TESCHmediafinanz - Webme GmbH

19. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
SDawlson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
TESCHmediafinanz - Webme GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab hoffe ich das ich hier im richtigen Forum gelandet bin. Also, auch in der richtigen Rubrik etc. :)


Ich habe vor wenigen Tagen ein Schreiben der o.g Firma erhalten, mit einer Zahlungsforderung in Höhe von ~190€. Ich möchte kurz die erste Zeile zitieren um zum Hauptkern meiner Frage zu gelangen: "Vertrag über Webhosting vom 06.11.2009, Rechnung vom 06.111.2013"

Wir haben mittlerweile fast Anfang 2017. Ist es nicht üblich Rechnungen oder ggf. Inkassoschreiben direkt zu versenden, um schnell Kohle zu machen? Mich wundern die Zeiträume die zwischen Vertrag, Rechnung und Inkasso liegen doch arg. Wer soll sich da bitte noch gezielt daran erinnern können was er vor sieben Jahren irgendwo "unterschrieben" haben soll?

Ich habe bei Homepage-Baukasten damals eine Website erstellt, ja. Ich habe auch einen Premiumservice verwendet und dafür gezahlt, ja. Allerdings war ich mir damals sowie heute ziemlich sicher, das es sich dabei um keine Abo-Falle handeln könnte, weil ich nichts finden konnte, wo von einer automatischen Verlängerung die Rede war. Es stellte sich damals so heraus, das ich für ein Jahr bezahle und die Sache damit gegessen wäre.

Wie kann/soll ich nun vorgehen? Ich habe leider keine Rechnungen, Verträge o.ä zu Hause liegen von dem damaligen Zeitpunkt. Die Summe einfach zahlen ist nicht drin, da ich derzeit Arbeitssuchend bin.

Ich hoffe das mir wer helfen kann aus dieser Nummer sicher und gefahrlos rauszukommen. :)


Mit besten Grüßen und Danke vorab

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von SDawlson):
Wer soll sich da bitte noch gezielt daran erinnern können was er vor sieben Jahren irgendwo "unterschrieben" haben soll?

Genau deshalb gibt es ja diese Unterlagen zum unterschreiben, damit man die weglegt und dann nochmals bei Bedarf nachzuschauen.



Zitat (von SDawlson):
Ich habe leider keine Rechnungen, Verträge o.ä zu Hause liegen von dem damaligen Zeitpunkt.

Das ist Pech.



Zitat (von SDawlson):
Wie kann/soll ich nun vorgehen?

Ich persönlich würde erstmal so tun, als gäbe es das Schreiben nicht.
Denn zum 01.01.2017 dürfte die Rechnung aus 2013 verjährt sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SDawlson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort Harry van Sell. Das mit den Rechnungen aufheben etc. war sicherlich nicht die schlauste Wahl, richtig. Handhabe ich aber seit ein paar Jahren anders. :)

Ich muss nochmal auf die Verjährung eingehen, da ich daraus nicht ganz schlau werde. Wäre diese Verjährungsfrist nicht aufgehoben mit dem schreiben des Inkassoberüos? Ist ja quasi eine Aufforderung oder Rechnung (?) den Betrag zu zahlen.

Und eben nochmal für ganz dumme.. ich versteh das mit den Verjährungen wirklich rein gar nicht. Dann könnte man doch hingehen und bei Media Markt z.B einen TV auf Rechnung kaufen, und die Frist einfach abwarten und muss Ihn dann nicht zahlen? Oder verlängert sich diese wieder automatisch wenn eine neue Rechnung reinkommt?

Danke & sorry für diese eventuell blöden Fragen - habe mich aber mit solchen Themen nie beschäftigen müssen.

Beste Grüße

-- Editiert von SDawlson am 19.12.2016 13:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich muss nochmal auf die Verjährung eingehen, da ich daraus nicht ganz schlau werde. Wäre diese Verjährungsfrist nicht aufgehoben mit dem schreiben des Inkassoberüos?



Zitat:
Ist ja quasi eine Aufforderung oder Rechnung (?) den Betrag zu zahlen.

Richtig. Aber irgendwelche Briefe, egal ob vom Gläubiger, Inkasso oder einem Anwalt, verändern an der Verlährung erst einmal exakt 0,0.

Zitat:
Dann könnte man doch hingehen und bei Media Markt z.B einen TV auf Rechnung kaufen, und die Frist einfach abwarten und muss Ihn dann nicht zahlen?

Exakt, das könnte man. Wenn der Gläubiger keinen Bock hat, eine Maßnahme zu ergreifen, die das verhindert oder die Frist verlängert.
Zur Wahl stünden beispielsweise eine Klage vor Gericht oder ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Zitat:
Oder verlängert sich diese wieder automatisch wenn eine neue Rechnung reinkommt?

Nein. Einfach eine neue Rechnung zu schreiben oder den Posten auf eine neue Rechnung dazu zu setzen, ist Unfug und verändert an der Verjährung nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SDawlson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank auch für Ihre schnelle Antwort, mepeisen. Ich werde das Schreiben erstmal ignorieren.

Eine abschließende Frage hätte ich allerdings noch. Die Frist zur Zahlung wurde mir bis zum 25.12.2016 gesetzt (Zahlungseingang). Wäre es dem Inkassounternehmen also noch möglich, mir vor dem 01.01.2017 einen Strich durch die Rechnung zu machen durch oben genannte Maßnahmen (Klage/Mahnbescheid) ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von SDawlson):
Wäre es dem Inkassounternehmen also noch möglich, mir vor dem 01.01.2017 einen Strich durch die Rechnung zu machen durch oben genannte Maßnahmen (Klage/Mahnbescheid) ?


Ja, durch die Beantragung eines Mahnbescheids vor Jahresende.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einfach mal die ersten paar Januar-Wochen abwarten. Sollte dann ein Gerichts-Brief kommen, setzt man sich mit diesem auseinander. Und zwar sofort, da man Fristen einhalten muss.

Kommt nichts, kommt halt nichts.

Kommt ein weiterer Brief des Inkassos schreibt man kurz zurück "Keine Ahnung, was sie wollen. Ich erinnere mich weder an solche Verträge, noch an unbezahlte Rechnungen oder Mahnungen. Ist auch sowieso verjährt. Daher: Lasst mich einfach in ruhe."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SDawlson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

So wird's gemacht. Vielen Dank für eure Antworten. Dann heißt's jetzt wohl abwarten und Daumen drücken :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

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