Titelherausgabe Inkasso

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tobihamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Titelherausgabe Inkasso

Hallo Liebes Forum,
mir ist folgendes passiert.
Ich habe damals vom Inkasso ein Schreiben bekommen mit einer Titel Kopie und Zahlungsforderung. Das Ganze zögerte sich hin. Vor knapp 2 Wochen habe ich nun bezahlt und ein Erledigungsschreiben des Inkassos bekommen. Nach mehrmaliger Aufforderung mir den entwerteten Originaltitel auszuhändigen wurde mir mitgeteilt, dass der Titel eingescannt worden ist und vernichtet worden ist.
Sie wollten mir eine Kopie zusenden wo entwertet drauf steht..

Nachdem ich weiter auf das Original gedrängt habe wurde mir mitgeteilt, dass das Inkasso nun einen neuen Titel beim Gericht beantragt und ich dann Post vom
Gericht bekomme und KEINEN Widerspruch einlegen soll. Sie dann den Titel entwerten können und mir zukommen lassen.

Ist das so normal? Mir kommt das merkwürdig vor. Ist mein Vorgehen bisher wohl richtig ? Was könnte man jetzt machen?

Vielen Dank und beste Grüße
Tobias aus Hamburg

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das so normal?

Nein, ist es nicht.

Es war aber auch nicht so geschickt, nach deren Erklärung, er sei vernichtet worden, auf einem entwerteten Titel weiter zu bestehen.

Zitat:
Was könnte man jetzt machen?

Wenn der Titel vernichtet wurde, könntest du auf einem notariell beglaubigten Erledigt-Schreiben bestehen.

Nochmal zurück zum Beginn: Du wusstest von den Schulden? Das hat seine Richtigkeit für dich? Du weißt mit den Schulden was anzufangen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tobihamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort erstmal.
Ja mit den Schulden kann ich was anfangen, ist soweit auch in Ordnung für mich. Aber ich will den Titel haben oder eben eine beglaubigte Kopie. Allerdings wurde daraufhin nicht weiter eingegangen. Das mit dem weiterhin auf den Titel bestehen lief telefonisch. Das ganze läuft mittlerweile über die modenbacher :)

Ich möchte einfach sicher gehen, dass die Geschichte erledigt ist.

Viele Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich ne. Nicht schon wieder diese....
Ich schreibe es mal nicht aus.

Dass die Titel vernichten ist eher Quatsch. Wie dem auch sei. Du hast sie also aufgefordert, entweder den Titel herauszugeben oder eine notariell beglaubigte erledigt Erklärung abzugeben?

Dann würde ich abwarten, bis sich das Gericht meldet. Ich würde dem Gericht beim ausstellen eines neuen Titels widersprechen und deutlich schreiben, dass man den Ausführungen des Inkassos nicht glaubt. Ich würde schreiben dass das Inkasso gerne nun eine beglaubigte Erklärung abgeben kann, dass der Titel vernichtet wurde und der Fall erledigt ist, ansonsten würde man einen Anwalt und ein Gericht bemühen. Und sollte der Titel doch nicht vernichtet sein würdest du dich ohne Vorwarnung an die Polizei wenden, wenn er nochmal auftaucht...

Ich vermute, dass du so ohne eigene kostengefahr dann doch schnell da ran kommst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tobihamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, ich habe das Inkasso aufgefordert mir den Titel oder eine notariell beglaubigte erledigt Erklärung abzugeben. Daraufhin hieß es, das ist kein Problem. Ich erhielt allerdings nur ein einfaches Schreiben aus dem hervorgeht, dass die Sache erledigt ist. Das hätte ich quasi genau so gut selber ausdrucken können...

Als ich mich dann telefonisch meldete wurde mir nach längerem warten (angeblich hat die Dame den Titel gesucht) erklärt, dass nur noch eine eingescannte Ausfertigung existiert und das Original vernichtet worden ist.

Sie die Kopie aber los sendet. Nach ewigen hin und her wollte Sie den Titel beim Gericht beantragen. Das beglaubigte erledigt Schreiben war in deren Augen keine Option.

Ich werde nun das Gericht kontaktieren wie angeraten.
Dem Inkasso erstmal nichts weiter schreiben?

Vielen Dank mepeisen ohne Dich wäre ich bei den modenbachern wohl eher arm dran

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Eventuell sollte man noch übrlegen, ob man vielleicht das gezahlte Geld zurückfordern sollte.

Denn das Inkasso hat offenbar eine titulierte Forderung eingetrieben ohne den Titel zu haben. Zumindest ist nicht ersichtlich, dass sie den tatsächlichen Titel jemals hatten (der Nachweis über die Vernichtung obliegt dem Inkassobüro...bisher ist das nur eine Behauptung).

Stell Dir nur mal vor, das Inkassobüro hätte von vorneherein nur die Kopie gehabt, geht Insol-hopps und in 5 Jahren steht irgend jemand mit dem Original-Titel auf dem Parkett, der dieses Inkasso nie beauftragt haben will. Klar, wird man dann den GF des Inkassos straf- und zivilrechtlich belangen können, aber der Titel gegen Dich ist erstmal immer noch heiß. Da helfen dann keine Vernichtungserklärungen, egal ob notariell beglaubigt oder nicht. Da müsste nämlich deinerseits der Nachweis geführt werden, dass Inkasso überhaupt bevollmächtigt war (evtl. hast Du diesen Nachweis im Laufe des Inkassofalls schonbekommen)!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tobihamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für
Eure Antworten.

Es gibt allerdings 2 mal ein Eintrag vom Amtsgericht in meiner Schufa
,,verweigerung der Vermögensauskunft,, das ganze lief über einen Gerichtsvollzieher der wohl von diesem Inkasso beauftragt war.. ich muss das ja irgendwie gelöscht bekommen. Den Eintrag zb.

Ich weiß jetzt nicht wirklich weiter.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fakt ist, dass du bezahlt hast. Freiwillig rückt gerade diese Bande das Geld ohnehin nicht mehr raus. Was Kalanndok schreibt, ist in der Theorie völlig richtig. Aber andererseits in der Praxis schwer umzusetzen. Denn du sagst ja, dass die Schulden richtig sind und es den Titel gibt und du von allem auch weißt. Und die können jegliche Rückforderung immer mit dem Argument "Haben den Titel nicht mehr" abwehren. Vollmachten Und Co des Original-Gläubigers werden sie schon beibringen.

Zitat:
Ich weiß jetzt nicht wirklich weiter.

Ich würde jetzt erst mal folgendes machen:
Sobald das Gericht sich meldet wegen der Neuausfertigung des Titels, denen schreiben "Wertes Gericht. Ich stimme der Neuausfertigung nicht zu. Der Titel ist bezahlt. Das Inkasso und der Gläubiger weigern sich aber, das Original auszuhändigen oder eine beglaubigte Erledigt-Erklärung abzugeben. Auch die Angaben, dass der Titel vernichtet worden sei, ist unlogisch und wird von mir bestritten. Ich stelle in Aussicht, dass ich bei weiterer Weigerung, mir eine beglaubigte Erledigt-Erklärung des Gläubigers beizubringen, diese gerichtlich erzwingen werde."

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben (und bitte höre auf mit der Bande zu telefonieren): "Wertes Inkasso. Ihre Weigerung, mir den entwerteten Original-Titel auszuhändigen oder eine beglaubigte Erledigt-Erklärung des Gläubigers zuzusenden, habe ich zur Kenntnis genommen. Sie erhalten letztmalig eine Frist von 14 Tagen, nun entsprechend eines von beidem zuzusenden. Bei Weigerung werde ich ohne weitere Vorwarnung gegen sie vorgehen. Das heißt, dass ich Strafanzeige erstatten werde, da davon auszugehen ist, dass dieser Titel gar nicht existiert hat oder dass er in vielen Jahren plötzlich beispielsweise bei einem anderen Inkasso auftaucht und nochmals gefordert wird. Zudem werde ich per Gericht die beglaubigte Erledigt-Erklärung des Gläubigers erzwingen. All dies auf ihre Kosten. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung. Ich akzeptiere keine Erledigt-Erklärung eines Inkassos. Ich erwarte wie gesagt eine beglaubigte Erklärung des Gläubigers."

Und dann mal abwarten, ob sie in den 14 Tagen nicht doch noch reagieren. Denn wenn die eines nicht wollen, dann ist es, dass man ihnen ans Geld geht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tobihamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich werde die genannten Tipps heute umsetzen und sobald ich eine Antwort erhalte hier im Forum nochmal Rücksprache mit Euch halten. Recht herzlichen Dank für die Bemühungen mich zu unterstützen.

Beste Grüße und bis bald

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MrNFNx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich Grabe diesen Beitrag nochmal aus.

Bei mir genau die selbe Masche ich habe nun habe ich heute Post bekommen von der Firma KSP Rechtsanwälte ( die auch den Titel hatten) und da steht drinnen:

In der vorbezeichneten Angelegenheit haben sie uns zur Herausgabe des Vollstreckungstitels aufgefordert. Gerne versichern wir ihnen anwaltlich, dass die zum o.a Aktenzeichen geltend gemachte Forderung hier ihre Erledigung gefunden hat. Nach der bestätigten Erledigung der Forderung drohen keinerlei Maßnahmen mehr aus diesem. Wir gehen daher davon aus dass sich das Herausgabeverlangen damit erledigt Hat.

Sofort angerufen und dann meinte die Dame ja der Titel wurde vernichtet da die Angelegenheit 2 Jahre alt ist und mein Schreiben reicht doch aus.

Soll ich weiter auf den Titel bestehen oder mich zufrieden geben mit dem Schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, ich würde weiter drauf bestehen, dass der Original-Titel ODER eine notariell (!) beglaubigte Erledigt-Erklärung ausgehändigt wird. Eine "anwaltliche Versicherung" ist nichts Wert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MrNFNx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja, ich würde weiter drauf bestehen, dass der Original-Titel ODER eine notariell (!) beglaubigte Erledigt-Erklärung ausgehändigt wird. Eine "anwaltliche Versicherung" ist nichts Wert.


Habe ich gerade gemacht und am Telefon meinte die Dame sie haben den Titel nicht mehr und der ist ja vernichtet worden falls ich weiterhin darauf bestehe soll ich meinen Anwalt einschalten und ihn damit Beauftragen. Sollte ich jetzt zum Anwalt gehen oder gibt es da noch Möglichkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso telefonierst du noch mit so Leuten? Schicke denen schriftlich, dass du auf einer notariell beglaubigten Erklärung bestehst, andernfalls würdest du das mit Hilfe eines Anwalts via Gericht auf deren Kosten erzwingen, Dann reagieren die schon. Die wollen nicht, dass es Geld kostet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen