Titulierte Zahlung + zahlungsunwilliger Schuldne

2. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
tigerlily123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierte Zahlung + zahlungsunwilliger Schuldne

Einfach mal neugierig nachgefragt.

Ein deutscher Glaeubiger hat eine (hohe) rechtskraeftige Forderung.

Der Schuldner lebt in einem Land, in dem die Abgabe der eidesstattlichen Erklaerung nicht erzwungen werden kann und diese als Rechtsinstrument auch nicht bekannt ist. Der Wohnsitz ist belastbar und nicht anfechtbar. Ein deutscher Wohnsitz existiert nicht und ist auch nicht konstruierbar. Der Schuldner hat nur Einkommen unterhalb der Pfaendungsgrenze und kein Vermoegen. Vielleicht hat er ja Geld im Garten vergraben, aber das wissen dann nur die Maulwuerfe.

Der Schuldner haelt die Forderung fuer unrechtmaessig zustande gekommen und will auch nicht zahlen, selbst wenn er koennte. Er kann aber auch nicht, weil der Betrag astronomisch ist.

Wenn der Schuldner den Fall einfach aussitzt, weil Restschuldbefreiung fuer ihn nicht wichtig ist - wie gut sind seine Chancen fuer ein erfolgreiches Aussitzen des Problems wenn ggf. der Gerichtsvollzieher (sollte einer im Ausland beauftragt werden) erfoglos abzieht weil eben nichts da ist, was gepfaendet werden kann; was kann dann dem Schuldner noch passieren? Lebt er dann ganz ungeniert?

Ist das ggf. eine Alternative zum Insolvenzverfahren fuer Leute, denen das Verfahren zu teuer ist und die mit dem nicht pfaendbaren Einkommen gut zurecht kommen, weil sie z.B in einem Land mit niedriger Kostenstruktur wohnen, oder Unterstuetzung durch Angehoerige erfahren?

Bin neugierig auf Eure Antworten.




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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Von welchem Land reden wir denn?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
tigerlily123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist zunaechst einmal hypothetisch. Spanien, Frankreich, England, Kanada, Suedostasien, Uruguay...

Rueckfrage: welches Land waere denn besonders empfehlenswert?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

quote:
Rueckfrage: welches Land waere denn besonders empfehlenswert?

Um Schulden in Deutschland zu machen, die man auch nicht abbezahlen will? Vielleicht eines, was nicht ausliefert, nachdem man zu entsprechenden Strafen verurteilt wurde.

In Europa bzw. der EU gibt es beispielsweise entsprechende europäische Mahnverfahren u. ä. Da kommt man als Schuldner regelmäßig nicht weit.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
tigerlily123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

meine Frage bezieht sich eher auf den Zeitpunkt nach Ausreizung der ueblichen Mittel des heissen und kalten Krieges.

Der Schuldner hat sich entsprechend "eingerichtet". Mahnverfahren sind durchgespielt (Forderung ist je bereits tituliert aber nicht einbringbar, man muss hier also nicht noch mal neu anfangen, ...), Pfaendungsversuch ggf. unergiebig, nichts zu holen, und Schuldner sucht auch kein Insoverfahren mit Restschuldbefreiung weil er mit dem unpfaendbaren Einkommen bestens auskommt (warum und wie sei erst mal dahingestellt). Der ñpotentielle Abschreckungseffekt des bestehenden Systems geht also ins Leere.

Meines Wissens kann so einfach aus Deutschland ins Ausland hinein durch Glaeubiger kein Insolvenzverfahren eroeffnet werden gegen jemanden, der keinen Bezug nach Deutschland hat (?). Und wuerde ein Glaeubiger das ueberhaupt tun, wenn die Forderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einbringbar ist? das ist bei hohen Streiwerten ja sehr teuer. Weshalb auch unser Schuldner seinerzeit keine Wahl hatte als die unberechtigte Forderung rechtskraeftig werden zu lassen.

Insbesondere ein oeffentlich rechtlicher Schuldner (z.B. Sparkasse, Finanzamt) der auch fuer die angemessene Verwendung seiner Mittel Rechenschaft geben muss?

Und wenn es doch versucht wuerde, wie kann man jemanden zur Offenbarung seiner Verhaeltnisse zwingen dem der Ausgang egal ist? Die meisten Laender kennen keinen Offenbarungseid, und um das Verfahren in deutsche Zustaendigkeit zu ziehen gaebe es keine Handhabe.



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#5
 Von 
tigerlily123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, das sollte ein oeffentlich-rechtlicher Glaeubiger sein (nicht Schuldner)

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""

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#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1416 Beiträge, 650x hilfreich)

Aber genau der beschriebene Ausweg ist doch das alte Modell von vor der Einführung der Privatinsolvenz. Einfach abhauen nach Thailand, USA oder auch England(keine Meldepflicht) und einfach weiterleben und Ruhe vor den Gläubigern. Schweiz soll auch ganz nett sein. Viele Stammkunden der GV haben eine Finka auf Mallorca. Extrem schwierig und teuer die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln und nachzuweisen. Daher scheitern viele Gläubiger daran.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#7
 Von 
tigerlily123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Tinnitus. Das koennte in einigen aellen eine bessere Loesung sein als ein deutsxhes Insolvenzverfahren. " Mepeisen: Ergaenzend ist anzumerken, dass strafrechtliche Aspekte hier keine Rolle spielen. Und dafuer, dass man schulden nicht zurueckzahlen kann, wird man ja heutzutage nicht mehr eingesperrt (solange man nicht in die deutesche Zustaendigkeit faellt und eine Beugehaft bzgl. EV angeordnet werden koennte. Aber fuer Auslandsdeutsche ist ja die Justiz des Wohnlandes zustaendig, nicht die der Glaeubiger. Und ein Haftbefehl Zur Abgabe einer EV ist im Auskland, das keine EV kennt, nicht vollstreckbar).

D.h., wer Vermoegen gut getarnt hat und retten will, oder auf Unerstuetzung der Familie rechnen darf ist, wenn er nicht eine schnelle englische Inso machen kann, besser dran, gar keine Inso zu machen, sondern im Ausland die Verjaehrung abzuwarten?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Zwischen "Vermögen in Sicherheit bringen" und "Schulden aus irgendwelchen Ereignissen heraus nicht mehr zurückzahlen können" gibt es durchaus einen Unterschied. Und es gibt durchaus Straftatbestände. §288 StGB oder §283 StGB . Familienangehörige, die das unterstützen, sind dann auch evtl. wegen Beihilfe dran.

Natürlich: Solange man nichts beweisen kann... Aber sobald man das irgendwie kann, hat derjenige, der so gehandelt hat, durchaus ein Problem.

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