Tesch Inkasso Forderung von EON

11. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dultus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tesch Inkasso Forderung von EON

Hallo,

ich habe mir extra für diesen Fall einen Account erstellt und Hoffe auf Ihre kompetente Hilfe!
Erstmal vorweg haben wir leider keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ein Anwalt ziemlich teuer für uns wäre.

Wir haben das Problem, dass Tesch Geld von uns verlangt, dessen Forderung völlig unberechtigt ist.

Der Name der Person auf dem Willkommensschrieb ist der, der Mutter der beschuldigten, der Name klingt ähnlich.

EON hat das Unternehmen beauftragt und übermittelt natürlich die Daten, die sie haben. Problem ist, dass die Beschuldigte mal bei EON war. Entsprechend hat EON Daten, die sie übermitteln.
Bei den Betrag handelt es sich um rund 90€, mittlerweile rund 140€.

Wir haben den Personalausweis zu EON und dem Inkasso geschickt und hin und her geschrieben, aber diese pochen auf ihre übermittelten Daten von EON, die sich natürlich decken.

Inkasso drohte mit einem Mahnverfahren und hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, in dessen Schrieb steht, dass ein Vertrag schriftlich, telefonisch, per Internet, persönlich als auch konkludent abgeschlossen werden könne - sie hatte damals bei Ihrer Mutter gewohnt und war dort angemeldet aber hat den Vertrag dazu nie abgeschlossen, weshalb es auf Seiten von Tesch keine Beweise gibt, außer, dass sie ja ihre Daten haben. Die Mutter meint, dass sie den Vertrag auch nicht gemacht hätte, sondern ihr Vater, der natürlich nirgends steht (ist aber natürlich eine andere Sache).

Was können wir tun?

Das Geld zu zahlen sehen wir natürlich nicht ein und die Unterlagen, die irgendwas belegen sollen, belegen gar nichts.
Sollte man jetzt tatsächlich auf ein Mahnverfahren-Schrieb vom Gericht warten und diesem widersprechen, damit die es beweisen können? Ab irgendeinem Punkt müssen wir ja einen Anwalt einstellen oder den Betrag zahlen...

Danke und LG.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ist EON der Grundversorger? Wenn ja ist das Vertragsverhältnis automatisch zustande gekommen indem Energie entnommen wurde. Der Energieversorger kann sich aussuchen ob er alle Bewohner der Wohnung oder nur einen in Anspruch nimmt ... Stichwort gesamtschuldnerische Haftung.

Insofern klingt die Forderung plausibel.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dultus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

EON war zwar der Grundversorger, aber unter den uns zugeschickten Unterlagen von EON stand unter der Vertragsbestätigung der Name der Mutter. Es gab generell aber auch keine Unterschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Dultus):
Der Name der Person auf dem Willkommensschrieb ist der, der Mutter der beschuldigten, der Name klingt ähnlich.

Zitat (von Dultus):
aber unter den uns zugeschickten Unterlagen von EON stand unter der Vertragsbestätigung der Name der Mutter.

Und gefordert wird von der Tochter?


Die Zahlungen durch die Mutter sind aberfrist gerecht erfolgt? Mit korrektem Verwendungszweck? Und auch durch Kontoauszüge belegbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dultus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Zahlungen durch die Mutter sind aberfrist gerecht erfolgt?

Die vorherigen Zahlungen sind fristgerecht aber wohl bei einem anderen Anbieter erfolgt.
Sie hat erst im Dezember erfahren, dass eine Forderung von 2016 besteht.

Es ist leider nicht belegbar, da vermutlich der Vater das bezahlt hat, zu dem sie keinen Kontakt pflegt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Dultus):
dass eine Forderung von 2016 besteht.

Wenn die Forderung aus 2016 ist, dann würde ich mal gerichtsfest die Einrede der Verjährung erheben.



Zitat (von Dultus):
Es ist leider nicht belegbar

Dann hätte man tatsächlich Pech ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dultus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die Forderung aus 2016 ist, dann würde ich mal gerichtsfest die Einrede der Verjährung erheben.

Das funktioniert auch, nachdem Ende 2020 die Rechnung ausgestellt wurde?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Werter Anwalt. Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, habe ich keinen Vertrag geschlossen und es handelt sich um eine Personenverwechslung. Ansonsten ist die Forderung aber ohnehin verjährt, daher werde ich mich nicht weiter damit beschäftigen. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, riskieren sie ohne weitere Vorwarnung, dass ich einen einen Anwalt auf Kosten ihrer Mandantin einschalte, sowie eine negative Feststellungsklage einreiche. Ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben binnen 14 Tagen."

Das würde ich dem Anwalt schicken.

Es gibt theoretisch ein Schlupfloch für den Stromanbieter. Deswegen wohl die Frage von bertram. Aber der Anbieter muss erst mal beweisen, dass die vermeintliche Schuldnerin beispielsweise den Zugang zum Stromzähler verweigert hat und so nichts abgelesen werden konnte. Dann könnte eine verspätete Rechnung in 2020 dazu führen, dass es noch nicht verjährt ist.

Das mit der Stromentnahme und dem konkludenten Vertrag beim Grundversorger ist zwar auch richtig. Ich würde aber solange nicht darüber nachdenken, solange das Inkasso nicht selbst auf den Gedanken kommt.

-- Editiert von mepeisen am 11.06.2021 21:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es gibt theoretisch ein Schlupfloch für den Stromanbieter. Deswegen wohl die Frage von bertram.

So ist es, die große Frage ist, warum dieser große Zeitunterschied zustande kommt, was da die genaue Ursache ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.203 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen