Guten Tag,
ich war Kunde bei 1&1, habe jetzt gekündigt und das ganze zog sich endlos hin, nun habe ich einen Inkassobescheid vorliegen, dieser ist unverschämt hoch.
Hier die Auflistung
Das Unternehmen heißt Bayerischer Inkasso Dienst AG
Hauptforderung 39,54 Euro
Basiszins 0,58 Euro
Mahnspesen des
Gläubigers 10,23 E.
Gebühren
Und Auslagen 45,00 E.
Auskunftskosten 17,67 E.
Zusammen 113,02 Euro
Ärgerlich an der Sache ist auch, das ich noch eine Gutschrift bei 1&1 über die verkürzte Vertragsdauer von 11,42 Euro habe.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke und Grus TomBirger
Super hohe Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Keine KOmmunikation mit dem Inkassobüro
Überweise die Hauptforderung minus Gutschrift dierekt an den Gläubiger.
Teile dies nach der Überweisung dem gläubiger mit
Das Inkassobüro wird nicht beachtet und übergangen. !!!
Und dann : wichtig ,einfach abwarten.
es werden noch einige mahnbriefe vom inkasso kommen ,Ablage P
Das inkasso wird m. E aus Kostengründen die Sache einschlafen lassen (müssen)
gruß
nanet
-- Editiert von nanet am 23.04.2005 21:56:35
Da bin ich aber mal gespannt.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
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Hallo,
danke erstmal, dann werde ich mal was Riskieren, bin ehe ungehalten auf 1&1, da die mich mehrfach übervorteilt haben.
Einen schönes WE noch.
TomBirger
--- editiert vom Admin
@F.lorenz
Vodafone
Ob bei ein beinem gerichtsverfahren der Richter diese 150 € Inkassogebühren dann anerkennt (;
Ist es da schon zum mahnbescheid gekommen ?
gruß
nanet
Hallo,
>Um ganz sicher zu gehen kann man auch einfach noch die Hälfte der Kosten an das Inkassobüro zahlen.
Wie ist das gemeint, ich soll in meinen Fall also ca.50 Euro an das Inkassobüro zahlen und hoffen, das ,die dann zufrieden sind?
Ich habe jetzt aber auch schon an 1&1 den fast kompl.Betrag überwiesen??
Bin ein wenig ratlos...Tom birger
Hast Du den Betrag incl. Inkassogebühren an 1 u 1 überwiesen ?
Hoffentlich ohne Inkassoprov. ?!
War schon richtig hier die eigentliche Forderung an 1 u 1 direkt zu bezahlen.
Ob Du hier dem Inkassobüro Teilprovision zugestehst oder Null Provision spielt keine Rolle.
Das Inkassobüro wird hier außer den üblichen
"Wir möchten gerne unsere Provision" Briefen
nichts unternehmen.
Auf Briefe seitens der Inkassofirma würde ich
nicht reagieren.
gruß
thehellion
-- Editiert von thehellion am 27.04.2005 12:37:31
Darauf würde ich beim BID nicht unbedingt bauen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Hallo,
nun Bayerischer Inkasso Dienst AG
hört sich doch recht seriös an oder nicht?
Da muss man doch nicht irgendwelche Typen erwarten, die einen an der Tür unterdruck setzen oder sonst was, wie man das bei RTL sehen könnte??
Mein Einkommen liegt auch dazu noch unter den Sozialhilfesatz, bin halt Student.
Gruss
TomBirger
Ja stimmt ,der Name klingt cool !!
Trotzdem wollen die auch nur an Dein Geld.
Wenn Du jetzt bis zum nächsten Brief dich Nachts schlaflos im Bett wälzt , dann solltest Du natürlich auch die Inkassogebühren zahlen. (;
vor der Türe stehen sie natürlich nicht gleich, aber jedes Inkassobüro will seine Kosten haben, da gibt es auch welche die dann über die Kosten einen Mahnbescheid erstellen lassen. Übrigens sind die Kosten richtig berechnet. Grundlage ist hierbei die RA-tabelle, dass heisst über einen Anwalt wären die Kosten genauso hoch.
Deswegen müssten Sie um an die Gebühren zu kommen klagen.
Und vor Gericht werden Nur inkassokosten ODER Anwaltskosten anerkannt.
Ich würde die inkassoprovision nicht zahlen
Anwaltskosten sind ja nicht entstanden. Das Inkassobüro war durch die Direktzahlung erfolgreich und daher hat der Schuldner auch die Rechtsverfolgungskosten zu tragen. Ist übrigens eine Frage des Anstands, aber das versteht heute wohl kaum noch jemand.
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"Joh. 19, 22"
Anstand ? Ich glaub hier hat sich doch Kai Diekmann im Forum versteckt (;
Anstand gegenüber Inkassofirmen ?
Ein Brüller !
So viel Anstand kann man von gewissen Leuten nicht erwarten, Rostu. Die Leute besitzen schon nciht den Anstand ihre Rechnungen fristgerecht zu begleichen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Ah wieder jemand von der Bildzeitung.
Im Empören immer die erste Adresse , Mahnman ?
Du zeigst wohl gern mit dem Finger auf andere Leute (;
Nö. Ich vertrete nur die Meinung das man für seine Fehler einstehen sollte. Dazu gehört eben, dass, wenn man eine Zahlung verpeilt hat, auch die daraus resultierenden Folgen, in solchen Fällen die Kosten der Rechtsverfolgung, trägt.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
@mahnman
klar !
ich bin Deiner Meinung :
Leistung bekommen , Rechnung muß bezahlt werden.
Wird zu spät bezahlt muß Mahngebühr bezahlt werden
Für mich gehören Inkassoprovisionen ´nicht dazu.
Wer Diese nicht bezahlt fährt besser - immer.
Dann sollte aber so rechtzeitig bezahlt werden, das das Inkassobüro nicht eingeschaltet werden muss.
Ich habe momentan einen Schuldner, der auf den Mahnbescheid hin den Rechnungsbetrag überwiesen und anschließend gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat.
Auf mein Schreiben mit Aufforderung zur Zahlung der Restsumme hat er nicht reagiert. Mal sehen, was er zur Klage vor dem Amtsgericht sagt. Ich überlege nur noch, ob ich die Sache dem Anwalt geben soll. Spart mir Arbeit.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
aber zum inkassounternehmen gibt @mahnman nicht ab.
aus guten Grund : teuer , uneffektiv, und letzten Endes Papiertiger.
Ich hab noch nicht den passenden Partner für den Forderungseinzug gefunden. Aber ich suche noch. So lange mach ich es noch selbst.
Einige interessante Angebote liegen mir bereits vor. Mal sehen, was der Chef dazu sagt.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Die Inkassofirmen haben doch die ganze Zeit die Möglichkeit gehabt hier über einen Anwalt einen MB bzw das Gerichtsverfahren durchzuziehen.
Wurde nicht gemacht !
Aus gutem Grund . Die von Dir am Anfang geschilderten Gebühren dürften Sie kaum vor Gericht durchsetzen.
Widerspruch des MB !!
schönen samstag noch
nanet
Wie gesagt. Ich bin gespannt auf den Ausgang des Ganzen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
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