Teures Inkasso gerechtfertigt trotz Zahlungswilligkeit und unkooperativem Gläubiger?

28. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Teures Inkasso gerechtfertigt trotz Zahlungswilligkeit und unkooperativem Gläubiger?

Hallo zusammen,

ich möchte Ihnen heute eine Situation vorstellen, welche mir etwas schleierhaft vorkommt und danke schon jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe.

Die Situation:

Anfang des Jahres 2015 wurde von mir ein Kredit im 4 Stelligem Bereich bei einer Bank aufgenommen. Nachdem ich einige Raten lang bezahlt hatte wurde ich Arbeitslos und habe innerhalb von 6 Monaten nur 2 Zahlungen geleistet. Ab Dezember letzten Jahres jedoch regelmäßig eine vereinbarte Summe von 100 Euro.
Im März diesen Jahres habe ich erneut eine Arbeit angenommen und habe der Bank meine neue Einkommenssituation dargelegt. Jedoch wurde ich innerhalb der Probezeit mit der Diagnose "Depression" und diverser anderer psychicher Erkrankungen krank geschrieben. In der Zwischenzeit hatte die Bank mich aufgefordert 300 Euro monatlich zu überweisen, ansonsten würde man den Fall ans Inkasso geben. 300 Euro entsprechen mehr als das doppelte der ursprünglich ausgemachten Kreditabzahlung. Ich wies sofort in einer Email darauf hin das eine Zahlung von 300 Euro im Monat für mich nicht leistbar sei, da ich mich mit dem Krankengeld unter dem Pfändungsfreibetrag befinde und sowohl versuche meinen Lebensunterhalt als auch die Schulden bei der Bank und anderen Gläubigern abzutragen, jedoch ein Betrag von monatlichen 75 Euro realisierbar sei und keine 300 Euro. Auch hat die Bank durch Pfändungfsversuche beider Bank, meines Gehaltes, meines Kontos und Krankengeldes sichere Indizien dafür gehabt das ich mich unterhalb des Pfändungsfreibetrages bewege und eine Ratenzahlung von 300 Euro im Monat leider nicht machbar ist. Daraufhin habe ich über einen Monat lang rein garnichts von der Bank gehört, in dieser Zeit habe ich brav die 75 Euro überwiesen und trotz allem flatterte ein Bescheid des Inkassos herein, welches mich aufforderte eine Schuldsumme anzuerkennen, welche zusätzlich 571 Euro Inkassokosten beinhalten. Damit sind nicht nur alle meine Ratenzahlungen unwirksam, der Gesamtbetrag ist jetzt sogar noch höher, als der ursprünglich geschuldete Betrag.

Ich habe dem Inkasso erst einmal einen Widerspruch zu der Inkassogebühr geschickt, welcher Übergangen wurde und ich soll diese Schuldsumme unterschreiben und man würde mir mit der Ratenzahlung entgegen kommen.
Jedoch sehe ich mein Verschulden in dieser Sache nicht und fühle mich unfair benachteiligt wenn zusätzlich 571 Euro auf den Gesamtbetrag gerechnet werden, obwohl ich meinen Zahlungswillen gezeigt habe, weiterhin mit meinem Pfändungsfreiem Krankengeld Geld überwiesen habe, Verhandlungsbereit war, meine Situation zeitnah dargestellt habe und über einen Monat lang keinerlei Reaktion der Bank auf meine Darstellungen per Email erhalten habe. Es ist meiner auffassung nach nicht mein verschulden das Inkassokosten entstanden sind, sondern das unkooperative verhalten der Bank hat zu diesen zusätzlichen kosten geführt. Wenn das Inkasso mir jetzt noch eine Ratenzahlung anbietet bzw gestattet welche genau der Ratenzahlung entspricht, welche ich der Bank angeboten habe müsste doch spätestens der Beweis erbracht sein das dieses Inkasso keine Rechtfertigung hat.

Ich habe bis jetzt NICHTS unterschrieben und werde das auch nicht so einfach machen. Eventuell werde ich den Gesamtbetrag durchstreichen, die Inkassokosten runterrechnen und den entstandenen Wert als Gesamtbetrag darunter schreiben und dieses Unterzeichnen mit Ratenzahlungsangebot + nochmaligen Widerspruch gegen ein ungerechtfertigtes Inkasso. Ich führe im übrigen trotz mehrfacher Aufforderung mich telefonisch zu melden alle Korrespondenzen per Email, um später haargenau nachweisen zu können, was genau abgesprochen wurde. >

Wie steht Ihr zu dieser Herangehensweise? Habt ihr andere Optionen und Tipps für mich in dieser Situation?
Ich bin dankbar für jede Antwort und jeden Tipp.

Lg
Steve

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo
erst mal eine Frage dazu, hat Die Bank den Kredit mittlerweile gekündigt, oder fällig gestellt?
Denn während der 100 Europhase hörte sich das nach erst mal nach Einvernehmen an.

Deine 75,-€ Zahlungen, sind diese denn zurückgebucht worden?
Wenn nicht, dann kann würde ich erst einmal an Deiner Stelle die Zahlungen weiterleisten, nur ab sofort unbedingt in den Verwendungszweck den Passus: "Nur zur Verrechnung der Hauptforderung zzgl. Zinsen" mit aufnehmen.
Dass Inkasso würde ich einstweilen ignorieren. Zumindest bis ein Mahnbescheid kommt. Wie man dann weiter vorgeht kommt auf den entsprechenden Fall an.
Denn wenn das IKB zu viel Zeit verstreichen lässt bis zum MB könnte man mit einer stillschweigenden Duldung argumentieren, wenn die Raten nicht zurückgebucht werden.

Im übrigen kann man eine Mailkommunikation auch nicht belegen.
Beleghaft kommunizieren geht fast nur via Einschreiben oder via Fax.

-- Editiert von Jonathon am 28.05.2016 16:46

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Bank den Kredit mittlerweile gekündigt, oder fällig gestellt?

Schließe mich der Frage mal an.

Unabhängig davon stellen wir zwei Dinge fest:
1. Die Bank hatte Berechtigung, das zu kündigen. So oder so sind Ratenzahlungen hinfällig, da nicht regelmäßig eingehalten.
2. Die Bank wusste von den Zahlungsproblemen und den Begründungen dazu.

Dass das Inkasso eine Unterschrift will, ist nur logisch. Denn die Kosten sind gerade wegen Punkt 2 ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar. Deine Zahlungsprobleme lösen sich weder durch das Inkassoschreiben noch durch die Unterschrift in Luft auf. Und die Ratenzahlung, die dir zuvor verweigert wird, von einer Anerkenntnis von knapp 600€ Gebühren abhängig zu machen ist ein starkes Stück.

Du musst für dich eine Entscheidung treffen. Sind das deine einzigen Schulden? Ist absehbar, wann du wieder mit gutem Lohn in Saft stehst, so dass du es dann abbezahlen kannst? Wenn nicht, könnte je nach Situation das Einstellen der Zahlung und der Gang zu einer Schuldnerberatung Sinn ergeben. Falls du fest entschlossen bist, es abzubezahlen und es vom pfändungsfreien Betrag auch ohne hungern zu müssen vertreten kannst, dann würde ich stur weiter bezahlen. Halt das was geht und immer mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".
Dem Inkasso würde ich nur schreiben "Abschließend: Ich werde nicht weiter mit Ihnen sprechen. Ihre Auftraggeberin wusste eindeutig von meinen Zahlungsproblemen, daher sind die Inkassokosten grundsätzlich nicht durchsetzbar. Der Versuch, mich regelrecht zu erpressen, dass mir eine Ratenzahlung nur gewährt wird, wenn ich knapp 600€ gebühren anerkenne, begreife ich als Nötigung. Gerne zeige ich dies bei der Polizei oder dem Aufsichtsgericht an. Jede weitere Korrespondenz werde ich ausschließlich direkt mit ihrer Auftraggeberin führen."

Denn eines ist mal sicher: Eine Titulierung via Mahnbescheid, wobei du den Inkassokosten widersprichst und eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollziehung ist in der Regel kostengünstiger als der Inkasso-Gebühren-Wahnsinn.
Deine Schufa sollte angesichts der Kreditkündigung sowieso bereits im Keller sein. Da kommt es auf einen Titel oder gar eine Vermögensauskunft auch nicht mehr an.

Konzentriere dich auf deine Genesung und darauf, dass du dann wieder in Arbeit stehst. Schau zu, dass du genug Vorräte hast, mal zwei drei Wochen zu überbrücken (Tütensuppen, Toilettenpapier, Spaghetti usw.). Denn diese Phasen, wo du mal eins zwei Wochen mit 10€ auskommen musst, wird es geben. Und dann der Dinge harren, die da kommen mögen, würde ich sagen.

-- Editiert von mepeisen am 28.05.2016 18:24

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Im übrigen kann man eine Mailkommunikation auch nicht belegen.


Jein, kommt auf den Server-Anbieter an, wenn der einem die Log-Files mit dem 250 OK nebst der ID queued for delivery zur Verfügung stellt, bliebe dem Empfänger nur das Anzweifeln des Log-Files (weil angeblich gefälscht).

Zitat:
Beleghaft kommunizieren geht fast nur via Einschreiben oder via Fax.


Gerichtsfest müsste es über den GV-Verteiler in zumindest einfacher Zustellung via Posturkunde erfolgen, da nur so zweifelsfrei sicher ist das ein bestimmtes Schreiben auch zugestellt worden ist.

Abgesehen davon, warum sollte der Fragesteller in seiner Situation dies tun? Es verursacht nur Kosten und die Gegenseite hält sich auch nicht daran.

Eines macht er richtig - auf keinen Fall mit dem Inkassounternehmen telefonieren! Es gibt keine Einigung die man hier fernmündlich erzielen könnte.

Zitat (von mepeisen):
Denn eines ist mal sicher: Eine Titulierung via Mahnbescheid, wobei du den Inkassokosten widersprichst und eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollziehung ist in der Regel kostengünstiger als der Inkasso-Gebühren-Wahnsinn.
Deine Schufa sollte angesichts der Kreditkündigung sowieso bereits im Keller sein. Da kommt es auf einen Titel oder gar eine Vermögensauskunft auch nicht mehr an.


Korrekt.

Und auf keinen Fall eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen abschließen oder hier konkludent handeln, denn dies wird sicher zur Einigungsgebühr führen, die nochmals einen dreistelligen Betrag kosten wird.

Zitat:
Denn diese Phasen, wo du mal eins zwei Wochen mit 10€ auskommen musst, wird es geben.


Wie soll ein Mensch in Deutschland davon leben können? Selbst wenn ich mich einschränke und abgesehen vom Beruf nur noch zu Hause sitze habe ich erhebliche Fixkosten, denn das Leben ist richtig teuer.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ein Mensch in Deutschland davon leben können?

Ich meine damit ja auch nicht die Fixkosten wie Miete usw. Die müssen natürlich bezahlt werden.
Aber es wird immer mal Phasen geben, wo man einfach nichts im Geldbeutel hat. Sei es für wenige Tage, sei es mal für eine Woche o.ä.
Gut ist, wer sich von Anfang an auf so eine Situation einrichtet.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen und vielen Dank für eure wertvollen Beiträge. Ich bin sehr erleichtert das meine Ansicht und eure Beiträge in eine Richtung gehen. Ich als Laie auf diesem Gebiet hatte ein wenig Angst das ich etwas falsch machen oder übersehen könnte bei dieser Sache. Ich werde das Inkasso anschreiben und eure Tipps umsetzen.
Vielen Dank nochmal an jeden einzelnen von euch.

Zu der Frage ob der Kredit bereits gekündigt wurde: Ja der Kredit wurde im Oktober 2015 gekündigt.

Lg Steve

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ich meine damit ja auch nicht die Fixkosten wie Miete usw. Die müssen natürlich bezahlt werden.
Aber es wird immer mal Phasen geben, wo man einfach nichts im Geldbeutel hat. Sei es für wenige Tage, sei es mal für eine Woche o.ä.
Gut ist, wer sich von Anfang an auf so eine Situation einrichtet.


OK - verstanden. Zu empfehlen wäre daher stets sich auf einem Tagegeldkonto einen Puffer von drei Netto-Monatsgehältern aufzubauen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ne, das bringt gar nichts, auf Bankkonten zu sparen. Wenn gepfändet wird sind die weg.
Dein Tip bringt nur dann etwas, wenn man schuldenfrei ist und keine Pfändung ansteht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ne, das bringt gar nichts, auf Bankkonten zu sparen. Wenn gepfändet wird sind die weg.
Dein Tip bringt nur dann etwas, wenn man schuldenfrei ist und keine Pfändung ansteht.


Es kommt auf die Art der Schulden an, denn jeder der gerade sein Häuschen abbezahlt braucht dennoch nebenher Liquidität, wenn mal die Waschmaschine oder das Auto kaputt geht...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch einmal: Wenn Pfändungen anstehen und man spart auf Bankkonten o.ä. etwas, kann es weggepfändet werden.
Ich sage nichts per se gegen Sparen. Natürlich sollte man sparen, gerade im Häuschen gibt es immer was zu tun. Ich bezog das nur auf die Situation, wenn Pfändungen zu erwarten sind bzw. wegen Titel kommen könnten.

Signatur:

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Natürlich ist klar, dass man erst seine Konsum-Schulden abzahlt.

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