Titel von erloschenen Gmbh

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jaresace
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel von erloschenen Gmbh

Forderung tituliert

Titelinhaber ist Max Mustermann GmbH A

GmbH A erlischt und Gmbh B gibt Vollmacht an Inkasso 1 mit Titel von Gmbh 1

GmbH 2 erlischt auch (von Amts wegen)

Inkasso 1 gibt Vollmacht nun an Inkasso 2 , beide Gmbhs sind zwischenzeitlich erloschen

Inkasso 2 schreibt nun. Geht das?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein.
Die Vollmachtskette ist schon ganz zu Beginn unterbrochen. GmbH A (Titelinhaber) muss eine Vollmacht erteilen.

Da die GmbHs das nicht mehr können ist der Titel vorläufig uneinbringlich. Er müsste beispielsweise umgeschrieben werden, auf GmbH B und dann auf ein Inkasso. Sofern denn das Inkasso 1 oder 2 den Titel gekauft hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jaresace
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen