Hallo,
gegen mich wurde vor einigen Jahren eine gerichtliche Titlierung nach Rechtstreit wegen einer "angeblichen" Urheberrechtsverletzung erwirkt.
Die Forderung ist nun auch bereits seit über 2 Jahren erledigt, was der Gläubiger auch bestätigt.
Die Akte wurde dort bereits geschlossen und arichiviert direkt nach Abschluss.
Seither fordere ich die Herausgabe des Titels, was aber durch die Archtivierung einen angeblich zu hohen Aufwand bedeuten würde,
nach mehrmaliger Korrespondenz teilte mir das Inkasso nun mit, dass ich den Titel am Firmensitz abholen kann.
Wohlwissend, dass dieser natürlich fast 800 km entfernt meines Wohnsitzes ist.
Rechtlich ist das wohl erstmal so ok, wenn auch moralisch fraglich.
Nun meine Fragen:
1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen?
2) Kann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen? Wenn ja kann ich diese Kosten geltend machen
3) Wenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen?
Vielen Dank für eure Einschätzung / Informationen
Titel Herausgabe verweigert - Abholung Titel
11. Mai 2023
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Frage vom 11. Mai 2023 | 10:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel Herausgabe verweigert - Abholung Titel
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2023 | 11:18
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
Nein.Zitat1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen? :
Ja.ZitatKann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen? :
Nein.ZitatWenn ja kann ich diese Kosten geltend machen :
Vielleicht.ZitatWenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen? :
#2
Antwort vom 11. Mai 2023 | 11:20
Von
Status: Richter (8022 Beiträge, 1650x hilfreich)
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/titelherausgabe-herausgabe-des-vollstreckungstitels-ist-holschuld-des-schuldners-f103890
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2023 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
Zitat1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen? :
ZitatWenn ja kann ich diese Kosten geltend machen :
Klar, jeder kann sinnlose Forderungen stellen.
Zitat2) Kann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen? :
Ja, entsprechende Bevollmächtigung nicht vergessen.
Zitat) Wenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
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