Teilzahlungsvergleich nicht unterschreiben?

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anonymus3344
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzahlungsvergleich nicht unterschreiben?

Mein Freund bekam einen Brief von Dr Dohr & Kollegen mit einem Teilzahlungsvergleich. Gläubiger ist Tech Inkasso / E-Plus. Bei dem Teilzahlungsvergleich, den er unterschreiben soll, steht u.a. drin, dass sie das Konto pfänden können oder z.B. das die Zahlungen erst auf die entstandenen Kosten, dann auf die Zinsen und danach erst auf die Hauptforderung angerechnet werden. Zusätzlich noch jede Menge anderer Sachen. Er schrieb einen Brief (per Einschreiben) hin, dass er dem Teilzahlungsvergleich widerspricht, bzw. diesen nicht unterschreibt, aber die 30€ Raten, monatlich wie vorher vereinbart zahlt. Er zahlte 2 Raten und heute kam wieder ein Brief, dass der Gesamtbetrag wieder zur sofortigen Zahlung fällig wird, wenn er den Vergleich nicht unterschreibt. Auf den Brief, den er zuvor abgeschickt hatte, kam keine Antwort. Was kann man tun? Einfach weiter zahlen? Ist es bloss eine Androhung? Schließlich zahlt er ja. Oder vielleicht anbieten 25% sofort zu zahlen? Vielleicht verzichten sie dann auf den Rest?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anonymus3344):
Er schrieb einen Brief (per Einschreiben) hin, dass er dem Teilzahlungsvergleich widerspricht, bzw. diesen nicht unterschreibt, aber die 30€ Raten, monatlich wie vorher vereinbart zahlt.


Gibt es tatsächlich eine Vereinbarung, oder wurde die Rate vorher von ihm so festgelegt und bisher nicht beanstandet?

Berry

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Für einen Verzicht von 75 % sollte man verdammt gute Argumente haben.
Ansonsten muss sich kein Gläubiger auf eine Ratenvereinbarung mit dem Schuldner einlassen. Man kann auch titulieren und/oder pfänden.
Die Verrechnung ist absolut üblich. Zuerst die Kosten, dann Zinsen und zum Schluss die HF.

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#3
 Von 
Anonymus3344
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rate wurde telefonisch vereinbart. Er sollte immer zum 1. des Monats überweisen. Im Brief heißt es nun zum 23.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie oben schon steht: man kann es nicht erzwingen. Wenn man mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, dann ist man es nicht. Dann muss die Gegenseite sich auch nicht an einen Vergleich gebunden fühlen.

Es kommt nun stark drauf an, wie viele Raten insgesamt zu zahlen sind.

Manchmal klappt es, die Inkassos in Diskussionen zu verwickeln und parallel stur die Raten zu bezahlen. Ggf. mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Das bewirkt am Ende unterm Strich eine etwas günstigere Zinssituation. Mehr kann man nicht tun. Wenn der Gläubiger das nicht will und einen Titel hat, kann er halt parallel pfänden. Wenn nichts pfändbar ist, lässt man das halt über sich ergehen und verabredet ggf. mit dem Gerichtsvollzieher Raten. Hat dann auch den Vorteil, dass man sich etwaige Rateneinigungsgebühren u.ä. erspart.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Ghi0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grüße, die ******************. Sie verschickt hunderte wenn nicht tausende gleichlautende Briefe mit ungerechtfertigten Forderungen von vodafon, amazon, ebay usw.. Der erste Brief ist gern mal so um die 700€, der Stichtag ist bereits abgelauf und der Drohbrief lässt erkennen das morgen der Gerichtvollzieher vor der Tür steht. Der zweite Brief wird freundlicher, es wird 'Rabatt' und Abzahlung gewährt... wie nett sie doch sind.

-- Editiert von Moderator am 27.08.2020 20:48

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ghi0):
Grüße, die ******************



Durch welches Gericht wurde dies festgestellt?

Oder ist man nur scharf auf eine Anzeige?

-- Editiert von Moderator am 27.08.2020 20:48

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Ghi0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Gericht. Es gibt keinen 'Titel'. Keine Forderung. Ich habe noch nie einen vodafon vertrag gehabt.
Es ist reiner, 100% Betrug. Es werden Opfer gesucht. Ich habe die Ahnung das diese nach Schufa-Auskunft vonstatten geht.

-- Editiert von Ghi0 am 27.08.2020 21:56

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es kann auch sein, dass es "versehentliche" Personenverwechslungen sind. Das ist dann erst mal nicht direkt strafbar.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Ghi0):
Es ist reiner, 100% Betrug.
Willst Du eigentlich unbedingt angezeigt werden und eine Unterlassungserklärung erhalten?

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#10
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Mutige Tatsachenbehauptung, deren Beweisführung schwer fallen wird.

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