, dieses den Überweisungsauftrag angenommen hat und das Konto gedeckt bzw. ein entsprechender Überziehungskredit eingeräumt ist. Die erst Tage danach erfolgte Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ist für den Verzug irrelevant; die Verzögerungsgefahr nach rechtzeitiger Leistungshandlung geht also zu Lasten des Gläubigers. Dies entspricht der bisher unumstrittenen Auslegung in Lehre und Rechtsprechung."
Dann wundert mich das.ZitatNein, ich hatte noch nie Kontakt per E-Mail mit einem Inkassodienst und mit dem hier noch überhaupt nie irgendwie. :
Vergiss nicht, deinen DA zu verlängern, weil dein Stromversorger vermutlich nicht alle *** hat.
Morgen ist der mtl. Abschlag für September fällig!! DAS ist wichtig.
Ist dein Abschlag für August überhaupt beim Versorger angekommen? DAS ist wichtig....
(dort hätte ich zuerst nachgefragt, statt dem Inkasso solche Unverschämtheiten zu schreiben)
Inkasso treiben ein, wenn sie beauftragt werden.
Ist doch erledigt...ZitatGuten Abend, dann habe ich hier nochetwas gefunden: :

Guten Abend, darf ich fragen warum das mit der E-Mail so inrtessant ist? Der Stromanbieter hat wohl einfach meine Adresse an den Inkassodienst gegeben. Lieber hatte ich mal gewusst, ob denn an der Sache mit der fristgerechten Überweisung doch irgendwas dran ist/war oder ob ich wirklich zu doof bin.
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