Teilzahlungsvergleich Tesch Inkasso

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Typich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzahlungsvergleich Tesch Inkasso

Hallo zusammen,

habe eine begründete Forderung von Tesch Inkasso bekommen wegen einer nicht beglichenen Stromrechnung bei Yellow Strom.
Anfangs hab ich versucht die Rate bei 30€ anzusetzen und habe auch, um Zahlungswilligkeit zu zeigen die erste Rate ohne eine Vereinbarung überwiesen.
Die Antwort von Tesch Inkasso kam prompt und scharf und ließ, ohne Darlegung der wirtschaftlichen Situation, nur eine mindest Rate von 70€ zu.
letztendlich habe ich telefonisch zugestimmt um diese Sache endgültig aus der Welt zu schaffen.
Am Telefon sagte mir die Mitarbeiterin zudem, dass ein Betrag von 70 € als letzte Rate fällig wird, als "wie auch immer definiert" Einigungsgebühr. Und in der Forderungsaufstellung steht nun ein Betrag von 124€
Meine Antwort war " Nun ja was soll ich gegen Windmühlen schon ausrichten"
Ich bin absolut bereit diese Sache aus der Welt zu schaffen, aber in Zusammenarbeit mit Tesch Inkasso fang ich innerlich an zu lodern und ich hab das Gefühl anstatt Hilfe zu bekommen drangsaliert man mich einfach in ihre Forderung, ohne das ich genauen Einblick in solche Gebräuche und Verfahren habe.
Bisher habe ich auch mit anderen Methoden meine Schulden tilgen können bzw. mir wurde geholfen und die Vorgehensweise von dieser Inkasso Firma hinterlässt Skepsis in meinem dafür vorgesehen Apparat für Denkprozesse.
Anbei habe ich die Forderungsaufstellung, die der Teilzahlungsvereinbarung beigefügt wurde.
Ich sollte sie unterschrieben innerhalb von 3 Tagen zurück senden aber allein die Formulierung und verklauselte Titulierung bzw die Abtretungserklärungen lassen mich stutzen und somit liegt sie mit Fragezeichen immer noch bei mir!
Ich möchte einfach nur meine Schulden begleichen, nicht mehr nicht weniger!
Was ist gerechtfertigt und was nicht?


Ich sag jetzt schon mal Danke für Antworten die mir diesbezüglich weiterhelfen.

Anlage PDF http://docdro.id/1035g
Liebe Grüße



-- Editier von Typich am 12.05.2015 10:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seattle3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

als erstes wäre mal wichtig zu wissen, wer aktuell Forderungsinhaber ist. Ist es Tesch Inkasso oder betreibt das Inkasso den Einzug für Yellow Strom?
Danach richtet sich nämlich, ob überhaupt irgendwelche Inkassokosten geltend gemacht werden können.

Davon abgesehen:
Sind die Anwaltskosten und Zwangsvollstreckungskosten für Dich nachvollziehbar?
War also ein Anwalt eingeschaltet und was hat er gemacht?

Um was für eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 70,- Euro soll es sich handeln?

Sind die Adressermittlungen nachvollziehbar? Also, bist Du in dem gesamten Zeitraum entsprechend oft umgezogen?

"EMA Beweisnot" sagt mir nichts. EMA ist ja normalerweise wieder eine Adressermittlung.

Kontoführungskosten sind nicht durchsetzbar.

Teilzahlungsvergleichsgebühren sind nur durchsetzbar, wenn sie explizit vom Schuldner anerkannt wurden.

Du hast ja das Anerkenntnis, welches zu unterschreiben gilt, nicht verlinkt. Aber ich würde es keinesfalls unterschreiben, sondern Kontakt mit dem Ursprungsgläubiger aufnehmen und zunächst versuchen herauszufinden, ob dieser überhaupt noch Gläubiger ist. Ist er das, dann mit diesem weiterverhandeln. Ist er nicht verhandlungsbereit, dann Titelsumme + Zinsen zweckgebunden an diesen überweisen, ggf. durch Raten.

Mein Verdacht wäre aber eher, dass Tesch Inkasso die Forderung aufgekauft hat und daher überhaupt keine Inkassokosten geltend machen kann.

Wer steht im VB als Antragsteller? Ist Prozessbevollmächtigter hier der Rechtsanwalt B.... S... ?
Wurden auch bereits im VB Inkassokosten und RA-Gebühren gleichzeitig tituliert?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zusammenfassend bedeutet das, was seattle3 schreibt, dass die Schuld auch in meinen Augen um einiges zu hoch angesetzt ist.
Die 70,20€ vom 20.6.2014 klingen nach Unfug.
Eine Adressermittlung kostet ebenfalls niemals 12,85€. Die beiden Posten würde ich streichen.
Kontoführungskosten ebenso.
EMA Beweisnot klingt lustig. Streichen.
Den Teilzahlungsvergleich ebenso.

Wichtig: Variiere deine Zahlungen. Zeige, dass du dich mit diesen 70€ nicht einverstanden erklärst. Schlimmer kann es vorläufig nicht werden. Jede deiner Zahlungen auf jeden Fall mit "Nur Hauptforderung" überweisen.

Dann würde ich denen einen Brief schicken: "Wertes Inkasso. Mit den Bearbeitungsgebühren vom 20.6.2014 und Teilzahlungsvergleich-Kosten vom 4.5.2015, mit den Adressermittlungsgebühren vom 19.8.2014, 28.10.2014 und 10.3.2015, sowie den Kontoführungskosten vom 31.1.2015 bin ich nicht einverstanden. Solche Positionen verstoßen gegen die Schadensminderungspflicht und sind auch kein Gegenstand des RVG oder durch Rechnungen nachgewiesen. Des Weiteren wollen Sie mir die übrigen Anwaltsgebühren und ZV-Kosten mittels RVG und Rechnungen begründen und nachweisen."
Mehr nicht. Diskussionen anzetteln und versuchen, derweil fleißig abzubezahlen. Solange die wissen, dass da auch nichts gepfändet werden kann, werden die vermutlich nicht viel machen, außer Bettelbriefen.
Sobald man alles abbezahlt hat, was nachvollziehbar ist, verlangt man den entwerteten Titel zurück.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

wie schaut es mit der Bonität aus? Sobald eine EV im Raum steht geht Tesch Inkasso gerne auf Vergleiche ein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 20 € Kontoführungsgebühren ( 31.1. 2015) sind logischerweise nicht zu zahlen - auch die Bearbeitungsgebühr 70,20 hat Erklärungsbedarf -

Ansonsten wie von @nicolchen erwähnt : Vergleich aushandeln
Der score ist durch die Titelierung im grottigen bereich

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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