Telekom und RAe Seiler

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Erksmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom und RAe Seiler

Guten Tag, bin hier der Frisch- und Neuling

Hatte Ende 2005 für meinen zukünftigen Wohnort einen DSL-Anschluss beauftragt.

Im Dezember hatte ich für ca. 14 Tage den DSL-Internetanschluss laufen.
Am 26.12.2005 ging nicht mehr.
Die obligatorischen Software De- und Installationen der T-Onlinesoftware brachte nichts.
Nach mehreren Anrufen bei der Störungsstelle erhielt ich die Auskunft (O-Ton):
"An Ihrer Adresse gibt es keinen DSL-Anschluss. Da gibts noch keinen Verbindungsknoten in der Gegend, müssen wir die Bauteile erst bestellen, kann dauern."

(Dass die BüroTelNr. meiner Vermieterin nicht funktionierte, wusste damals keiner von uns)

Logischerweise kürzte ich die drei folgenden Monatsrechnungen der Telekom um den surftime 30-Tarifbeitrag. Ohne Leistung kein Geld.

Mitte Dez 2009 bekam ich eine Mahnung von der Teklekom über drei Tarife surftime 30 in Höhe von ca. 60€.
Nach Rücksprache mit der Rechnungsstelle und der Bitte um eine Angabe der §§ zur Verjährungsfristen, der Kopien der angemahneten Rechnungen und der Bitte um Ruhung der Mahnungen bis zur Klärung, bekam ich zwei der drei angemahnten Rechnungen.

Vor ca. einer Woche bekam ich das (wohl bekannte) Anschreiben der RAe Seiler & Kollegen. Dick markiert: Wir sind nun beauftragt, das gerichtliche Verfahren gegen Sie einzuleiten.

Leider habe ich bereits ein nettes Schreiben an die RAe abgeschickt, in dem ich die Hintergründe meiner damaligen Rechnungskürzungen erklärte, bevor ich durch Internetrecherche hier auf dieser HP gelandet bin.

Einerseits sage ich mir: Zahlen bringt Frieden, aber bei meiner Einstellung:"Ohne Leistung, kein Geld" würd´s mich hart treffen.

Was ist zu erwarten ?
Wie kann es weitergehen ?
Was habe ich falsch gemacht ?

Grüße
Erksmann



-- Editiert am 17.02.2010 18:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
die kurzversion:
Forderung wegen Verjährung zurückweisen.

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erksmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kurzantwort, actroscom.
Nach meiner Info sind Rechnungen nach drei Jahren verjährt.
D.h., eine Rechnung vom Januar 2006 ist erst am 31.12.2009 (24:00 Uhr) erst verjährt.
Da eine Mahnung der Telekom Anfang Dez. 2009 kam: Ist damit die Verjährung "unterbrochen" oder überreif für die Rundablage Restpapiermüll ?

Grüße ;-))
Erksmann



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""

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#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Da eine Mahnung der Telekom Anfang Dez. 2009 kam: Ist damit die Verjährung "unterbrochen" oder überreif für die Rundablage Restpapiermüll ?


Rundablage!

Die Verjährung hätte nur durch einen Mahnbescheid oder dein Anerkenntnis gehemmt werden können !

quote:
Leider habe ich bereits ein nettes Schreiben an die RAe abgeschickt


Hoffentlich nix falsches aus dem man ein Anerkenntnis stricken könnte!

Allerdings solltest du beim Anwalt auf die Einrede der Verjährung hinweisen !

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 21.02.2010 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ actrostom
Perfekt

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Erksmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo actroscom

Anerkannt habe ich nichts, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass seitens der Telekom keine Leistung erbracht wurde.
Somit der Vertrag zwischen Telekom und mir nicht erfüllt wurde; eine Kündigung meinerseits nicht erforderlich war.
Mein "echter" Vertragspartner war eh 1&1; dort wurde formal gekündigt.

(Es steht ja auf der Seite der Telekom so "nett", dass die endgültige Prüfung, ob an der Adresse überhaupt DSL verfügbar ist, erst bei Abschluss der Anmeldung erfolgt. Also: Erst Vertrag, dann prüfen ob´s klappt. :-(( )

Ist es ratsam, meinem nett -im Sinne von freundlich- formuliertem Schreiben noch ein Schreiben mit Widerspruch, Hinweis auf die Verjährung usw. hinterher zu jagen ?

Grüße
Erksmann

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""

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#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
wenn du noch nicht erwähnt hattest dann ja!

Kurz und schmerzlos:

Nach erneuter Prüfung ihrer Rechnung musste ich feststellen das diese verjährt ist !
Zahlungen hierauf werden nicht geleistet.

fertig

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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