Titel herausgabe

15. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sleepless
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Titel herausgabe

Guten Morgen zusammen,

vor kurzen hat sich ein guter Bekannter mir gegenüber zu seiner
Finanziellen Situation ausgelassen. Ich hab ihm meine Hilfe angeboten uns so saßen wir die letzten Tage zusammen bei mir und haben uns durch einige Foren gelesen. Leider war er dermaßen überschuldet, dass er momentan kein Telefon bzw. Internet von diversern Anbietern bekommt.

Er kam lt. seiner Ausage unverschuldet in die Schuldenspirale. Ein vom Arbeitsamt vermittelter Arbeitgeber hätte 3 Monate kein Gehalt gezahlt, sei von heute auf morgen verschwunden und die Firma pleite. Inso konnte wegen fehlender Antragsstellung nicht eröffnet werden und vom Arbeitsamt hätte er anschließend knapp 7 Monate kein Geld bekommen. Miete, Telefon usw. liefen natürlich weiter und irgendwann kams wie es kommen musste. Mahnungen, Inkassoschreiben, Greichtsvollzieher und die EV. Er hätte den Mut verlassen und den Kopf in den Sand gesteckt. Briefe wurden teils ungeöffnet weggeworfen usw.

Vor ein paar Jahren konnte er wieder beruflichen Fuß fassen und hat begonnen einige Gläubiger zu bedienen und div. Schulden sind abbezahlt. Unter anderen auch die bekannten Seiler u. Kollegen, Creditreform und Universum-Inkasso sowie einen RA für Bertelsmann.

von den Seiler u. Koll. hatte er noch einen Baukastenbrief mit der Forderungssumme und alle Einzahlungsquitten der Post. Die Schuld ist abgetragen jedoch soll keine Antwort oder Bestätigung von denen gekommen sein. Von den anderen kamen Bestätigungsschreiben, dass die Schulden beglichen sind und evtl. Eintragungen im Schuldnerregister gelöscht werden können.

Nun meine Frage: Sind diese Bestätigungen als Titel anzusehen oder ist etwas anderes darunter zu verstehen?

Wie sollte er bei den Seilers vorgehen?

Werden die Löschungen auomatisch im Schuldnerregister vorgenommen oder muss er sich selber darum kümmern und wenn ja, welche Unterlagen benötigt er dazu? Leider hat er ja vor langer Zeit teilweise alles weggeworfen und leider auch teilweise ungeöffnet

grüße

Sleepi

-- Editiert von Sleepless am 15.02.2006 10:25:53




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

Bestätigungsschreiben sind keine "Titel"

Ein Titel ist ein vollstreckbares Urteil. Dieses nach Zahlung der Schuld unbedingt im Original aushändigen lassen.

Dazu ist der Gläubiger auch verpflichtet.

Die Löschung aus der Schufa erfolgt 3 Jahre nach Tilgung. Nach diesem Zeitraum kann er sich eine Selbstauskunft einholen um zu sehen, ob die Löschung erfolgt ist. Wen nicht, kann er diese beantragen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Sleepless
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort :-)

Schufa war klar, nur was mit dem Schuldneregister machen?

Und wie kommt er an die Titel ohne dass Kosten entstehen? Er kennt leider die Aktenzeichen von den Vollstreckungsbescheiden nicht.

Ich hab die letzte Bestätigung vorliegen, in dieser steht: "Sollte bereits ein Schuldtitel ergangen sein, der Ihnen noch nicht ausgehändigt wurde, so fügen wir diesen anliegend bei".

Es soll aber nichts dabei gewesen sein. Das Schreiben stammt von einem RA, welcher darin bestätigt, dass unter der genannten Kunden-Nummer keine Forderung mehr bei seiner Mandantin besteht. Diese waren die Universum Inkasso GmbH verteten dur Continental Inkasso GmbH.

Da blickt doch keiner mehr durch. Vorallem bei den Seiler und Kollegen, gegen die lt. diversen Foren noch kein Kraut gewachsen ist. Es muss doch machbar sein, dass er wieder wie ein normaler Mensch behandelt wird der ohne Probleme einen Telefon bzw. Internet-Anschluss bekommt. Zumal er seit Jahren geregeltes Einkommen hat. Und die Schulden fast komplett aus eigener Kraft beglichen wurden.





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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

Der Titel ist ein Stück Papier aber eben mit Originalunterschriften.

Schreiben ie den Anwalt oder Inkasso oder wer auch immer Gläubiger waren an und bitten Sie um Aushändigung.

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Der Titel ist nach 371 BGB nach Ausgleich der Forderung auf Verlangen an den Schuldner herauszugeben.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

@Mahnmann: nichts anderes sage ich seit Stunden :)

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#6
 Von 
Sleepless
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Nochmals Danke,

also ist der Titel nichts anderes als der VB? Haben die Gläuber -oder wollen- diesen nicht mehr müssen diese ihre Bestätigungen beglaubigen lassen. Früher kann er also keine Löschung aus dem Schuldnerregister beantragen.

Hat jemand nen Tip für mich wo man eine Vorlage für die Herausgabe bekommt? Über google hab ich nichts gebrauchbares gefunden.

Was kann er eigentlich machen wenn die Gläubiger sich quer stellen d.h. nicht auf die Herausgabe eingehen? Nach dem was wir über die Seilers gelesen haben gehen die auf keinerlei Bitten der Schuldner ein.

Sorry für die Fragen, versuche nur zu helfen:)

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#7
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 97x hilfreich)

Das habe ich hier im Forum gelesen:
Betr.: AZ xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren ,
die oben angegeben angelegenheit wurde durch zahlung meinerseits zwischenzeitlich erledigt. ich bitte daher höflich mir den entsprechenden vollstreckungtitel bis xx.xx.2006 entwertet zuzusenden (analog § 307 BGB ).

mfg

Das allen schreiben, wo ihr der Meinung seid, abgezahlt zu haben und auf den Titel warten.
Notfalls nochmal Anmahnen.
Wenn noch was offen ist, werden sie das schon schreiben.So habt ihr auch wieder einen aktuellen Überblick ob was offen ist oder nicht.
Manche sollen ja nur cents noch offen haben, wie ich hier las und erst nach 11 Jahren Post vom Inkassobüro erhalten haben mit VIELEN Zinsen!
Unverschämt, aber solls geben! Also passt gut auf,auch alles beglichen zu haben. Damals 2Tage zu spät bezahlt = heute noch für 2 Tage Zinsen offen ;)

Viel Glück

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#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

;)

-- Editiert von luDa am 15.02.2006 16:49:17

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#9
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 97x hilfreich)

@luDa ;)

...bin der Meinung das müsste man hier mal ganz groß an den Rand schreiben mit der Titelanforderung.
Kannte es auch bis jetzt nicht, aber wenn man hier so ließt, das manche IB's nach Jahren nochmals damit kommen, wo keiner mehr Unterlagen hat, weil längst bezahlt wurde.... Hilfe!
Da müßte eigentlich gesetzlich den ganzen IB's vorgeschrieben werden, diesen Titel "unaufgefordert" sofort nach Schuldbegleichung an den Schuldner zu senden!!
;)
Ich weiß es ja jetzt werde es betroffenen stets Raten - Dank Dir luDa! Hab damit noch nichts zu tun gabt - Gott sei Dank!

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#10
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

dass das absichtlich gemacht wird glaube ich gar nicht mal unbedingt, ich gehe eher von gesteigerter unfähigkeit im rahmen des ewigen hin und her geschiebe von forderungspakten aus.

ansonsten kann man es einfach nicht oft genug sagen: nichts wissen macht ne ganze menge aus.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sleepless
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Vorlage:)

leider kenn ich die Gläubiger nur vom Hören sagen. Aber je mehr ich über die dubiosen Machenschaften lese ,desto mehr glaube ich fast, dass es keinen VB gegen ihm gab oder gibt.

