Titel von 1995 Inkasso Schreiben Bitte um Hilfe!

10. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Titel von 1995 Inkasso Schreiben Bitte um Hilfe!

Guten Abend an alle ,
Ich bin neu hier und sehr froh,das Forum gefunden zu haben.
Ich werde versuchen,mich kurz zu fassen und hoffe auf eure Antworten/Hilfe , und zwar :
1995 wurde gegen mich infolge einer Forderung ein Versäumnisurteil erlassen ( wegen nicht Zustellung,weil ich umgezogen bin ) .
Der Gläubiger hat das Euro Inkasso mit dem Vollstreckung beauftragt ( nehme ich an , da sich das o.g. Inkasso 2009 schriftlich bei mir gemeldet , mir die AZ des Versäumnisurteils bekannt gemacht und mit Vollstreckung gedroht hat ) .
Das o.g. Inkasso hat in all die Jahren kein einziges Vollstreckungsversuch unternommen , die haben mir 2009 Und vorgesternein Schreiben geschickt indem sie meine finanzielle Lage erfahren wollen und mir eine Ratenvereinbarung vorschlägt.

Ich habe leider keinerlei Unterlagen von damals mehr , kenne nicht die Höhe der Hauptforderung , bezahlt habe ich bisher nichts , vollstreckt wurde nicht , da mir die gerichtliche Einladung nicht zugestellt wurde , bin ich auch nicht beim Gericht erschienen , daher das Versäumnisurteil ( das mir damals auch wegen Umzug nicht zugestellt wurde ).

Meine Frage : da weder der Gläubiger,noch das Inkasso 14 Jahren sich gemeldet haben, noch ein GV über 14 Jahren versucht hat zu vollstrecken , habe ich die Angelegenheit schlichtweg vergessen, vor allem deshalb , weil mir keine Titeln , Unterlagen zugestellt wurden.
Nachdem ich hier im Forum ein paar zu dem Thema passende Beiträge gelesen habe , gehe ich davon aus , dass ich mich nach 14 Jahren Nichtvollstreckung auf Verwirkung berufen könnte.
Da die Zinsen nach 3 Jahren " nichtzustellung " verjähren , ist ein Großteil der Zinsen ( 14 Jahren ) verjährt .
1. Sollte ich mit Inkasso direkt verhandeln nachdem ich eine detaillierte Forderungsaufstellung und eine originall Vollmacht verlange , oder einen Anwalt beauftragen , der mit dem Glaubiger ( Anschrift leider unbekannt ) verhandelt?
2 . Gilt ein einfaches Schreiben von Inkasso als Vollstreckungsversuch?
3. Ich bin seit 2006 rechtsschutzversichert , wird die o.g. Versicherung den Fall übernehmen ?

Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten /Rat.

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-- Editiert Aliah2012 am 10.11.2012 21:54

Post vom Inkassobüro?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn das Inkassobüro einen Titel hat, verjährt der erst nach 30 Jahren.
Deine Annahme mit Verwirkung und hinsichtlich Zinsen sollten korrekt sein.

1) Einen Anwalt brauchst du zunächst nicht. Verlange die Original-Vollmacht, eine Forderungsaufstellung usw. Niemals andeuten, dass alles richtig ist. Vor allem weil sie die Forderung um entsprechend viele Nebenforderungen hochgetrieben haben dürften.

2) nein

3) musst du fragen.

Du bist dir sicher zum Fall? Das ist alles unstrittig und du weisst auch definitiv, dass du es damals nicht bezahlt hast? Dann sollte es am Ende darauf hinauslaufen, zu bezahlen (Je nachdem ob sie nun noch etwas fordern dürfen oder nicht) und wegen der Nebenforderung müsste man mal schauen.
Wenn die Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt, solltest du den Anwalt dann fragen. Die Forderungsaufstellung zu fordern kannst du aber trotzdem schon machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@mepeisen

Danke recht herzlich für deine Antwort .
Ich bin mir zum Fall ganz sicher , ich habe bisher nichts bezahlt weil ich davon 14 Jahre lang nicht wusste .

