Titel Herausgabe verweigert - Abholung Titel

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go633858-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel Herausgabe verweigert - Abholung Titel

Hallo,

gegen mich wurde vor einigen Jahren eine gerichtliche Titlierung nach Rechtstreit wegen einer "angeblichen" Urheberrechtsverletzung erwirkt.

Die Forderung ist nun auch bereits seit über 2 Jahren erledigt, was der Gläubiger auch bestätigt.
Die Akte wurde dort bereits geschlossen und arichiviert direkt nach Abschluss.

Seither fordere ich die Herausgabe des Titels, was aber durch die Archtivierung einen angeblich zu hohen Aufwand bedeuten würde,

nach mehrmaliger Korrespondenz teilte mir das Inkasso nun mit, dass ich den Titel am Firmensitz abholen kann.

Wohlwissend, dass dieser natürlich fast 800 km entfernt meines Wohnsitzes ist.

Rechtlich ist das wohl erstmal so ok, wenn auch moralisch fraglich.

Nun meine Fragen:

1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen?
2) Kann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen? Wenn ja kann ich diese Kosten geltend machen
3) Wenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen?

Vielen Dank für eure Einschätzung / Informationen

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von go633858-91):
1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen?
Nein.

Zitat (von go633858-91):
Kann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen?
Ja.

Zitat (von go633858-91):
Wenn ja kann ich diese Kosten geltend machen
Nein.

Zitat (von go633858-91):
Wenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen?
Vielleicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 1650x hilfreich)

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/titelherausgabe-herausgabe-des-vollstreckungstitels-ist-holschuld-des-schuldners-f103890

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von go633858-91):
1) Kann ich meinen Aufwand zur Abholung in Rechnung stellen?

Zitat (von go633858-91):
Wenn ja kann ich diese Kosten geltend machen

Klar, jeder kann sinnlose Forderungen stellen.



Zitat (von go633858-91):
2) Kann ich jemand 3., Privatperon oder Anwalt mit der ABholung beauftragen?

Ja, entsprechende Bevollmächtigung nicht vergessen.



Zitat (von go633858-91):
) Wenn der Titel dann nicht herausgegeben wird, kann ich "Schadensersatz" verlangen?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen