Vorgeschichte:
Ein Schuldner müsste zahlen: 182 Euro.
-Hauptkosten: 150 Euro
-Nebenkosten: 12 Euro
-Anwaltsgebühren: 30 Euro
Er zahlt aber 20 Euro insgesamt zu wenig.
Kann man eine Zahlungsbestimmung = Tilgungsbestimmung nach § 366 BGB
vom Zahlenden erkennen:
(= Zahlen wollen des Schuldner auf bestimmte Rechnungspositionen)
Bitte beachtet A, B und C:
In seiner Zahlungsankündigung per Schreiben sieht seine Aufstellung so aus:
A.
150 Euro
12 Euro
30 Euro
minus 20 Euro
-----------------
132 Euro
und nicht wie z.B. es auch möglich wäre
B.
150 Euro
minus 20 Euro
12 Euro
30 Euro
-----------------
132 Euro
Oder
C.
Würdet Ihr sagen, da er keine Bestimmung § 366 BGB
abgegeben hat,
worauf er zahlen will, gilt:
im Zweifel zahlt er nur auf die hauptsächlichen Kosten.
Und nicht auf alle drei ganz oben genannten Positionen etwas.
Tilgungsbestimmung § 366 BGB wortwörtlich?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Ein Schuldner müsste zahlen: 182 Euro.
Es müsste sogar 192 Euro zahlen.
Eine Spekulation ist keine Zweckbestimmung der Zahlung. Die Tilgungsbestimmung muss ausdrücklich erfolgen. Es muss erkennbar sein, ob er mit der Hauptforderung nicht einverstanden ist oder mit den Mahngebühren (die übrigens zu hoch sind) oder mit den Anwaltsgebühren.
Sie kann maximal abgeleitet werden, wenn er beispielsweise exakt 150€ an den Gläubiger selbst bezahlt hat. Dann könnte man vielleicht unterstellen, dass der Schuldner damit nur die Hauptforderung gemeint hat. Aber selbst das ist wackelig.
Am Ende des Tages ist das aber auch meistens eine rein akademische Diskussion. Denn wenn die Hauptforderungen und Nebenforderungen durchsetzbar sind, sind und bleiben sie durchsetzbar. Selbst wenn die Zweckbestimmung Auswirkungen hätte (beispielsweise wegen Verzugszinsen bzw. Zinshöhen oder nicht) hält sich die Auswirkung derzeit in Grenzen weniger Cents.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten