Hallo,
darf ein Gerichtsvollzieher der einen Beschluss für eine Taschenpfändung hat eine Arbeitstasche durchsuchen bzw. eine Tasche von der der Schuldner behauptet es sein seine Arbeitstasche?
In der Tasche befindet sich ein Handy und Umschläge mit Geld. Der Schuldner gibt an, dies sei sein Diensthandy. Zu den Umschlägen mit Geld gibt er an, dass er das Geld für seine Klienten verwaltet. In den Umschlägen befinden sich auch die entsprechenden Namen der Klienten und die Höhe der Summen, welche er seinen Klienten wann auszahlt. Dies unterliegt alles der Schweigepflicht.
Kann ein Gerichtsvollzieher hier dennoch eine Pfändung vornehmen?
MfG
Taschenpfändung: Durchsuchung der Arbeitstasche erlaubt?
10. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2023 | 18:36
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschenpfändung: Durchsuchung der Arbeitstasche erlaubt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 10. Juli 2023 | 18:40
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Lustige Idee: Sein Geld in Umschläge stecken und irgendwelche Namen als Empfänger drauf schreiben.
Sollte es die Wahrheit sein, kann man dies wohl durch entsprechende Unterlagen beim GV nachweisen.
#2
Antwort vom 10. Juli 2023 | 22:04
Von
Status: Weiser (17818 Beiträge, 9741x hilfreich)
ZitatKann ein Gerichtsvollzieher hier dennoch eine Pfändung vornehmen? :
Ja
Wenn fremde Sachen gepfändet wurden, können deren Eigentümer Drittwiderspruchsklage erheben (also der Arbeitgeber bezüglich des Handys und die einzelnen Klienten wegen des Geldes - §771 ZPO)
Der Schuldner selbst hat keine Rechtmittel gegen die Pfändung der Tasche.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juli 2023 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (127523 Beiträge, 40831x hilfreich)
ZitatKann ein Gerichtsvollzieher hier dennoch eine Pfändung vornehmen? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" spielt ja oft eine Rolle.
Der GV darf alles pfänden was pfändbar ist.
Es liegt also am Schuldner, dem GV bereits bei der Pfändung substantiiert zu belegen, warum etwas nicht pfändbar sein solle.
Zur Drittwiderspruchsklage hat drkabo ja schon ausgeführt.
#4
Antwort vom 13. Juli 2023 | 16:49
Von
Status: Student (2494 Beiträge, 390x hilfreich)
Der Schuldner ist aber meiner Meinung nach verpflichtet (Treu-und-Glauben) seine Klienten über die Pfändung ihrer verwalteten Gelder zu informieren.
Wenn er das nicht tut und zulässt, dass der Gerichtsvollzieher diese Gelder zur Schuldentilgung verwendet, wären wir nämlich ansonsten im Bereich der Untreue.
#5
Antwort vom 14. Juli 2023 | 11:20
Von
Status: Richter (8546 Beiträge, 1800x hilfreich)
ZitatLustige Idee: Sein Geld in Umschläge stecken und irgendwelche Namen als Empfänger drauf schreiben. :
Hab ich mir auch gedacht. Vor allem weil Bargeldübergabe bzw. die Bargeldverwaltung in Hinblick auf das Finanzamt noch mal ein ganz anderes Geschmäckle hat
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.489
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten