Teldafax, Mahnbescheid, Kosten Rechtsanwalt

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
websurfer33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Teldafax, Mahnbescheid, Kosten Rechtsanwalt

Hallo!

Es geht um die wohl jedermann bekannte Tragödie mit Teldafax.
Der Insolvenzverwalter fordert eine Summe von rund 800,- Eur, der ich aber widersprochen habe.
Nach mehrmaligen Widersprüchen und hin und her ist jetzt der Mahnbescheid eingetrudelt.
Meine Frage wäre, wenn ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalte, den ich ja offensichtlich vorab bezahlen muss, und ich letztendlich Recht bekäme, von wem bekomme ich die anfallenden Kosten erstattet???
Teldafax ist pleite, von denen also eher nicht.
Von dem Insolvenzverwalter bzw. Inkassobüro vielleicht? Könnte ich mir aber schlecht vorstellen!

Ansonsten macht das alles keinen Sinn, wenn ich Kosten investiere in einen RA und am Ende auf allen Kosten sitzen bleibe, obwohl ich Recht habe?!?
Dann kann ich den ganzen Stress auch vermeiden und direkt bezahlen?!?
Aber genau das geht mir nicht wirklich in den Kopf, dass es kein Möglichkeit geben soll, ohne zusätzlichen Kosten trotzdem vor Gericht mein Recht zu bekommen?

Was kann ich tun??

Gruß
Ralf

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Wenn du vor Gericht Recht bekommst, kannst du die Kosten nur gegenüber Teldafax erheben. Soweit der Gegenüber Pleite ist, würdest du auf den Kosten des Rechtsanwalts sitzen bleiben.
Die Gerichtskosten musst du nur bei einem verlorenen Verfahren begleichen.
Ob man gegen den Insolvenzverwalter selbst eine Handhabe hätte, wenn der falsche Forderungen erhebt, sei mal dahin gestellt (weiss ich schlichtweg nicht, wie weit der dann persönlich haftet).

Gegen das Inkassobüro hätest du auch hier meiner Ansicht nach nur eine Handhabe, wenn man denen groben Missbrauch des Rechtssystems o.ä. nachweisen könnte.

quote:
Dann kann ich den ganzen Stress auch vermeiden und direkt bezahlen?!?

Wieso solltest du etwas bezahlen sollen, wenn du auf der anderen Seite sagst, dass du vor Gericht dein Recht bekommen willst?
Ist die Forderung nun gerechtfertigt oder ist sie das nciht?

Wenn sie gerechtfertigt ist, wieso versprichst du dir vom Einschalten eines Rechtsanwalts oder von einem Gerichtsverfahren was?
Wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist, wieso solltest du dann zahlen?

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""

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 17:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Ein Rechtswanwalt ist noch nicht nötig
Warum widersprichst Du nicht einfach vollumfänglich und wartest ab ob die gegenseite überhaupt die Klagebegründung auf den Tisch legt.



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
websurfer33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nabend!

@mepeisen
Wenn ich einen RA einschalten muss und die Kosten so oder so auf mich zukommen, dann wäre es quatsch, den RA zu bezahlen, wohlwissend, auf den Kosten sitzen zu bleiben und dazu noch den ganzen Stress mit Gericht usw.
Da ich davon ausgehe, dass ein RA alles in allem auch ein paar Hundert Euro kosten wird, dann würde ich lieber vorher bezahlen und hätte meine Ruhe..
Verstehst du?

Wenn es aber eine Möglichkeit gibt, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen, dann würde ich sofort bis zum Gericht gehen.
Muss ich denn bei einer Klage einen RA einschalten oder könnte ich theoretisch selbst alles vor Gericht in die Hand nehmen. Bin mir aber nicht sicher, ob das der beste Weg wäre..

Ich finde es nur besch..., dass nur wegen evtl. anfallender RA-Kosten und der Aussicht, auf diesen selbst sitzen zu bleiben, der Rechtsweg eigentlich schon verbaut ist.
Das nervt mich.

Gruß
Ralf

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

quote:
Wenn ich einen RA einschalten muss

Wieso musst du einen Rechtsanwalt einschalten? Weder im Mahnverfahren noch vor einem anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht herrscht Anwaltszwang. Erst ab Landgericht herrscht Anwaltszwang. Aufgrund des Streitwertes landest aber eigentlich vorm Amtsgericht.

Ob es klug ist, alles selbst in die Hand zu nehmen, das möchte ich nicht beantworten. Du verstehst sicher warum... Wenn du verlierst war es nicht klug, wenn du gewinnst ohne Anwalt war es klug. Ce la vie.

Es kommt letzlich auf zwei Dinge an:
A) Gibt es hier eine gerechtfertigte Forderung oder nicht? Warst du Kunde von Teldafax und hast deine Rechnungen nicht bezahlt oder warst du kein Kunde bzw. sind alle Beträge bezahlt?
B) Hast du die notwendigen Beweise zu deinen Gunsten oder hast du sie nicht?

Wenn du drauf spekulierst dass du wegen der Insolvenz deine Stromrechnungen nicht bezahlen musst, bist du schief gewickelt. Aber keine Ahnung, was hier eigentlich bei dir für ein Fall gegeben bist.

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 19:27

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
websurfer33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Ich habe Ende 2010 ca. 1500,- Eur für das Jahr 2011 vorausgezahlt. Im April 2011 hat mein örtlicher Anbieter die Lieferung von Teldafax eingestellt, weil er nicht mehr beim örtlichen Anbieter bezahlen konnte.
Dann habe ich eine Rechnung für das Jahr 2011 erhalten, mit einer Forderung von rund 700,-
Aber meine Vorauszahlung von 1500,- wurde nicht verrechnet.
Und genau das ist ja bei sehr vielen Kunden die Krux.
Der Insolvenzverwalter möchte nicht verrechnen und kein Mensch kann sagen, ob da rechtens ist. Denke erst ein GEricht wird das.
Aber ich möchte ungern derjenige sein, der diesen Rechtsstreit auf eigene Kosten klären wird.

Denke jetzt wird es vom Sachverhalt etwas klarer.

Wusste nicht, dass ich keinen RA benötige bis zum AG.
Muss ich ma schauen, was ich mache..

Danke für die Antworten!

Gruß
Ralf

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Hat der IV begründet, warum er nicht verrechnet? Haben Sie sich als Gläubiger für die zuviel gezahlten 800€ registrieren lassen?

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