Tittel vollstrecken nach eidesstattl. Versicherung

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
krischi85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tittel vollstrecken nach eidesstattl. Versicherung

Hallo!

Hätte eine Frage wie man generell mit dem vollstrecken eines Titels fortfahren kann, wenn eine eidestattliche Versicherung abgegeben wurde (es handelt sich hierbei nicht um die Anfrage zu einer Rechtsberatung)

folgendes Szenario:

- Ausstehende Forderungen (z.B. Lohnzahlungen)
- Mahnbescheid zugestellt, kein Widerspruch, daher Vollstreckungsbescheid
- Gerichtsvollzieher vollstreckt erfolglos, daher eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung gilt ja für 3 Jahre. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, wie kommt man dann an die offene Forderung? Der Vollstreckbare Titel bleibt ja mehrere Jahre (weiß nich wieviele 20?) gültig

Wie kann man da die ganze Sache wieder aufrollen. Besonders, wenn nach mehr als 3 Jahren keine Kontaktdaten etc. des Gläubigers bekannt sind.

Wer macht sowas? Anwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher? Muss man selbst nachforschen? Der Titel ist ja nach wie vor vollsteckbar... und eigentlich müsste es ja sogar ordentlich Zinsen geben oder?

Wäre für jeglichen Tipp dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie können nach Ablauf der drei Jahre einen erneuten Vollstreckungsversuch unternehmen bzw. die Abgabe einer erneuten e.V. verlangen.

Alle notwenigen Auskünfte (wie Adresse) müssen Sie selbst einholen.

Vor einem neuen Vollstreckungsversuch sollten Sie sich im Schuldneerverzeichnis informieren, ob nicht bereits anderweitig eine neue e.V. vorliegt bzw. ein Insolvenzverfahren läuft.

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Was steht denn in der E.V. gibt es ein konto, gibt es Vermögenswerte? Wo arbeitet der Schuldner?
Es kämen jatzt ja noch die Kontopfändung sowie die Lohnpfändung in betracht

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na für die notwendigen Bankdaten ist die Abgabe der EV doch gedacht. Er muss alles Vermögensgegenstände angeben.

Ich würde einfach mal ein paar Jahre warten.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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