Als ich das Inkasso Schreiben 2009 bekam , stand drin der Gläubiger( Name , ohne Anschrift ) , deshalb weiß ich seitdem von wem die Forderung kommt.

Es geht dabei um Gesamtschuldnerische Haftung ( ich und mein Ehemann ) , 2009 kam der Brief auf meinem Namen , vor ein paar Tage bekam mein Mann den Brief .

2009 befand ich mich im PI Verfahren ( Wohlverhaltenphase ) , dies habe ich damals dem Inkasso schriftlich mitgeteilt ( mittlerweile wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt ) .
Da sie nun die Lage kennen , halten sie sich natürlich an meinem Mann .

Wenn eine Forderung gegen uns besteht , wird mein Mann die selbstverständlich bezahlen .
Nur über die Forderung Richtigkeit haben wir Zweifeln .

Auch machen wir uns Gedanken ,wieso die , falls ein Titel vorhanden , 17 Jahren lang kein einziges mal versucht haben zu vollstrecken .

Sobald ich die Forderungsaufstellung bekomme , werde ich die hier posten .

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wurde im Moment schon alles dazu gesagt. Abwarten. Wenn die keinen Titel haben, werden die vermutlich nach so langer Zeit auch keinen mehr kriegen, Urteil hin oder her. Wenn sie einen Titel haben, kann man immer noch sehen, was die Hauptforderung ist und was die (mutmasslich in die Höhe gtriebene) Nebenforderung und ob man mit Verwirkung weiter kommt.

Aber ansonsten hat es seine Richtigkeit? Also ihr könnt euch auch inhaltlich an die Sache gesichert erinnern? nicht dass hier einmal mehr ein fauler Titel aufgekauft wird, dem man wegen Namensähnlichkeit irgendwem anderes anhängen will. Das passiert manchmal.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Der Gläubiger ist ein ehemaliger Vermieter , das steht fest .
Die Wohnung haben wir per Zwangsräumung verlassen müssen , die haben wir im tadelloser Zustand an dem Gerichtsvollzieher übergeben , die hinterlegte Kaution wurde einbehalten , seitdem hat sich kein Mensch bei uns bis 2009 gemeldet .

Wir gingen damals davon aus , dass die Kaution die Kosten bedeckt hat , eben weil wir jahrelang nichts mehr darüber gehört haben .

Dem GV haben wir damals ( 31.12.1994 )unsere neue Anschrift mitgeteilt , die Stadt hat uns in eine Notunterkunft untergebracht .Wir haben in die besagte Mietwohnung von 15.07.bis 31.12.1994 gewohnt ( 5 1/2 Monate ) .

Seitdem sind wir mehrmals umgezogen , leben heute - Gott sei Dank! in unsere eigene ETW und haben seit 17 Jahren gute Arbeitsstellen .

Was uns auch nicht klar ist : mein Mann hat für unsere ETW eine Finanzierung von Deutsche Bank aufgenommen .Hätte die DB ihm eine Finanzierung genehmigt , wenn in seine Schufa ein Versäumnisurteil als Negativeintrag gestanden hätte ?

Wir haben jetzt eine Eigenauskunft bei Schufa beantragt , mal sehen , was drin steht.
Ich werde auf jeden Fall hier weiter berichten sobald sich was Neues ergibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)



Einforderung einer detailierten Forderungsaufstellung zusammen mit der Kopie des Titels

Da ein Rechtsschutzversicherung vorhanden ist ist es sinnvoll von einem Anwalt überprüfen lassen ob die Forderung möglicherweise verwirkt ist

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wen interessiert in diesem Zusammenhang denn die Verwirkung?

Der TE wurde nach eigener Aussage die Restschuldbefreiung erteilt. Diese wirkt gegen ALLE Gläubiger, auch die, die ihre Forderung nicht angemeldet haben (§301 InsO ). Somit ist die Forderung nicht mehr beitreibbar.


Edit: Problem ist allerdings, inwiefern wirklich ein Titel auch gegen den Ehemann besteht. Sofern dieser kein Insolvenzverfahren durchlaufen hat, ist die Schuld bei ihm ggf. noch beitreibbar.

-- Editiert Mahnman am 11.11.2012 22:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Hätte die DB ihm eine Finanzierung genehmigt , wenn in seine Schufa ein Versäumnisurteil als Negativeintrag gestanden hätte ?

Sehr wahrscheinlich nicht, aber nach 17 Jahren hat die Schufa das bestimmt schon von sich aus gelöscht, wenn es überhaupt je drin stand.

Davon abgesehen:
quote:
Wir gingen damals davon aus , dass die Kaution die Kosten bedeckt hat , eben weil wir jahrelang nichts mehr darüber gehört haben .

Sicher, dass genau dies auch nicht zufällig der Fall war? Ich bin mal auf die Forderungsaufstellung gespannt, ob dort überhaupt die Kaution verrechnet wurde.
Ich vermute langsam einen Fall, dass hier der Titel noch existiert und dieser nun zu 100% nochmal betrieben werden soll. Das machen manche findige Geschäftstreiber. die kaufen sowas für 200€ oder so auf und versuchen dann irgendwas zu erreichen.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Hier einige Anmerkungen:
Die Rechtsschutzversicherung wird nicht eintreten, da der
"Schaden" vor Abschluß eingetreten ist,
2. sollte geprüft werden, ob der Ehemann irgendwann einmal
eine Anerkennung unterschrieben hat, denn jeder haftet nur für s e i n e Schulden,
3. in der Regel lautet das Urteil: zu zahlen ..... Euro,
zuzüglich Kosten und Zinsen.
4. fragen Sie einen Rechtsanwalt, ob die Sache nicht
"in den vorherigen Stand" gesetzt werden kann. Dann können Sie immer noch Widerspruch einlegen.
5. lassen Sie sich vom Inkassobüro die "Vollstreckbare
Ausfertigung, in Kopie zusenden.
6. Machen Sie notfalls dem Inkassobüro klar dass bei Ihnen nichts zu holen ist. Aber Ihre Tante würde 50 %
der Forderung begleichen, wenn der Rest erlassen wird.
Aber- zunächst den Tipp von "Mahnmann" beherzigen.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
3. in der Regel lautet das Urteil: zu zahlen ..... Euro,
zuzüglich Kosten und Zinsen.

Ändert nichts daran, dass der Großteil der Zinsen verjährt ist.

quote:
4. fragen Sie einen Rechtsanwalt, ob die Sache nicht
"in den vorherigen Stand" gesetzt werden kann. Dann können Sie immer noch Widerspruch einlegen.

Macht nur Sinn, wenn man inhaltlich etwas Gravierendes am Urteil auszusetzen hätte.
Da das Urteil selbst bekannt war (man hatte auch die erste Nachfolgeadresse einem Gerichtsvollzieher mitgeteilt, so steht es zumindest oben) und damals nicht angefochten wurde, hat man es schwer, in den vorigen Stand wiedereingesetzt zu werden.

quote:
6. Machen Sie notfalls dem Inkassobüro klar dass bei Ihnen nichts zu holen ist. Aber Ihre Tante würde 50 %
der Forderung begleichen, wenn der Rest erlassen wird.

Macht wenig Sinn. Wenn man schon einen Vollstreckungstitel hat (gegen beide wohlgemerkt) kann man sich durch Beauftragen eines Gerichtsvollziehers davon überzeugen, ob diese Angabe der Wahrheit entspricht.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten Abend Allerseits ,

Dank euch und eure Hilfe wird mir langsam die Sache klar , das Ganze fängt an , Konturen zu zeigen .

Dass die von mir " dank " PI nichts fordern können , weil auch ihre Forderung von Restschuldbefreiung erfasst wurde ist ganz klar . :rock:

Unklar ist uns :

1. Obwohl Anschrift bekannt nach Zwangsräumung , wieso bekammen wir keine gerichtliche Einladung ( daher Termin verpasst , Versäumnisurteil erlassen )

2 . Obwohl Titel ( angeblich ) vorhanden , wieso 17 Jahren keine Vollstreckung ?

Mein Mann hat MIT SICHERHEIT kein Schuldanerkenntnis oder dergleichen unterschrieben, er haftet mit , weil wir beide in die besagte Wohnung gewohnt haben,Mietvertrag lief auf BEIDE Namen.

Wenn sie jetzt weder Erwartung nach 17 Jahren gegen meinem Mann vollstrecken ist bei ihm eine Menge pfändbar - wir wollen auf gar keinen Fall darauf ankommen lassen .

Bis heute hat das Inkasso Unternehmen an unseren Schreiben und E-Mail nicht reagiert , ich bezweifle , dass die uns irgendwelche Unterlagen , Titel , Forderungsaufstellung , Vollmacht schicken werden :devil:

Wir haben unseren Anwalt eingeschaltet zwecks Akteneinsicht beim Gericht .
Sollte die Forderung begründet und rechtskräftig sein , ( und nicht verwirkt ) , werden wir gegen Titel Herausgabe einen Vergleich versuchen , sonst Monatsraten.

Sollte keine Forderung vorhanden sein , ziehen wir eine Anzeige wegen Betrug im Betracht .
Ich weiß , der Anwalt kostet aber wir haben keine Nerven mehr für ein Psychokrieg mit einem Inkasso . :zoff:
Vor meiner PI hatte ich mit sämtliche Inkassos zu tun , ich mache dies nicht nochmal mit .
Ich habe vor 2 Jahren ein Herzinfarkt erlitten , mein Mann ist Epileptiker , unsere Nerven sind mittlerweile empfindlich strapaziert . :zoff:

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-- Editiert Aliah2012 am 12.11.2012 21:33

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
1. Obwohl Anschrift bekannt nach Zwangsräumung , wieso bekammen wir keine gerichtliche Einladung ( daher Termin verpasst , Versäumnisurteil erlassen )

Muss man das damalige Gericht fragen. Nach 15 Jahren ist man damit aber etwas spät dran.

quote:
2 . Obwohl Titel ( angeblich ) vorhanden , wieso 17 Jahren keine Vollstreckung ?

Da gibt es mehrere Varianten, die alle nicht wirklich schmeichelhaft für den Gläubiger sind ;-)
Man sollte aber erst mal abwarten- Spekulationen helfen an dieser Stelle nicht.

quote:
Wenn sie jetzt weder Erwartung nach 17 Jahren gegen meinem Mann vollstrecken ist bei ihm eine Menge pfändbar - wir wollen auf gar keinen Fall darauf ankommen lassen

Die Original-Forderung abzgl. Mietkaution zzgl. Zinsen für 3 Jahre zzgl. Adressermittlungskosten wegen nachträglicher Umzüge (alles nicht die Welt an Kosten), mehr wird man nicht rechtfertigen können, wenn man überhaupt was rechtfertigen kann.

quote:
Bis heute hat das Inkasso Unternehmen an unseren Schreiben und E-Mail nicht reagiert , ich bezweifle , dass die uns irgendwelche Unterlagen , Titel , Forderungsaufstellung , Vollmacht schicken werden

Wenn sie es nicht tun, kann euch das egal sein. Dürfte euch der Anwalt auch schon gesagt haben.

quote:
Sollte keine Forderung vorhanden sein , ziehen wir eine Anzeige wegen Betrug im Betracht .

Macht Sinn, ja.

quote:
Ich weiß , der Anwalt kostet aber wir haben keine Nerven mehr für ein Psychokrieg mit einem Inkasso

Nö, das Geld könnt ihr euch von der gegnerischen Partei problemlos wiederholen, wenn diese "unterliegt". sie hat sich ja schließlich ausgesucht, euch mit einer nicht betreibbaren Forderung anzuschreiben.
Erst wenn da wirklich Substanz dahinter ist, kostet euch der Anwalt am Ende was. Aber selbst das ist verkraftbar, denn das richtet sich anteilig an der Hauptforderung (das ist alles abzgl. Kaution).

Ihr könnt euch beruhigt zurücklehnen, selbst wenn da Substanz dahinter ist, ist fragwürdig, was hier passiert. Also abwarten und dem Anwalt vertrauen. Oft ist sowas die Variante "Wir kaufen mal den alten Titel für 100€ und versuchen zu vollstrecken, mal sehen was passiert."

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten Abend , liebe Comunity ,

Heute kam Post von unseren Anwalt , der dem Inkasso geschrieben , die Forderungsaufstellung , Versäumnisurteil Kopie und originall Vollmacht gefordert hat ( mein Schreiben und E - Mail haben die bis heute ignoriert ) .
Ebenso hat unseren Anwalt bei Amtsgericht Akteneinsicht unter Vorlage der AZ beantragt und die Frage gestellt , wann die Gerichtseinladung zugestellt wurde und an wem.

Sobald er die detaillierte Forderungsaufstellung bekommt , wird er die auf Richtigkeit prüfen ( verjährte Zinsen , Inkasso Kosten ) und wird für uns die Einrede der Verwirkung benutzen.
Sollte dies nicht klappen und die Forderung berechtigt sein , wird er ein Vergleich vorschlagen.

Jetzt heißt es abwarten .

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Andere Frage

Wie ist der score Deines mannes ?

Hintergrund meiner Frage wäre das es hier evtl sinnvoll ist einen Vergleich auszuhandeln

Je schlechter der score desto bereitwilliger ist die gegenseite

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@thehellion

Leider kennen wir der Score meines Mannes noch nicht , die
Schufa Auskunft ist noch nicht angekommen aber DANKE für den Tipp.



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

erst mal abwarten, ob überhaupt Substanz hinter der Forderung ist. Dann kann man sich immer noch was überlegen. Nicht den 3. Schritt vor dem ersten machen ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Inkasso Unternehmer hat sich bis heute trotz Anwalt Aufforderung überhaupt nicht gemeldet.

Ich muss sagen , ich bin ein wenig irritiert - was kann man tun um die zu zwingen , eine detaillierte Förderung zu schicken?

Wenn sie sich überhaupt nicht melden - ist es für uns gut , oder schlecht ?

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist gewissermaßen gut für euch. Wenn Sie sich nicht melden, haben sie entweder keinerlei Substanz hinter der Forderung (wie bereits gesagt) oder aber sie werden später gegen ihre Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht verstoßen haben. Bei berechtigten Zweifeln sind diese auszuräumen und zwar nicht erst vor Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Endlich liegen mir die Unterlagen bezüglich o.g. Forderung von Euro Inkasso ( bzw.. eine detaillierte Forderungsaufstellung , zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse und das Versäumnisurteil ) vor !

Detaillierte Forderungsaufstellung :

1 Hauptforderung 1.564,56 Euro
2 Bisherige Kosten 1.671,38 Euro ( ? )
3 Zinsen 1256,55 Euro !!!!
4 bisherige Vollstreckungskosten 758,45 Euro ( ? )
5 abzüglich Zahlungen - 3572,86 Euro

Gesamtsumme 1678,08

Kostenfestsetzungsbeschlusse :

1038,75 DM nebst 4% Zinsen ab 08.02.1995
Und
2230,20 DM nebst 4% Zinsen ab 09.12.1994

Versäumnisurteil

" im Name des Volkes
...die Beglagte werden samtverbindlich verurteilt , an die Kläger DM 3060 nebst 4% Zinsen aus je 1020 DM seit 05.09.1994 zu zahlen "

1 Meine Frage erstmal : sind die Beträge aus den Kostenfestsetzungsbeschlüsse Teil der Hauptforderung oder werden die zur Hauptforderung dazugerechnet ?

2 Zu Inkasso Forderung : welche " bisherige Kosten " können gemeint sein ? Auf jeden Fall wird mein Anwalt diese Kosten bestreiten bzw. sich die Kosten belegen lassen , ebenso die " bisherige Vollstreckungskosten " , weil die eben seit 1994 bis heute nie versucht haben zu vollstrecken .

Was meint ihr dazu ?
Wäre sehr nett , wenn mir jemand antworten würde , Danke schön !

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Kostenfestsetzungsbeschlüsse als Kosten geführt werden.

Ich würde mal vermuten, dass ein Großteil der Zinsen verjährt ist. Zu den Vokos sollten ja Belege da sein.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Man müsste auf jeden Fall den echten Titel und eine Historie der Vollstreckunngsversuche bekommen, bzw. das, was beim Gericht noch als ausstehend registriert ist; die Inkassos stopfen ihre Berechnungen meist mit Fantasiekosten voll.

Interessant sind die hohen Vollstreckungskosten - womöglich haben die dann wirklich auch gegen die Zinsen zu vollstrecken versucht (in dem Fall wären sie nicht verjährt), aber wenn ihr ordentlich gemeldet wart, dürften diese Versuche nicht so unbemerkt vorbei gegangen sein. Deswegen braucht man da eine Vollstreckungshistorie, ob die wirklich von 1995 bis 2009 untätig geblieben sind, oder nur im Nachhinein was zuschicken.

Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind Bestandteile des Titels. Anscheinend sind die Hauptforderung und Kosten die titulierten Beträge, aber das müsste der Anwalt besser erklären können - vor allem, ob so ein Urteil in Abwesenheit nicht anfechtbar ist.

Die Verwirkung kann man immer noch versuchen, wäre aber Unsinn, wenn tatsächlich regelmäßig vollstreckt wurde.

Also nochmal damit zum Anwalt!

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
5 abzüglich Zahlungen - 3572,86 Euro

Wäre spannend zu wissen, wann exakt das war. Aber ich würde mich nun deutlich entspannter zurücklehnen, alleine die Zinsen sind definitiv fast alle verjährt. Ich gehe auch davon aus, dass ihr euch nicht mehr so genau erinnern könnt, weil das seinerzeit zeitnah bezahlt war. Ich denke man muss nicht mal mit der Verwirkung argumentieren. Für mich riecht das stark damit, dass der Titel um einige Mond- und Fantasiegebühren garniert wurde (bisherige Kosten...) und dass diese geltend gemacht werden sollen.

Insofern: Echten Titel vorlegen lassen, eine detaillierte Auskunft, was unter "bisherigen Kosten" zu verstehen ist, eine detaillierte Auskunft, wann die Zinsen berechnet wurden, wann die Zahlung aus Posten 5 war. Vermutlich löst sich das dann vollständig in Wohlgefallen auf, selbst wenn die Vollstreckungskosten berechtigt sind.

Man darf nur das fordern, was tituliert ist (zzgl. halt Vollstreckungskosten und dergleichen). Neue Fantasiegebühren, meinetwegen Kontoführungskosten und was so erfunden wird, darf man nicht fordern.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.12.2012 07:05

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Also, die Kosten oben (1671,38€) entsprechen denen in den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, in Euro umgerechnet (von einer Rundung abgesehen).

Man müsste also vor allem die Gültigkeit des Titels wegen des Versäumnisurteils prüfen (sollte der Anwalt machen), ob überhaupt irgendwas wirksam zugestellt wurde.

Wie konnte über derart hohe Kosten ein Beschluss erzielt werden? Einfach in Abwesenheit durchgewunken?

Und wie kann jemand für über 700€ vollstrecken, ohne, dass der Schuldner was davon mitbekommt, dass der sogar noch einen Bankkredit bekommt?

War die Fragestellerin bzw. ihr Mann längere Zeit im Ausland oder nicht gemeldet?


Mir erscheint die Sache sehr merkwürdig, einerseits eine Forderungsaufstellung, nach der alle Kosten tituliert und wahrscheinlich sogar die Zinsen durch regelmäßige Vollstreckungen an der Verjährung gehindert wurden. Andererseits überhaupt nichts von allem mitbekommen, trotzdem tausende Euro Zahlung geleistet (von wem? war die Kaution so hoch, ca. 7000 DM damals?).

Einen "unbekannt verzogenen" Schuldner kann man normal ohne weiteres beim Einwohnermeldeamt ausfindig machen - Unregelmäßigkeiten bei Umzügen sind absolut gängig. Hat der Mann vielleicht irgendwas mit denen zu tun gehabt?

Da müsste wirklich noch mal der Anwalt ran und beim Gericht gegenchecken. Vielleicht kann der was entkräften, den Vollstreckungsmodus monieren (was haben die eigentlich gemacht, wenn sie den Schuldner nicht gefunden haben?)


Sollte der Betrag tatsächlich ausstehen, was nicht auszuschließen ist (wenn der Anwalt die Angaben bestätigt und nichts machen kann), dann keine Ratenzahlung beim Inkasso! Lieber Kredit bei Bank aufnehmen und alles auf einmal zahlen, selbst Dispo ist billiger gegenüber Inkasso-Ratenzahlungen!

-- Editiert xpuff666 am 06.12.2012 15:43

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Herzlichen Dank erstmal an ALLE die mir mit ihre Meinung / Rat zur Seite stehen .

Wenn ich ehrlich sein sollte , gibt es selbst für uns sehr viele Fragen , die wir nicht beantworten können und zwar deshalb , weil wir zwischen 1994 und heute 6 mal umgezogen sind ( wir haben aber kein Tag im Ausland gelebt und waren all die Jahren ordnungsgemäss angemeldet , nichtmal die Ort unseren Anmeldung hat sich geändert ) .

Ich kann mich noch erinnern , dass die Stadt uns ab 01.01.1995 in eine Notunterkunft untergebracht und die 3 Monate Mietrückstande als Darlehen übernommen hat ( die monatliche Miete betrug damals 1.020 DM ) , die von uns hinterlegte Kaution wurde einbehalten ( wir haben in die o.g. Wohnung von 04.07.1994 bis 31.12.1994 , also fast 6 Monate gewohnt ) .

In die letzten 8 Jahren kam einmal 2009 eine Zahlungsaufforderung auf meinem Namen , sonst gar nichts .
Nachdem ich 2009 dem Inkasso meine Privatinsolvenz bekannt gemacht habe , kam aber keine Zahlungsaufforderung an meinem Mann , wir haben bis neulich nichts mehr darüber gehört .

An die Zeit vor 2004 ( zwischen 1995 und 2004 ) kann ich mich leider nicht mehr erinnern , glaube aber nicht , dass wir etwas bezahlt haben , weil die 9 Jahren sehr schwierig für uns waren ( finanziell ) wir hatten viele Schulden ( u.a. auch die von der Stadt als Darlehen übernommene Mietrückstände ) .
Ich hoffe , unserem Anwalt gelingt es , rauszufinden , ob der Titel i.O. ist .
Der Beschluss wurde tatsächlich in Abwesenheit durchgerungen - wie ? Wissen wir leider nicht .

Die " bisherige Kosten " kann ich mir bei besten Willen nicht erklären , ich bin auf die genaue Aufstellung sehr gespannt .
Auch die Vollstreckungskosten möchte ich detailliert und nachweisbar sehen , mit Zustellungsnachweis .
Sobald sich die Sache geklärt hat und wenn es feststehen sollte , dass mein Mann etwas bezahlen muss , werden wir uns direkt an dem Gläubiger wenden , vor allem weil wir keine originall Vollmacht von ihm an Inkasso gesehen haben .

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Nochmal zu Forderungsaufstellung von Euro Inkasso :

Egal , wie ich rechne stimmt meine Rechnung mit ihre Rechnung nicht überein !

1 . Die Hauptforderung ( 1.564,56 € ) ist 3060 DM , entspricht 2.081 €

2. Bisherige Kosten ( 1.671,38 € )wenn damit die Kosten von Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Amtsgerichtes gemeint sind , betragen die 1.038,75 DM und 2.230,20 DM , entspricht 706,53 € und 1.516,92 € , insgesamt 2.223,45 € .

3. Bisherige Vollstreckungskosten 758,45 €

Es handelt sich dabei um " Fantasiekosten " , weil nie versucht wurde zu vollstrecken ( habe auch in meine Insolvenzunterlagen geguckt , die habe ich gar nicht als Gläubiger angegeben , weil ich die wegen der jahrelange " Funkstille " vergessen habe und davon ausgegangen bin , die Forderung würde nicht mehr bestehen .
Zu meine Gläubiger ( 20 ! ) gehören welche , die 1996 und 1998 ihre Forderungen tituliert und ständig bis zur Insolvenzeröffnung 2006 versucht haben zu vollstrecken - Lohnpfändung , EV Abgabe u.s.w. ) .

In meine Schufa Selbstauskunft stehen die mit keine Vollstreckungsmassnahmen ( Auskunft ab 01.01.2000 ) , in meinem Mann seine , genauso - nichts !
Und glaubt mir bitte , in meine Schufa stehen sehr viele Mahnbescheide , Vollstreckungsbescheide ( immer noch , trotz RSB Erteilung im Febr. 2012 ! )

4. Zahlungen - 3.572,86 €

Dazu weiß ich nur , dass ich ( 1995 und 1996 ) 50 DM monatlich bezahlt habe und die Kaution (3060 DM )wurde einbehalten - mehr kann ich dazu nicht sagen .

Seit ca. 1997 haben wir nichts mehr davon gehört bis auf 2 schriftliche Zahlungsaufforderungen von Inkasso ( 2009 und neulich ) .

Dies , alles habe ich unserem Anwalt auch mitgeteilt , und warte jetzt auf seine Antwort .

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da passt schon halbwegs beisammen. Also.

1. Hauptforderung: 3060DM / 1,95583 = 1564,55€.
2. Kostenfestsetzungsbeschluss, macht zusammen 3268,95DM / 1,95583 = 1637,89€ (weicht nur geringfügig ab, etwas komisch)
3. Kann ich nichts zu sagen. Aber 758€ sind etwas viel. Selbst wenn es einen mißglückten Vollstreckungsversuch gab.

Die Zinsen kann ich nicht nachvollziehen, egal wie. Aber: Wenn wirklich einigermassen zeitnah (also 1994 und einige Folgejahre) 3572,86€ abbezahlt wurde und das irgendwie auf die Hauptforderung Auswirkung hatte, dürften die Zinsen nicht mal annähernd so hoch sein.

Ich würde den Spieß umdrehen. Ich würde denen schreiben, die Forderungsaufstellung ist nicht ansatzweise nachvollziehbar. Ich würde verlangen, a) die "bisherigen Vollstreckungskosten" genauer aufzuschlüsseln und nachzuweisen, b) die Zinsen anhand einer jährlichen Kostenrechnung genauer nachzuweisen.

Denn das scheinen mir die Knackpunkte zu sein. Wenn man sich mal das Bezahlte ansieht, wie auch immer es zustande kommt, entsprechen die 3572€ auffälligerweise den erwartbaren Kosten (Hauptforderung, die zwei Kostenfestsetzungsbveschlüsse, einige Zinsen und ein paar Euro zusätzlich) bei einigermassen zeitnaher Begleichung der Schuld.
Man kann also vermuten, dass hier der Titel nie ausgehändigt wurde und dass man die ganze Sache nachträglich frisieren will um zu behaupten, seit 15 Jahren oder wie lange auch immer seien noch einige tausend Euro offen.

Beim besten Willen, aber die Zinsen sind viel zu hoch für das alles.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
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#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja Danke -schon verschoben - werde langsam senil - die 40 ist nicht mehr weit

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

sag ich mir auch jeden Tag :)

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#30
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@thehellion
@ mepeisen
Ziemlich jung,um schon senil zu werden :augenroll: ;) ;) :)

-- Editiert Aliah2012 am 10.12.2012 18:43

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