Titulierte Forderung aus der SCHUFA löschen

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
andpy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Titulierte Forderung aus der SCHUFA löschen

Hallo,

erst einmal vorweg, ich habe zu dem Thema schon eine Menge gelesen. Das meiste hat mich aber nur noch mehr verwirrt. Deshalb möchte ich, hier direkt fragen, also bitte nicht so eng sehen wenn die Frage hier schon öfter gestellt wurde.

Vor einem Jah habe ich was auf Rechnung bestellt, habe nicht bezahlt und es dann schleifen lassen. Durch meine Faulheit ,habe ich es bis zu einem Titulierten Schufa Eintrag gebracht, erst dann wurde die Forderung sofort ausgeglichen. Ich weis das es meine Schuld ist, das ist klar.
Mein Score ist bei 91,8% ich weis jetzt nicht ob das schlecht ist und ob es wichtig ist.

Nun würde ich gerne wissen, wie man den Eintrag vorzeitig löschen lassen kann. Im Notfall auch mit einem Anwalt.


Freundliche Grüße und schon mal danke im voraus

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7 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3451x hilfreich)

https://www.meineschufa.de/index.php?site=12_7
Schau mal dort. Einige Infos sind ganz nützlich.

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andpy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber das habe ich schon gelesen. Da die Forderung tituliert wurde ist diese Möglichkeit keine Option.

Was eventuell noch wichtig ist. In der Schufa steht das die Forderung beglichen ist. Ich habe irgendwo gelesen, dass man den Titel vom Gläubiger zurückholen muss und man dann die Löschung beantragen kann.

Freundliche Grüße

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Die Markierung als erledigt ist das Maximum was geht. Ansonsten bleibt der Eintrag dann bis Ende 2018 drin stehen.
Den entwerteten Titel solltest du dir aber auf jeden Fall geben lassen.

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andpy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Markierung als erledigt ist das Maximum was geht. Ansonsten bleibt der Eintrag dann bis Ende 2018 drin stehen.
Den entwerteten Titel solltest du dir aber auf jeden Fall geben lassen.



Hmm das ich echt doof, aber naja, selber schuld.

Noch eine kleine Frage, wie stelle ich das mit dem Titel dann an?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

"Wertes Inkasso. Hiermit fordere ich Sie auf, mir den entwerteten Titel im Original auszuhändigen. Sollte meine Frist von 14 Tagen fruchtlos verstreichen, werde ich eine Klage auf Herausgabe des Titels einreichen."

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#6
 Von 
Mr.Moto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas spät, aber wenn ich hier drauf komme, dann gewiss auch andere.
Also der Gläubiger muss dir nach Ausgleich der Schulden, den Titel aushändigen.
Dann Druckst du dir von deiner Schuldnerverzeichnis Zentrale ( Zuständiges Amtsgericht ) eine PDF aus über einen Löschantrag. Diesen Löschantrag, plus der original Titel musst du dann zum Schuldnerverzeichnis Zentrale schicken. Wohin genau steht auf dem Löschantrag mit drauf. Bei bedarf kannst du dich auch direkt bei deinem Schuldnerverzeichnis regestrieren um online deine Daten einzusehen, so würdest du auch direkt bemerken, das die Löschung erfolgreich war. In der Regel wird die Löschung auch direkt der Schufa gemeldet und diese sollte dann deinen Antrag auch Löschen. Falls das nicht passiert, lass dir die Löschurkunde zuschicken und schick der Schufa nochmals eine Kopie zu. Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Zitat:
Dann Druckst du dir von deiner Schuldnerverzeichnis Zentrale

Das hilft nur bei Negativeinträgen im Schuldnerverzeichnis. Beispielsweise bei einer nicht abgegebenen Vermögensauskunft.

Hier geht es aber um einen einfachen Negativeintrag und der bleibt nun mal 3 Jahre ab Erledigung noch drin. Mit so einem einfachen Eintrag hat das Schuldnerverzeichnis bei Gericht exakt 0 zu tun.

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