Titulierte Forderung FKH OHG/Anwälte am Modenbach

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
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Titulierte Forderung FKH OHG/Anwälte am Modenbach

Hallo ihr Lieben

Da ich ja zur Zeit einem Bekannten bei der Schuldenbereinigung helfe ist mir gestern eine Forderungsaufstellung der FKH OHG in die Hände gefallen die durch die netten Anwälte am Modenbach vertreten werden. Nun sind mir dort aber etliche Ungereimtheiten aufgefallen. Dazu habe ich mir mal erlaubt die Forderungsaufstellung am Ende zu verlinken. Selbstverständlich sind alle nicht relevanten Stellen wie AZ und ähnliches unkenntlich gemacht. Da ich vermute, dass im Vollstreckungsbescheid auch kosten geltend gemacht wurden die gar nicht Erstattungsfähig sind, hat er direkt mal noch eine Kopie des Bescheids angefordert, ebenso die Vollmacht, Abtretungsurkunde oder was auch immer, um zu legitimieren dass diese Anwälte überhaupt handeln dürfen.

Der einfacheit halber habe ich die fraglichen Stellen markiert:

Gelb: Alles was klar ist, was nicht Rechtens ist:

1. Brief tit. Forderung
Kontoführungskosten
13,35% Zinsen

Rot: Alles was fraglich ist:
VA Antrag, habe leider keine Ahnung welcher Antrag das sein soll, daher erst mal fraglich
GV Kosten und Vorläufiges Zahlungsverbot
PfüB und weitere GV Kosten

Also: der gute Mann hat die EV 2017 zuletzt abgegeben. Da er kein Einkommen hat, kein Guthaben auf seinem Konto usw. hat kein andere Gläubiger sich erlaubt, ein Zahlungsverbot zu erlassen geschweige denn zu Pfänden. Ich gehe mal davon aus, dass dies aufgrund der Schadenminderungspflicht geschehen ist. Was meint ihr dazu? Stimmt meine Vermutung, dass sie diese Maßnahme nur als Druckmittel missbraucht haben oder fällt das nicht unter diese Pflicht? Ich meine, es ist klar zu ersehen dass nichts, aber auch wirklich rein gar nichts zu holen ist, vor allem da er ja auch keinerlei Einkommen hat welches auf dem Konto landen könnte. Des Weiteren ist vermerkt dass es sich um ein P-Konto handelt.

Des Weiteren habe ich irgendwo mal mitbekommen dass diese Mwst Geschichte auch nicht so ganz erlaubt sei. Was müsste ich denn noch prüfen um die rechtmäßigkeit dieser Punkte herasuszufinden?

Grün: zum einen ein PfüB der wieder storniert wurde und zum anderen eine EV Abfrage, sollte alles im Rahmen sein.

Nun noch eine Frage zum Schluss: Sollten sich im Titel kosten finden die nicht i.O. sind, kann man diese noch nachträglich anfechten? Von wem können wir eine genaue Auflistung der Kosten auf dem Titel erhalten? Von den netten Anwälten oder nur von der FKH?

Hier nun die Aufstellung: https://www.dropbox.com/s/apavurocp38fi1b/20180908_120503.jpg?dl=0

Ich bedanke mich schon mal sehr für eure Mithilfe und hoffe, dass ich alles halbwegs verständlich formuliert habe :D

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nun sind mir dort aber etliche Ungereimtheiten aufgefallen.

Bei diesen Vertretern der Zunft nicht überraschend.

Zitat:
Da ich vermute, dass im Vollstreckungsbescheid auch kosten geltend gemacht wurden die gar nicht Erstattungsfähig sind,

Auch das ist eine bekannte Masche dort. Allerdings wird man dagegen nur bedingt bis gar nicht vorgehen können. Einmal Fristen ablaufen heißt eigentlich, dass es vorbei ist.

- Der Posten "1. Brief tit. Forderung" ist frei erfunden. So etwas gibt es nicht im RVG.
- Umsatzsteuer ist in 99% der Fälle ebenso Unfug. Kommt aber auf den Gläubiger an und die Branche. Wer ist hier der Gläubiger? FKH?
- Die rot markierten Sachen sind ggf. OK, wenn es diese Maßnahmen gab. Wären allerdings per Rechnung nachzuweisen. Zur Umsatzsteuer gilt das vorherige.
- Kontoführungskosten sind frei erfundener Blödsinn.
- Die Zinsen sind absurd und viel zu hoch. Hier kommt zwar drauf an, was im VB steht, aber die haben 0 Gründe, warum sie mehr als 5% über Basiszins verlangen dürfen.

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass dies aufgrund der Schadenminderungspflicht geschehen ist. Was meint ihr dazu?

Die Schadensminderungspflicht ist gegen erlaubte Vollstreckungsmaßnahmen keine vernünftige Argumentation. Selbst P-Konto kann und darf man pfänden, da eine Pfändung erst mal einen Rang sichert und man so, sollte der Schuldner zu Geld kommen, wieder die Hand drauf behält vor anderen Gläubigern,


Ich persönlich würde empfehlen,
A) Strafanzeige gegen die Anwälte/ das Inkasso zu erstatten. Wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs, der Gebühren-Übererhebung, der Nötigung. Hinsichtlich der frei erfunden Positionen (so etwas wie Kontoführung u.ä. gibt es wirklich nicht).
B) Vollstreckungsabwehrklage bzw. negative Feststellungsklage wegen Kontoführungskosten, ggf. Mehrwertsteuer, den zu hohen Zinsen, sowie diesem erfundenen Posten "1. Brief tit. Forderung" zu erheben.

Mit dem Versuch, mit denen zu reden, wirst du nicht weiterkommen. Das sind üble Gesellen.

Da dein Bekannter keinerlei Einkommen hat, könnte ich für ihn gerne den Kontakt zu unseren Anwälten vom AK Inkassowatch herstellen. Wir haben eine gemeinnützige Stiftung, die hier für solche Fälle sämtliche Kosten für die Forderungsabwehr übernimmt. Wenn dein bekannter Interesse hat, melde dich einfach mal via PM und gib mir eMail-Adresse u.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

@TE was ist denn der Sinn deiner Aktion? Was willst du erreichen? Schuldenregulierung mit Vergleichen, Termin bei einer Schuldnerberatung, Ratenvereinbarungen, ...?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Also: erstmal vielen vielen Dank für deine Schnelle Antwort. Ja wir haben auch schon festgestellt ein Wunder warum die noch eine Lizenz haben.

Also: der ganz ursprüngliche Gläubiger ist ein kleiner Versandhandel der sehr wohl Mwst Pflichtig ist. Aber in dem Schreiben der Modenbacher steht nur FKH OHG ./. Schuldnername. Daher gehe ich mal davon aus dass der Versandhandel wohl einfach an FKH oder *** verkauft haben könnte, die ja laut Netz alle unter einer Decke stecken. Ob die FKH grundsätzlich dazu berechtigt ist weiß ich jetzt nicht, aber die Inkassowatch weiß das bestimmt ;) Ich schreibe dir gleich mal eine PM mit der Mail Adresse. Mein Bekannter kann dann per Mail alles weitere mit dir klären :) Ich setze gerade noch ein Schreiben auf indem Ich die Kopie der Ursprungsrechnung, die Inkassovollmacht oder Abtretungsurkunde, Kopie des Vollstreckungsbescheids und alle Rechnungen zu den rot markierten Posten anfordere. Was mich aber wundert: die Modenbacher sind eine der wenigen Inkasso Buden die wenigstens eine ordentliche Forderungsaufstellung schicken, bei vielen anderen nur eine kleine Auflistung und fröhliches Kristallkugel raten welche Punkte jetzt z.B. unter "Kosten" verbucht wurde. An 60% der Gläubiger ging direkt wieder ein Schreiben raus mit der Aufforderung mal was ordentliches zu schicken da wir ansonsten pauschal davon ausgehen müssten dass die Kosten eventuell nicht gerechtfertigt wären :D

Zu der Anzeige: Kann ich meinen Bekannten nächste Woche schon mal zur Polizei schicken oder hilft die Stiftung auch dabei?

