Hallo zusammen,
ich stecke einer schlechten Lage.
Bei meinem Vermieter sind damals Mietschulden aufgelaufen.
Dieser hat er mit einem Mannbescheid und Vollstreckungsbescheid geltend gemacht.
Meine Mutter hat dann für mich eine Ratenzahlung übernommen, der offene Betrag wurde vollständig bezahlt.
Während der Ratenzahlung hat er dann einen Gerichtsvollzieher beauftragt der mir gute 2.000€ vom Gehalt gepfändet hat, ich befand mich damals in einer Psychischen Notlage und habe darauf nicht reagiert.
Bedeutet der offene Betrag wurde vollständig bezahlt, dazu wurden dann auch noch die 2.000€ ungerechter weiße behalten.
Nun meine Mutter hat damals nicht den Titel bekommen, und nun versucht er wieder das Geld einzutreiben was ihm nicht zusteht.
Ich muss sagen das diese Person auch noch zusätzlich ein Familienmitglied ist, und meinem Mutter hat bezahlt um Frieden zu schaffen.
Aktuell bin ich nicht in der Lage nachzuweisen das diese Zahlungen geleistet wurden, da meine Mutter keinen Zugriff mehr auf das Konto hat von diesem überwiesen wurde.
Welche moglichkeiten gibt es diesen Titel los zu werden, das wir endlich nachweisen das die Schild getilgt ist,und sogar zuviel bezahlt wurde?
Ist das eine Strafbare Handlung?
Wenn ich Strafanzeige stellen würde, dann würde doch die Staatsanwaltschaft alle nötigen Unterlagen fordern oder?
Beste Grüße
Titel trotz bezahlter Schulden
16. Juni 2025
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Frage vom 16. Juni 2025 | 08:22
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 10x hilfreich)
Titel trotz bezahlter Schulden
#1
Antwort vom 16. Juni 2025 | 09:28
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Bei einem solchen Konstrukt sollte man sich mal eine Erstberatung von einem Anwalt holen.
#2
Antwort vom 16. Juni 2025 | 13:38
Von
Status: Student (2690 Beiträge, 785x hilfreich)
Zitat :Ist das eine Strafbare Handlung?
Nö
Zitat :Wenn ich Strafanzeige stellen würde, dann würde doch die Staatsanwaltschaft alle nötigen Unterlagen fordern oder?
Ggf von dir
Ansonsten detaillierte Forderungsaufstellung anfordern. Sind bezahlte Beträge nicht aufgeführt die entsprechenden Belege nachreichen und im Korrektur bitten.
Und jetzt?
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