Titel trotz bezahlter Schulden

16. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 10x hilfreich)
Titel trotz bezahlter Schulden

Hallo zusammen,

ich stecke einer schlechten Lage.
Bei meinem Vermieter sind damals Mietschulden aufgelaufen.

Dieser hat er mit einem Mannbescheid und Vollstreckungsbescheid geltend gemacht.

Meine Mutter hat dann für mich eine Ratenzahlung übernommen, der offene Betrag wurde vollständig bezahlt.
Während der Ratenzahlung hat er dann einen Gerichtsvollzieher beauftragt der mir gute 2.000€ vom Gehalt gepfändet hat, ich befand mich damals in einer Psychischen Notlage und habe darauf nicht reagiert.

Bedeutet der offene Betrag wurde vollständig bezahlt, dazu wurden dann auch noch die 2.000€ ungerechter weiße behalten.

Nun meine Mutter hat damals nicht den Titel bekommen, und nun versucht er wieder das Geld einzutreiben was ihm nicht zusteht.

Ich muss sagen das diese Person auch noch zusätzlich ein Familienmitglied ist, und meinem Mutter hat bezahlt um Frieden zu schaffen.
Aktuell bin ich nicht in der Lage nachzuweisen das diese Zahlungen geleistet wurden, da meine Mutter keinen Zugriff mehr auf das Konto hat von diesem überwiesen wurde.

Welche moglichkeiten gibt es diesen Titel los zu werden, das wir endlich nachweisen das die Schild getilgt ist,und sogar zuviel bezahlt wurde?

Ist das eine Strafbare Handlung?
Wenn ich Strafanzeige stellen würde, dann würde doch die Staatsanwaltschaft alle nötigen Unterlagen fordern oder?

Beste Grüße




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Bei einem solchen Konstrukt sollte man sich mal eine Erstberatung von einem Anwalt holen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2690 Beiträge, 785x hilfreich)

Zitat (von Popo11):
Ist das eine Strafbare Handlung?



Zitat (von Popo11):
Wenn ich Strafanzeige stellen würde, dann würde doch die Staatsanwaltschaft alle nötigen Unterlagen fordern oder?

Ggf von dir

Ansonsten detaillierte Forderungsaufstellung anfordern. Sind bezahlte Beträge nicht aufgeführt die entsprechenden Belege nachreichen und im Korrektur bitten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.