Telekom/Freenet Forderung aus 2002 erst heute angemahnt

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom/Freenet Forderung aus 2002 erst heute angemahnt

Hallo

Ich habe letzte Woche zwei Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten.
Diese fordert einen Betrag von 22,77E ihres Mandanten Freenet aus einer Rechnung von Juni 2002.
Zusätzlich: Zinsen 3,31E, vorgerichtl. Kosten 10E, Gebühr Verzugsschadenersatz 20E und Auslagenpauschale (FÜR WAS??) 3E - insgesamt also 59,08E.

Ich kann im Moment nicht sicher nachweisen, dass Freenet den Betrag erhalten hat, weil ich bei Zahlungsverzug und Mahnung der Telekom den RECHNUNGSBETRAG an die Telekom überweise, und nicht an die jeweils einzelnen Anbieter (vielleicht ungeschickt, aber bisher gabs damit nie Probleme).

Was kann ich also tun, um diese Summe NICHT zahlen zu müssen?

1) Ich bin grade dabei, meine Kontoauszüge zu prüfen, da das aber schon so lange zurückliegt, weiß ich nicht siche, ob noch alle da sind.
2) Wie kann ich meinen Ärger über die SEHR späte Mahnung zum Ausdruck bringen, und sowas wie VORGERICHTLICHE KOSTEN abwehren? Ich bin super sauer darüber, dass sich diese Kanzlei erst 2 Jahre später bei mir rührt, mit zwei Schreiben in einer Woche. Warum nicht früher (mit weniger Kosten)?


Danke für Eure Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ein_Samariter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Christian !

Du scheinst leider kein Einzelfall zu sein,sondern das ist für Freenet sozusagen Routine geworden.
Dazu bedient man sich der Rechtsanwälte von KSP.
Schau mal unter folgendem Link nach

http://www.dirk-hertfelder.de/html/fragen_zu_rechnung__inkasso_un.html

# Die Verjährung bei Telekommunikationsgeschäften beträgt zwei Jahre. (§8 TKV)
# Die Verjährungsfrist beginnt immer am Jahresende eines getätigten Geschäftes. Eine Forderung die sich z.B. auf September 2001 bezieht ist am 1.1.2004 verjährt.
# Die Verjährungsfrist kann durch den Gläubiger nur durch ein gerichtliches Mahnverfahren, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage unterbrochen werden, d.h. eine normale Mahnung oder ein Brief der Inkasso- Rechtsanwälte hebt diese Verjährungsfrist noch nicht auf. Daher drohen die immer mit gerichtlichen Schritten.
# Allerdings kann auch der Schuldner die Frist unterbrechen. Nämlich indem er die Schuld anerkennt durch Bitte um Stundung, Teilzahlung oder ausdrückliche Schuldanerkennung.



Die Verjährungfristen von Telekommunikationsgeschäften werden in § 8 TKV geregelt:

Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.


Übernehme nach neuem Gesetz keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen anderer Webseiten.

Aber die Ähnlichkeit Deines Problems mit dem des Herrn Hertfelder ist einfach verblüffend.

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#2
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ein_Samariter

Danke Dir.

Durch Recherche im Netz bin ich auch auch diesen Dirk gestoßen.

Ich habe 01019 jetzt eine Mail geschickt und warte ab.

Wortlaut war sinngemaeß, dass sie mir erst eine Kopie der Mahnung und einen EVN schicken sollen. Sollte sich dabei zeigen, dass sie im Recht sind, zahle ich.

Denke aber, dass da Ruhe ist jetzt.

mfg
Chris

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem mit Freenet, nur ist die Rechnung, die angemahnt wird, noch aus 2001.

Nun bin ich etwas verunsichert, was das TKV und die darin geregelte Verjährungsfrist angeht. Denn diese widerspricht sich mit der Verjährungsfristenregelung im BGB (dort sind es 3 Jahre, Beginn der Frist auch zum 31.12. des Rechnungsjahres).

Welche dieser beiden (TKV und BGB) hat denn nun den Vorrang?


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#5
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Kanalmeister

ICH HATTE NIE EINEN VERTRAG MIT FREENET!

Ich bin seit Jahren Telekomkunde.

Die Kosten bei freenet koennen hoechstens durch ein paar call-by-call oder surf-by-call verbindungen entstanden sein.

Nur die sind mit den TK-Rechnungen beglichen (ausser die Telekom hat nix weitergeleitet...).

Also?


DOM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

mmh, ist denn nicht die kanzlei/freenet in der nachweispflicht?

Ich hab meine bank schon mal vorsorgehalber angeschrieben, allerdings denke ich schon, dass jdm., der nach 2 Jahren was von mir will irgendwie darlegen sollte WAS bzw. WOFÜR er das will, oder?

mfg
Chris

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/45099&words=Freenet

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