Ich habe derzeit folgendes Problem:
Ich habe einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt (UG)
Leider sind mir keine Bankdaten bekannt, derzeit ist ein GV beauftragt die EV beim Schuldner zu ergattern (Haftbefehl ist bereits beantragt).
Leider befindet sich der Schuldner hauptsächlich auf Spanien & der GF nur selten in seiner Heimatstadt (Firmensitz) somit trifft der GV den Schuldner nie an...
Wäre es irgendwie möglich die Bankdaten des Schuldners herauszufinden?
Gibt es andere Möglichkeiten als den GV "auf gut Glück" los zu schicken?
Ich freue mich auf die Antworten.
Titulierte Forderung - Schuldner im Ausland
6. Oktober 2022
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Frage vom 6. Oktober 2022 | 18:48
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Titulierte Forderung - Schuldner im Ausland
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2022 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128621 Beiträge, 41006x hilfreich)
ZitatWäre es irgendwie möglich die Bankdaten des Schuldners herauszufinden? :
Selbstverständlich.
ZitatGibt es andere Möglichkeiten als den GV "auf gut Glück" los zu schicken? :
Ja, ihn hinschicken wenn der Schuldner dort ist.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 00:12
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
Drittauskünfte beim GV beantragen. Kann man direkt im Antrag ankreuzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 00:18
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
ZitatDrittauskünfte beim GV beantragen. Kann man direkt im Antrag ankreuzen. :
Wusste ich tatsächlich nicht, da mein Anwalt sich drum gekümmert hat, ich werde morgen mal nachhaken danke!
Müssten wahrscheinlich Informationen vorliegen, der Gerichtsvollzieher ist laut Schufa bereits 18mal beim Herrn gewesen.
ZitatJa, ihn hinschicken wenn der Schuldner dort ist. :
Leider leichter gesagt als getan, meine Informationsquelle ob er im Lande ist, sind leider ausschließlich Instagram Storys von unserem RTL2 "Promi"
#4
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 08:37
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
Es ist egal wie oft der GV beim Schuldner war. Verweigert der SU die VA kann der GV auf Antrag folgende Infos einholen
-beim Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Konten des Schuldners einholen,
-beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Schuldners abfragen oder
-beim Kraftfahrtbundesamt auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge erfragen.
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