Telekom Anwalt Seiler

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frage123memo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Anwalt Seiler

Hallo zusammen!
Ich habe zwar schon ne Menge über das Thema im Netz gelesen, aber nichts wo so wirklich auf mich passt.

Nun hab ich nämlich auch ein Schreiben der Herren erhalten. Per mail und am Telefon nicht erreichbar.
Angeblich sind noch fast 400€ an die Telekom zu zahlen – was mir gänzlich unbekannt ist.
Im September 2012 habe ich meinen Vertrag auf Januar 2013 gekündigt. Habe nie irgendwelche Mahnungen oder sonst was erhalten.
Wenn es jetzt hart auf hart kommt kann ich nicht mal beweisen das ich gekündigt habe. Ich hab von damals nichts mehr, nicht mal mehr Kontoauszüge o.ä. da ich das Konto auch gekündigt habe da ich zu der Bank meines Mannes bin, da mir meine alte einfach zu schlechten Service geboten habe.
Die meinen auch sie können mir keine Kontoauszüge von damals mehr ausstellen.

Habt ihr einen Tipp wie ich weiter vorgehen könnte?
Im prinzip kann die Telekom ja behaupten ich hätte nie gekündigt etc. ohne das ich das gegenteil behaupten kann.
Was mich zudem verwirrt: Die Post von dem Seiler kam an die Adresse von meinem Vater, wo ich nie gewohnt habe und auch mein Vater nie zu Zeiten seiner telekomverträge.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep Cool!
Erst mal klären WAS offen ist.

quote:
Im September 2012 habe ich meinen Vertrag auf Januar 2013 gekündigt
Wenn dann auch noch ein Kontoumzug dazu kam, werden es evtl. nur alte Grundgebühren sein, die aus welchen Gründen auch immer nicht eingezogen wurden. Lass Dir einfach Rechnungsbelege senden und rekonstruier das. Im Zweifelsfall unstrittige Gebühren direkt an Telekom überweisen und mit Inkasso keine Korrespondenz soweit möglich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Inkasso ignorieren wird hier nicht funktionieren, da Seiler ein RA ist und seine Gebühren einklagbar sind.

Ansonsten RA schriftlich auffordern Vollmacht und Unterlagen vorzulegen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Echter Anwalt oder "Anwalt" wie KSP???

Bei einem echten Anwalt wäre das blöd. Dabei ist zu klären ob man in Verzug ist. Oft vergisst so eine Firma auch nach Kündigung die Einzüge und dann lassen sich solche RA-Gebühren wegdiskutieren ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hab von damals nichts mehr, nicht mal mehr Kontoauszüge <hr size=1 noshade>

Im übrigen wären Kontoauszüge auch keine Nachweis das gekündigt wurde ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist hinsichtlich der Kontoauszüge richtig. Aber es ist von Seiten der Bank auch riesiger Blödsinn zu behaupten, dass sie keine Kontoauszüge mehr erstellen kann. Das hier liegt doch weniger als ein Jahrzehnt zurück. eine gezielte Beschwerde bei der Bafin wäre angebracht hinsichtlich der Angabe, dass man keine Kontoauszüge aus 2013 mehr erstellen kann.

Ich würde hier beim Schreiben an Seiler direkt auf die Kündigung hinweisen, die man gerne vor Gericht beweisen würde (einfach mal etwas flunkern) und darauf, dass die Adresse falsch ist (BDSG-Auskunft, wie die auf den Blödsinn mit der falschen Adresse kommen).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

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