Tesch Inkasso Forderung rechtens?

26. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go579658-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tesch Inkasso Forderung rechtens?

Hallo Community
Ich habe folgendes Anliegen und würde gern wissen ob das alles so rechtens ist, da trotz Tilgung die Forderung kein Ende zu schein hat.

Hauptforderung : 1354,69 €
Rhein Energie AG

Kostenfestsetzung 2012: 404,- €
Bonitätsanfrage 2012: 1,51 €
Gerichtskosten 2012: 15,- €
GV Kosten 2012: 20,- €
Bearbeitungsgebühr 2015: 72,36 €
Verfahrensgebühr 2015: 60,30 €
Post- und Telekommunikation.2015: 12,06 €
Teilzahlungsvergleich 2015: 321,50 €
vorl. Zahlungsverbot 2019: 41,40 €
GV Kosten 2019: 19,22 €
Bonitätsanfrage 2021: 3,- €
zzgl Zinsen 2008 - 2021: 865,89 €
(5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz)

bisher beglichen: 2550,- €

offene Forderung: 567,87 € + Tageszins



-- Editiert von go579658-19 am 26.04.2021 18:01

-- Editiert von go579658-19 am 26.04.2021 18:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Seit wann wird bezahlt?
Wurde 2015 irgendwas unterschrieben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ein sinnloses Zahlungsverbot muss nicht erstattet werden.

Das ist so nicht richtig. Üblicherweise sind auch solche Vollstreckungsmaßnahmen erst mal völlig in Ordnung. Problematisch wird es, wenn ständig sinnlose Vorpfändungen ausgebracht werden. Eine einmalige Vorpfändung ist sicher nicht unsinnig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
go579658-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die offene Forderung: 567,87 € gilt jetzt wohl nur noch der Hauptforderung - muß ich weiterhin an das Inkassounternehmen zahlen oder ginge auch direkt an den Gläubiger?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Da man offenbar keinerlei Interesse hat, die Summe zu reduzieren: kommt darauf an, wer der Forderungsinhaber ist. Gläubiger können diese Forderungen auch abtreten / verkaufen.

Es dürfte daher sinnvoll sein, im Zweifel weiter an das Inkasso zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go579658-19):
Die offene Forderung: 567,87 € gilt jetzt wohl nur noch der Hauptforderung - muß ich weiterhin an das Inkassounternehmen zahlen oder ginge auch direkt an den Gläubiger?


Welchen Sinn soll es haben an den Gläubiger zu zahlen? Der kann im Zweifelsfall nichts mit dem Geld anfangen.

Bist du pfändbar? Was wird derzeit gezahlt monatlich?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat (von go579658-19):
Die offene Forderung: 567,87 € gilt jetzt wohl nur noch der Hauptforderung - muß ich weiterhin an das Inkassounternehmen zahlen oder ginge auch direkt an den Gläubiger?

Kannst du meine vorherigen Fragen bitte beantworten? Dann kriegst du auch eine für dich passende Antwort. Vielleicht muss man die "erfundenen" Gebühren teilweise streichen und dann kann sein, dass du gar nichts mehr zahlen musst.

Ansonsten kann man rein gar nichts sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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