Titulierte Forderung von Inkasso

8. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.10.2024 08:01:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Titulierte Forderung von Inkasso

Hallo Zusammen!
Ich habe Post von einem Inkassounternehmen bekommen über eine titulierte Forderung der Telekom. Es wurde nur ein Betrag genannt und halt das es von der Telekom ist.
Telefonisch habe ich den Titel angefordert, da mir keine offenen Forderungen mehr bekannt sind.
Laut der Frau am Telefon ist es eine Sache aus dem Jahr 2000. Ich hätte bis 2009 Raten gezahlt, dann nicht mehr. Jetzt wird der Rest, Zinsen und irgendwelche Kosten eingefordert.
Leider habe ich keinerlei Unterlagen zu der Sache. Telekom kann angeblich auch nicht weiterhelfen. Ich wohne seit 2006 an der Adresse wo das Schreiben jetzt angekommen ist. Angeblich wurde ich angeschrieben in den letzten Jahren, aber die Briefe waren nicht zustellbar.
Ich bin seit 2012 auch wieder Kunde bei der Telekom, dort wurde nichts von offenen Forderungen gesagt.
Kann ich Verwirkung des Titels anführen?
Wäre für Hilfe dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128490 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Yvonne04):
Kann ich Verwirkung des Titels anführen?

Klar.

Jetzt wäre nur noch eine gerichtsfeste Begründung nützlich, wie die Verwirkung zustande gekommen sein soll, dann stehen die Chancen gut


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1769 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von Yvonne04):
Kann ich Verwirkung des Titels anführen?
BGH sagt "Nein" - Urteil vom 9. Oktober 2013 (Az. XII ZR 59/12). Einfach formuliert: Zwar ist die Voraussetzung des VIELLEICHT Zeitmoments erfüllt, also der Zeitraum des Nichtstuns und des erneuten Handels, aber der s.g. Umstandsmoment spricht dagegen. Bei der Verwirkung spielt demnach das Verhalten des Gläubigers eine wichtige Rolle
Die Titulierung zeigt ja gerade, dass der Gläubiger seinen Anspruch auch durchsetzen will. Das Gesetz räumt ihm hierfür nicht umsonst einen Zeitraum von 30 Jahren ein. Deshalb darf der Schuldner bei einem längeren „Ruhen der Angelegenheit" nicht einfach davon ausgehen, dass der Gläubiger endgültig auf sein Recht verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8815 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von Yvonne04):
Ich bin seit 2012 auch wieder Kunde bei der Telekom, dort wurde nichts von offenen Forderungen gesagt.


das muss auch nichts heissen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.10.2024 08:01:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen!
Bräuchte nochmal Hilfe.

Ich hatte eine Kopie des Titels angefordert beim Inkassounternehmen. Die wollen mir keine Kopie zur Verfügung stellen. Wo kann ich die sonst bekommen zur Prüfung?

Eine Forderungsaufstellung habe ich erhalten, kann aber nicht nachvollziehen ob so ok. Kennt sich damit jemand aus?

https://www.directupload.eu/file/d/8645/asaiig49_jpg.htm

1x Hilfreiche Antwort

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