Titulierung Weitergabe vers. Inkassobüros

23. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)
Titulierung Weitergabe vers. Inkassobüros

Guten Tag,

Nach langer Arbeitslosigkeit, bin ich gerade dabei meine Gläubiger abzuarbeiten.

Es besteht z.b eine Forderung von 2004 HB 70,-€ / Mittlerweile sind hinzu gekommen 49,- Zinsen / unverzisl. Kosten 160,- / verzinsl. Kosten 56,- € also 335,- €

Was ich nicht verstehe , der Gläubiger hat diese Forderung erst an Universum Inkasso abgetreten , dann kam Continental und jetzt ist es Bosch Inkasso.

Kann mir jemand sagen aus welchen Gründen dieses passiert !

Jeweiligen Betrag werde ich nun als Vergleich versuchen zu verringern.

Sollte ich nach Abzahlung mir jeweilige Titulierung aushändigen lassen ?

Zudem wer ist im endeffekt berechtigt dass Geld einzufordern ?

Universum , Continetal , oder Bosch Inkasso.

Verlange ich vom letzten Gläubiger die Herausgabe des Vollstreckungstitels ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.



-----------------
" "

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Continental ist der verlängerte Arm der Universum für die Langzeitüberwachung.
Wenn eine Forderung uneinbringlich ist, dann wird sie manchmal verkauft zu einem Bruchteil des Werts. Die Idee dabei ist, besser ein wenig (z.B. für die Kosten) als am Ende gar nichts. Der neue Besitzer tritt dann in die Rechte des ursprünglichen Besitzers ein. Man könnte noch über stelle Szession philosophieren, aber was bringt's am Ende ... !?
Sie sollten ausschließlich mit dem letzten Besitzer verhandeln, ergo mit Bosch. Auf jeden Fall müssen Sie sich den Titel aushändigen lassen, wenn es zur Einigung kommt und die Sache erledigt ist. Den dann sehr gut aufheben ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Also werde ich den Gläubiger nach der Einigung und Bezahlung auffordern mir den Titel zu zuschicken !

Was nun noch Interessant sein könnte und dürfte , warum es wichtig ist diesen Titel anzufordern bzw. aushändigen zulassen und was könnte den Gläubiger dazu bewegen mir diesen nicht auszuhändigen ,wenn die Forderung ja schon beglichen ist .

Vielen Dank für Ihre Antwort

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Was nun noch Interessant sein könnte und dürfte , warum es wichtig ist diesen Titel anzufordern bzw. aushändigen zulassen und was könnte den Gläubiger dazu bewegen mir diesen nicht auszuhändigen ,wenn die Forderung ja schon beglichen ist .


Damit er in 10 jahren wenn du schon lange deine Quittungen entsorgt hast nicht nochmal damit ankommt!

ansonsten siehe anephan

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es besteht z.b eine Forderung von 2004 HB 70,-€ / Mittlerweile sind hinzu gekommen 49,- Zinsen / unverzisl. Kosten 160,- / verzinsl. Kosten 56,- € also 335,- €


Wieviel ist da tituliert ?
Darf ich fragen was für einen Vergleich Du anbieten willst ?

lg

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen