Titulierte Forderung - Schuldner im Ausland

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 23x hilfreich)
Titulierte Forderung - Schuldner im Ausland

Ich habe derzeit folgendes Problem:

Ich habe einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt (UG)
Leider sind mir keine Bankdaten bekannt, derzeit ist ein GV beauftragt die EV beim Schuldner zu ergattern (Haftbefehl ist bereits beantragt).
Leider befindet sich der Schuldner hauptsächlich auf Spanien & der GF nur selten in seiner Heimatstadt (Firmensitz) somit trifft der GV den Schuldner nie an...

Wäre es irgendwie möglich die Bankdaten des Schuldners herauszufinden?
Gibt es andere Möglichkeiten als den GV "auf gut Glück" los zu schicken?

Ich freue mich auf die Antworten.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128621 Beiträge, 41006x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Wäre es irgendwie möglich die Bankdaten des Schuldners herauszufinden?

Selbstverständlich.



Zitat (von Pascalll2):
Gibt es andere Möglichkeiten als den GV "auf gut Glück" los zu schicken?

Ja, ihn hinschicken wenn der Schuldner dort ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Drittauskünfte beim GV beantragen. Kann man direkt im Antrag ankreuzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Drittauskünfte beim GV beantragen. Kann man direkt im Antrag ankreuzen.

Wusste ich tatsächlich nicht, da mein Anwalt sich drum gekümmert hat, ich werde morgen mal nachhaken danke!
Müssten wahrscheinlich Informationen vorliegen, der Gerichtsvollzieher ist laut Schufa bereits 18mal beim Herrn gewesen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, ihn hinschicken wenn der Schuldner dort ist.

Leider leichter gesagt als getan, meine Informationsquelle ob er im Lande ist, sind leider ausschließlich Instagram Storys von unserem RTL2 "Promi"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Es ist egal wie oft der GV beim Schuldner war. Verweigert der SU die VA kann der GV auf Antrag folgende Infos einholen

-beim Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Konten des Schuldners einholen,
-beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Schuldners abfragen oder
-beim Kraftfahrtbundesamt auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge erfragen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.915 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen