Tilgungsbestimmung § 366 BGB wortwörtlich?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Tilgungsbestimmung § 366 BGB wortwörtlich?

Vorgeschichte:
Ein Schuldner müsste zahlen: 182 Euro.
-Hauptkosten: 150 Euro
-Nebenkosten: 12 Euro
-Anwaltsgebühren: 30 Euro
Er zahlt aber 20 Euro insgesamt zu wenig.

Kann man eine Zahlungsbestimmung = Tilgungsbestimmung nach § 366 BGB vom Zahlenden erkennen:
(= Zahlen wollen des Schuldner auf bestimmte Rechnungspositionen)
Bitte beachtet A, B und C:

In seiner Zahlungsankündigung per Schreiben sieht seine Aufstellung so aus:
A.
150 Euro
12 Euro
30 Euro
minus 20 Euro
-----------------
132 Euro


und nicht wie z.B. es auch möglich wäre
B.
150 Euro
minus 20 Euro
12 Euro
30 Euro
-----------------
132 Euro


Oder
C.
Würdet Ihr sagen, da er keine Bestimmung § 366 BGB abgegeben hat,
worauf er zahlen will, gilt:
im Zweifel zahlt er nur auf die hauptsächlichen Kosten.
Und nicht auf alle drei ganz oben genannten Positionen etwas.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Zitat:
Ein Schuldner müsste zahlen: 182 Euro.


Es müsste sogar 192 Euro zahlen. :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine Spekulation ist keine Zweckbestimmung der Zahlung. Die Tilgungsbestimmung muss ausdrücklich erfolgen. Es muss erkennbar sein, ob er mit der Hauptforderung nicht einverstanden ist oder mit den Mahngebühren (die übrigens zu hoch sind) oder mit den Anwaltsgebühren.

Sie kann maximal abgeleitet werden, wenn er beispielsweise exakt 150€ an den Gläubiger selbst bezahlt hat. Dann könnte man vielleicht unterstellen, dass der Schuldner damit nur die Hauptforderung gemeint hat. Aber selbst das ist wackelig.

Am Ende des Tages ist das aber auch meistens eine rein akademische Diskussion. Denn wenn die Hauptforderungen und Nebenforderungen durchsetzbar sind, sind und bleiben sie durchsetzbar. Selbst wenn die Zweckbestimmung Auswirkungen hätte (beispielsweise wegen Verzugszinsen bzw. Zinshöhen oder nicht) hält sich die Auswirkung derzeit in Grenzen weniger Cents.



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