Hab bis jetzt noch nürgens gelesen, dass jemand ein Bestätigungsschreiben von den Inkassbüros nach Begleichung der Schuld bekommen hat.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

das mit der titelherausgabe habe ich noch nicht richtig verstanden.
Versteh ich das richtig : Wenn der Schuldner die komplette Summe welche tituliert ist beglichen hat ist der Titelbesitzer verpflichtet den Titel zurückzugeben ?
Oder nur wenn der Schuldner ihn auffordert ?
Und was ist wenn der Titelbesitzer (z. b ein IB) sagt : titel gibts erst wenn unsere Inkassogebühren bezahlt werden (welche nicht tituliert waren)

gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

notwenige kosten der zwangsvollstreckung sind mit zu erstatten (§ 788 ZPO ) und ohnehin mit dem titel zusammen vollstreckbar. sie werden ja auch so verrechnet - der schuldner kann sich gegen unsinnige oder mutwillige vollstreckungskosten zur wehr setzen.

nachdem alles entsprechend bezahlt worden ist kann der schuldner den titel herausverlangen (und zur not klagen), der gläubiger ist dazu von sich aus nicht verpflichtet.

um die missbräuchliche mehrfache beitreibung zu vermeiden notieren die meisten gerichtsvollzieher direkt auf dem titel wann sie welchen betrag beigetrieben haben.

-- Editiert von luDa am 15.02.2006 18:54:33

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Danke Luda
wenn der schuldner aber z.b an den gläubiger die summe überweist bzw ratenzahlung vereinbart und alles ist abgegolten bekommt der GV ja nichts mit davon ?!

Dann müsste der schuldner von sich aus den Titel verlangen nach Begleichung ( wenn er dies in unwissenheit vor Begleichung der Schuld mit dem gläubiger schriftlich fixiert hat) ?

Wenn ein Schuldner das nicht weiss kann theoretisch irgendwann ein neues IB kommen das den nicht zurückgeforderten Titel gekauft hat und sagen : Zahlen
Und wenn er Pech hat kann er keine Belege mehr vorweisen (wie hier in einem posting )

gruß
thehellion

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

ich geb zu das hatte ich so nicht gewusst ):
Mit der Titelrückgabe und dem BGB

Möcht nicht wissen wie viele das auch nicht wissen.
gruß
thehellion

4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Die meisten Schuldner interessieren sich auch nicht wirklich dafür. Wenn einer auf den VB oder einen Pfüb hin zahlt, habe ich auch immer noch den Originaltitel. Ich vermerke immer die Zahlung darauf und lege ihn ad acta. Bisher hat ihn noch niemand bei mir angefordert. Und ihn unaufgefordert zu verschicken kostet nur Porto.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Ist eigentlich schon ein echter Hammer.
Wenn Du ein böser Bube wärst könntest Du , na ja so in 5 oder 6 Jahren die ganze Titelsammlung an ein IB verkaufen und Dieses könnte dann - in der hoffnung der evtl nicht mehr beim Schuldner vorhandenen Zahlungsbelege - erneut dem Schuldner in den Geldbeutel greifen !
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sleepless
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Schon wahnsinn was alles möglich ist!

Aber warum hat er von den IBs Bestätigungen bekommen? Er hat diese nicht angefordert oder darauf bestanden.

Haben uns gestern Abend nochmal unterhalten und er hat mir auch die zweite gezeigt. Diese ist aus dem Jahr 2002 und vom Gläuber Anwalt Handschriftlich unterschrieben. Die erste ist von Januar 06. Einen Teil davon habe ich hier schonmal gepostet.

2 x hat er direkt an einen GV gezahlt, dieser hat ihn danach sofort die VBs ausgehändigt. Leider hat er diese nach einen Umzug weggeworfen und jetzt natürlich bammel das ein IB wieder versucht an ihn heranzutreten.

Leider hat er Angst, dass wenn er die Titel anfordert, er diese nur gegen Zahlung von unnötigen Gebühren bekommt. Und bei der Seilerei befürchtet er, dass denen irgendwas Neues einfällt wenn diese seine neue Adresse herausfindnen obwohl lt. den Einzahlungsnachweisen alles (mit Zins) beglichen ist. Seit etwas über einen Jahr hat er nichts mehr gehört von diesen. Leider hat er Panik vor dieser Kanzlei, will deswegen auch nicht zur Schufa einen Auszug holen. Er befürchtet das die Schufa dann seine neue Adresse kennt und die Seilerei dann über die Schufa an seine neue Anschrift kommt.

Ich persönlich finde es Schade, dass Schuldner die ihre Schulden beglichen haben immer noch in Angst und Furcht leben.






3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gitzzi1
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Ein Versäumnisurteil und ein Kostenfestsetzungsbeschluss sind doch auch Titel, richtig? Diese muss der Gläubiger doch ebenfalls nach Begleichung der Forderung herausgeben?

lg

5x Hilfreiche Antwort

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