Und nochmals vielen Dank :) Ich habe noch nicht mal gewusst dass es so eine Stiftung gibt denn eigentlich dreht sich in der heutigen Zeit doch alles nur ums liebe Geld ;)

-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 15:26

-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 15:30

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was willst du erreichen? Schuldenregulierung mit Vergleichen, Termin bei einer Schuldnerberatung, Ratenvereinbarungen, ...?

Berechtigte Frage. Aber mit so einem ist jeder Einigungsversuch von vornherein zum Scheitern verurteilt. das einzige, was man fragen könnte: Wie viele Gläubiger gibt es insgesamt und wie hoch sind die ungefähren Schulden?
Sprich: Macht es Sinn, einen Einigungsversuch zu probieren über einen Schuldnerberater und dann bei den Modenbachern eine Zustimmung per Gericht zu erzwingen. WENN das euer Ziel ist, sollte man sich vielleicht bis dieser Einigungsversuch scheitert, etwas zurückhalten. In jedem Fall sollte man nach Bestandsaufnahme bzw. jetzt schon eine gemeinnützige Schuldnerberatung einschalten und einen Termin machen und mit Strafanzeige und Vollstreckungsabwehrklage u.ä. erst vorgehen, wenn das scheitert.

Wegen der MwSt: Wenn FKH das aufgekauft hat, liegt ganz sicher keine Berechtigung vor, die Mehrwertsteuer als Schadensersatz geltend zu machen.

Zitat:
Zu der Anzeige: Kann ich meinen Bekannten nächste Woche schon mal zur Polizei schicken oder hilft die Stiftung auch dabei?

Die Stiftung selbst hilft nicht, die stellt nur für bedürftige Menschen das Kostenrisiko übernimmt (festgemacht an den Regeln einer Berechtigung zur Prozesskostenhilfe). Denn sollte man verlieren muss man trotz PKH-Bewilligung bezahlen. Genau dieses Risiko übernimmt die Stiftung.

Alles andere machen Verbraucherschützer, Schuldnerberater, Juristen usw, die im Arbeitskreis mitarbeiten. Aber da gibt es auch einen, der insbesondere derzeit die Strafanzeigen gegen FKH und Kollegen betreut.

Man muss aber ehrlicherweise sagen, dass da derzeit eher scheint, als würde jemand schützend die Hand auf diese xxxxx legen. Dem aktuellen Strafverfahren droht die Verjährung, weil das Gericht einfach keinen Termin ausruft. Die Staatsanwaltschaft dort ist auch leicht ungehalten. Aber irgendwas ist da nicht koscher. Wer weiß... Will hier nicht zum Verschwörungstheoretiker werden.

Zitat:
An 60% der Gläubiger ging direkt wieder ein Schreiben raus mit der Aufforderung mal was ordentliches zu schicken da wir ansonsten pauschal davon ausgehen müssten dass die Kosten eventuell nicht gerechtfertigt wären

Normalerweise sind sie dazu verpflichtet, aber im Moment haben wir in Deutschland ein gewaltiges Problem mit der Aufsicht. Höflich ausgedrückt sind die Gerichte leider vom Selbstverständnis einfach nicht gewöhnt, als marktregulierende Behörde einzugreifen. Sie begreifen sich einfach nicht als Rolle, die beispielsweise eine BaFin oder Bundesnetzagentur hat. Dementsprechend greifen sie so gut wie nie ein und die Inkassos nutzen das immer öfter schamlos aus und denken, sie hätten Narrenfreiheit.

Achja: Ordentlich nenne ich was anderes. Was nützt mir eine Forderungsaufstellung, in der viele hundert Euro einfach frei erfunden sind?

Zitat:
Ich habe noch nicht mal gewusst dass es so eine Stiftung gibt denn eigentlich dreht sich in der heutigen Zeit doch alles nur ums liebe Geld

Es gibt viele gemeinnützige Stiftungen. Sie treten halt nicht immer direkt in Erscheinung.

der AK Inkassowatch selbst bezahlt die Mithelfer nicht. Ich kriege da auch kein Gehalt :-) Das ist entweder mehr oder minder geduldetes berufliches Engagement (bei Schuldnerberatern, Verbraucherschützern) oder privates Engagement oder unsere "Rentner-Gang". Also mittlerweile pensionierte Professoren, Juristen usw., die sich somit aussuchen können, wo sie helfen und nicht mehr um der Einkommen Willen so etwas machen. Anders ginge es aber auch nicht.

-- Editiert von mepeisen am 08.09.2018 14:13

-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 15:28

-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 15:32

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#5
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
@TE was ist denn der Sinn deiner Aktion? Was willst du erreichen? Schuldenregulierung mit Vergleichen, Termin bei einer Schuldnerberatung, Ratenvereinbarungen, ...?


Also das Ziel soll sein, eine Schuldenregulierung mit Vergleichen zu bewerkstelligen. Ich kann einen gewissen Betrag für ihn locker machen um zumindest die Forderungen loszuwerden, die in Schufa und anderen Auskunfteien stehen. Er wollte sich auch schon einen Anwalt mittels Beratungshilfeschein nehmen, aber diesen bekommt er für eine Schuldenregulierung nicht, da bei der öffentlichen Schuldnerberatung keine ewig lange Wartezeit mehr herrscht. Die Zahl der Schuldner scheint also erfreulicherweise wohl zu sinken. Die Schuldnerberatung möchte er aber meiden da diese bereits bei einem Telefonat verlauten ließ: Wir versuchen einen Vergleich im Rahmen ihrer derzeitigen finanziellen Möglichkeiten auszuhandeln, scheitert dies stecken wir sie einfach in die Insolvenz. Die Insolvenz soll jedoch vermieden werden da die Schulden jetzt nicht so exorbitant hoch sind dass es ohne total Aussichtslos wäre. Da er ab nächstem Jahr die Aussicht auf eine 50% Stelle hat, wäre er bereit sofort dann mit den anderen Gläubigern, die ihre Forderungen allesamt nicht tituliert haben, eine Ratenzahlung bzw. Vergleich aus eigener Tasche anzubieten. Das sind alles relativ kleine Forderungen. Die Arbeit die wir momentan durchführen dient dazu, die Schufa wieder zu Cleanen und um das Risiko einer Lohnpfändung beim neuen potenziellen Arbeitgeber so minimal wie nur möglich zu halten.

Da ein nicht unerheblicher Teil der Schulden bei der Krankenkasse steht, suchen wir derzeit noch einen fähigen Anwalt für Sozialrecht. Hier haben wir bei Recherchen herausgefunden, dass wohl Beitragsrückstände auch dann nach 4 Jahren bereits verjähren, wenn der Schuldner zur Zeit der Fälligkeit nachweislich Zahlungsunfähig war. Dazu soll es wohl auch irgendwo ein Urteil geben, aber ich konnte leider noch nichts finden. Dieser Anwalt soll über einen Beratungshilfeschein finanziert werden, da es sich ja nicht um eine Schuldenbereinigung handelt, sondern nur um eine Überprüfung der Verjährungsfristen. Das Gericht hat diese Argumentation bei einem ersten Gespräch recht positiv aufgefasst wodurch wir zu 90% davon ausgehen dass sie es wohl hoffentlich übernehmen werden. Außerdem habe ich irgendwo mal aufgeschnappt dass die Beitragsrückstände wohl erlassen werden sollen, wenn der Versicherte auf die Erstattung von Behandlungskosten verzichtet. Leider ließ er sich aber in einem Notfall einmal in dieser Zeit behandeln und die KK zahlte. Da wäre halt mit der KK zu klären ob sie nach Erstattung der realen Behandlungskosten auf die Beiträge verzichten. Sollte die kurze Verjährungsfrist allerdings zum tragen kommen, wären hier bereits 50% der Forderung verjährt, was auch schon einen guten Erfolg darstellt. Trotz mehrer Vollstreckungsversuche und mehrerer abgegebener Vermögensverzeichnisse, wurde die Forderung von der KK bzw. wohl eher vom Hauptzollamt noch nicht Niedergeschlagen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema was heute nicht teil dieser Diskussion sein soll ;) An die KK wage ich mich nicht heran da diese wohl gerne den Menschen die Worte im Mund zu ihrem eigenen Vorteil herumdrehen, da darf ein Fachmann oder eine Fachfrau ran ;)

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wegen KK und Beiträgen kannst du hier im passenden Forum nochmal nachfragen. Da schauen gewiss einige rein, denen das Urteil vielleicht etwas sagen könnte.

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