Titulierte Forderung wird durch Inkasso eingetrieben.

19. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Titulierte Forderung wird durch Inkasso eingetrieben.

hallo.
eine ältere, bereits titulierte forderung wurde vor ca. 1 jahr von einem gv versucht einzutreiben, was erfolglos blieb. danach hörte ich weder vom gläubiger noch von dem gv wieder etwas. vor ein paar tagen flatterte mir dann von einem inkassobüro ein schreiben ins haus. darin wurde mit nachdruck die zahlung aus dem titel verlangt, mit frist und mit einschaltung eines anwalts gedroht, der weitere zwangsmaßnahmen einleiten würde. was wollen die, der gv war doch schon da? dass der gv ab und an wieder kommt und prüft, ist ja völlig klar und okay. aber was will jetzt ein inkasso und/oder ein anwalt mit der sache? es gibt doch schon einen titel.

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Entweder mit den Achseln zucken, wenn nichts pfändbar ist.

Oder sich beschweren (Könnte sich bei späteren Vergleichsverhandlungen nachteilig auswirken).

Ich würde mich beim entsprechenden Aufsichtsgericht beschweren (Kostet nur Briefporto). Tenor der Beschwerde: Das Inkasso droht mit Einschaltung von Anwälten und Zusatzkosten, obwohl bekannt ist, dass zur Zeit nichts gepfändet werden kann und bezahlt werden kann. Wenn das Inkasso aber auf Zusatzhilfen von Anwälten angewiesen ist, beweist es, dass es gar nicht über die notwendige Sachkenntnis und Fachkenntnis verfügt, um seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen (Forderungseinzug). Ein Inkasso, was mit seinen ureigensten Aufgaben völlig überfordert ist, dem muss von Amts wegen aufgrund fehlender Voraussetzungen die Lizenz entzogen werden.

Man kann dann erst mal ein lustiges Schauspiel beobachten, wie sich das Inkasso herauswindet.

Im Endeffekt ist es ja egal, ob nun ein Inkasso oder ein Anwalt weitere Zwangsmaßnahmen einleitet. Wenn eine Vermögensauskunft abgegeben werden soll, dann macht man das halt. Wenn es eine Kontopfändung gibt, macht man ein P-Konto und gut.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Wofür ein IB da ist, kannst du dir ja selber denken. Wahrscheinlich wird der komplette Titel vom IB überwacht und die beauftragen auch den GV.

Wieso begleichst du nichtmal mindestens die HF? Aufschieben nützt dir nichts, die Forderung wird mit Zinsen + GV Kosten einfach nur immer höher ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

der gv war ja schon da, wurde also schon beauftragt. warum die also wieder kommen und mit einem anwalt drohen weiß ich ehrlich gesagt nicht. es ist doch die aufgabe des gv, einzutreiben. was will jetzt ein anwalt anderes erreichen als der gv? das verstehe ich nicht. p-konto ist vorhanden und vor etwas über einem jahr wurde auch die vermögensauskunft bei genau diesem gv abgegeben.

leiste schon andere zahlungen und bin gerade gut dabei, meine schulden abzutragen. es gibt halt prioritäten, welche gläubiger zu erst dran kommen (müssen).

-- Editiert von danysahne01 am 19.07.2016 15:45

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Es ist ist für Deinen Gläubiger günstiger Dir einfache eine Zahlungsaufforderung per Post zu schicken, die die Kosten für den Gerichtsvollzieher muss dieser immer auslegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

hmmm, ja. einerseits verständlich. aber was die mehr oder anderes erreichen wollen als ein gv versteh ich trotzdem nicht. gerade weil ja die vermögensauskunft abgegeben wurde. aber gut, vielleicht kostet son brief beim inkasso 2,50 und beim gv 25,- :)

die drohung mit anwalt ist dann wohl eher haltlos oder? der rechtsweg ist ja nun ausgeschöpft. was will der anwalt machen? im grunde ist ja der gv dran, regelmäßig zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
das verstehe ich nicht

Drohungen. Oder das Verbreiten von lauwarmer Luft.

Manche haben Angst vor irgendwelchen Problemen oder sind irgendwann wegen der Briefflut und Drohungswut genervt und bezahlen dann ggf. aus dem pfändungsfreien Betrag, um ihre Ruhe zu haben.

Zitat:
im grunde ist ja der gv dran, regelmäßig zu prüfen.

Nein, der GV hat seine Schuldigkeit getan, für den ist das abgeschlossen.
Damit der nochmal vorbei kommt, muss er vom Gläubiger bzw. seinem Anwalt erneut beauftragt werden. Aber da das Geld kostet, was der Gläubiger vorstrecken muss, ist es einfacher, in Briefen irgendetwas anzudrohen und zu hoffen, dass das Geld zu fließen beginnt... Lauwarme Luft halt...

Wie ich sagte: Kann man auch einfach mit einem Achselzucken zur Kenntnis nehmen und unbeantwortet abheften.

Natürlich verschwinden die Schulden dadurch nicht. Je nach Gesamtsituation kann man es aussitzen oder zur Schuldnerberatung gehen usw.

-- Editiert von mepeisen am 20.07.2016 09:06

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn sich ein Jahr nach Deiner eidesstattlichen Versicherung der Gläubiger durch ein Inkassounternehmen meldet, dann sehe ich da keine Belästigung.

Insofern Du Dich korrekt verhalten tust, kannst Du auch nicht angegriffen werden. Der Gläubiger wird es dann den Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen, wenn entweder er den Verdacht hat, es könnte etwas zu holen geben oder wenn nach § 802d ZPO die Frist um ist (Auskunft alle zwei Jahre) oder wenn nach drei Jahren eine Zinsverjährung (§ 195 BGB ) droht.

Du musst im Grunde damit rechnen, sollte sich an Deiner Situation nichts ändern, dass in einem Jahr wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher wieder auftaucht, wenn der Gläubiger ihn beauftragt.

Ansonsten macht es Sinn, dass Du Dir überlegst, wie Du die Schulden bezahlst oder ggf. einen für Dich kostenfreien Schuldnerberater aufsuchst.

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