Guten Tag,
erst einmal zum Sachverhalt:
Das "Inkassounternehmen" BFS risk & collection GmbH , von dem man ja so allerlei liest, schickte mir im November einen Mahnbescheid
in dem es hieße ich habe eine Summe von 403€ an PayPal zu begleichen. Da aber das im Brief angegeben PayPal Konto falsch ist (ich benutze ein vollkommen anderes Konto), und ich bei PayPal nicht im Minus bin, und auch weiter damit bezahlen kann, ignorierte ich den Brief erst mal.
Drei Wochen Später kam dann erneut ein Brief, diesmal ein andere Betrag in dem sie mich auf forderten dies dringend zu bezahlen.
Also schrieb ich der BFS risk & collection GmbH das es sich hierbei um einen Fehler handel müsse da ja das PayPal Konto nicht mal meins ist, und mir dieses Konto auch sonst nicht bekannt ist.
Heute kam dann wiederum ein Brief von der BFS risk & collection GmbH mit einer Tituliersankündigung und einer Titulierungsvergütung von 51,75€ an.
Da es sich hierbei ja eindeutig um einen Fehler handelt, stell ich mir nun die Frage ob ich die Briefe einfach ignorieren kann, oder ob ich doch etwas unternehmen sollte?
Vielen Dank
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""
Titulierungsankündigung BFS risk & collection GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das kann man ignorieren.
Gerichtliche Schreiben sollte man jedoch nicht ignorieren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich habe erst gestutzt. Du meinst natürlich, dass die dir eine Mahnung geschickt haben.
Nun, du hast BFS informiert. Trotzdem machen sie weiter. Du kannst das nun, wie Harry schreibt, einfach aussitzen. Oder du "ärgerst" die dort ein bisschen.
Beschwerde ans Aufsichtsgericht (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort beschweren, dass sie trotz Info, dass es gar nicht dein Konto sei, nicht aufhören und auch nichts erklären. Die versuchen sich also absichtlich an einer Personenverwechslung und versuchen, dir widerrechtlich und in vollem Bewusstsein eine Schuld anzuhängen, mit der du nichts, aber auch gar nichts zu tun hast. Darüber hinaus verstoßen die mit Ansage gegen §4 RDGEG
und versuchen die eigentlich nur erlaubte 25€ Gebühr für einen gerichtlichen Mahnbescheid auszuhebeln mit dieser dubiosen "Titulierungsgebühr". Ich würde beim Aufsichtsgericht beantragen, denen die Lizenz zu entziehen, da die vorsätzlich Betrug begehen und wegen Gesetzesverstößen gar nicht in der Lage sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Dann dem Schauspiel beiwohnen, wie die versuchen, sich mit allerhand Ausreden beim Aufsichtsgericht heraus zu winden. Achja: Dem Aufsichtsgericht kann man auch stecken, dass gerade wegen der verbotenen Titulierungsgebühr Strafanzeigen anhängig sind gegen das Inkasso, es möge sich doch mal bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld melden. Dass das Gericht hier wegen der Masse an Fällen einschreiten muss und hier den Betrieb still legen soll ;-)
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