Titulierte Forderung aber kein Schufaeintrag?

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
aveline123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierte Forderung aber kein Schufaeintrag?

Hallo,

wenn ich es herunterbreche, ist die Frage folgende:

Kann ein rechtskräftiges Urteil gegen mich vorliegen, obwohl davon keine Spur in meiner Schufa ist?

Zum Hintergrund: angeblich, zumindest laut deren Onlineportal, belästigt mich ein Inkasso Unternehmen bereits seit 10 Jahren ca 1 mal im Jahr wegen einer ausstehenden Forderung. Da ich die letzten Jahre im Ausland war (aber hier noch gemeldet mit Addresse) habe ich davon nicht viel mitbekommen. Ein Vertrag mit dem ausgewiesenen Unternehmen bestand tatsächlich mal, wurde meines Wissens aber damals vollständig beglichen.

Bei einem der letzten Schreiben hieß es dann, da ein rechtskräftiger Titel vorliegt zieht der Inkassoverein jetzt rechtliche Schritte in Erwägung und ich soll doch bitte reagieren. Habe ich dann (leider?) auch in Form einer Ratenzahlung getan, bis mir das ganze anfing spanisch vorzukommen. Habe jetzt eine Kopie des Titels angefordert. Keine Reaktion bisher.

Ich prüfe meine Schufa jährlich. Habe keinen Eintrag - komme meinen Zahlungsverpflichtungen nach und habe bisher auch alle Kreditkarten und Finanzierungen genehmigt bekommen. Score ist super.

Kann die Forderung trotzdem berechtigt sein? Danke für alle Antworten im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von aveline123):
Kann ein rechtskräftiges Urteil gegen mich vorliegen, obwohl davon keine Spur in meiner Schufa ist?

Zitat (von aveline123):
Kann die Forderung trotzdem berechtigt sein?

2x Ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Erklärung: Die Schufa ist keine Super-Schulden-Instanz und keine Behörde.

Ansonsten: Wurde ein Gericht benannt und hast du ein gerichtliches Aktenzeichen erhalten? Dann kannst du auch beim Gericht eine Kopie anfordern.

Zwar käme eine Anfechtung bzw. Widereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn das falsch zugestellt wurde, aber meiner Meinung nach hast du womöglich durch die Ratenzahlung da Fakten geschaffen, die man gegen dich verwenden kann. Sprich: Du wusstest vom Titel und entsprechende Einwände könnten mittlerweile durch die Ratenzahlung präkludiert sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
aveline123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Titel wusste ich nichts - habe auch nie etwas erhalten, da die Zeit aber sehr chaotisch war und ich meine Post nicht selber verwaltet habe kann ich es eben nicht ausschließen. Die verantwortliche Person weiß da auch nichts mehr und meint es wäre alles abbezahlt.

Ein Gericht wurde nicht genannt und ein gerichtliches Aktenzeichen habe ich auch nicht... nur das vom Inkassoverein in dem Schreiben. Ich war erstmal gutgläubig davon ausgegangen, dass die Forderung berechtigt ist, weil ich sonst nie etwas mit Inkasso zu tun hatte. Im Zweifelsfall bin ich auch bereit weiter zu zahlen - es handelt sich um keine große Summe - trotzdem würde ich diesen angeblichen Titel halt gerne mal sehen.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Wenn man wirklich bereit ist mit dem Geld zu spielen, dann geht auch folgendes:

Man bedient die Ratenzahlung komplett, fordert danach den entwerteten Titel (ggf. mittels Klage) und wenn da dann irgendwas nicht stimmt, stellt man Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs und fordert zivilrechtlich die Rückzahlung der betrogenen Summe samt Zinsen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aveline123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn man wirklich bereit ist mit dem Geld zu spielen, dann geht auch folgendes:

Man bedient die Ratenzahlung komplett, fordert danach den entwerteten Titel (ggf. mittels Klage) und wenn da dann irgendwas nicht stimmt, stellt man Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs und fordert zivilrechtlich die Rückzahlung der betrogenen Summe samt Zinsen.


Das wäre tatsächlich eine Überlegung wert.

Ich warte jetzt erstmal ob, ob sie sich vielleicht doch noch mit dem Titel melden, und wenn nicht, stelle ich die Ratenzahlung ein (habe ich so angekündigt), da diese eh nur befristet geschlossen wurde und ich einiges durchgestrichen habe. Da kommt dann garantiert eine Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Man bedient die Ratenzahlung komplett,

und hat sich dann für nahezu alle möglichen Einwände komplett bereits den Ast durchsäbelt, auf dem man vermeintlich sitzt. Wenn man dagegen vorgehen will, sollte man jetzt die Sachlage klären und nicht erst am Ende, wenn alles bezahlt wurde. Denn viele Einwände, die man bringen könnte, wirken dann frei erfunden.

Signatur:

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