Transcom CMS Ebay Inkasso

22. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
jkjkjk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Transcom CMS Ebay Inkasso

Hallo,

habe folgengende Forderung erhalten und wollte wissen, ob die Inkassokosten so akzeptieren muß , bzw. was ich tun muß, wenn nicht. Hauptforderung ist nicht zu beanstanden.

Sehr geehrter Herr...,

in vorbereichneter Angelegenheit hat und die Firma Ebay beauftragt...schon fällige Forderung einzuziehen. Wir wollen Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, die Sache außergerichtlich zu regeln.
Hauptforderung 100,08
Mahnkosten des Auftragsgebers 13,00
5,00% Zins.ü.Basz. seit Versug 02.12.2011 0,59

Inkassokosten
-Grundvergütung 37,50
-Auslagenpauschale 7,50
- 19% Umsatzsteuer 8,55

Insgesamt 167,22 Euro

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Kundin, den Gesamtbetrag bis zum
21.01.2012
(Geldeingang bei uns) zu bezahlen

Um Komplikationen zu vermeiden, leisten Sie die Zahlungen bitte nur an uns.
...
MFG

Wie soll ich mich verhalten? Ich kann ab Februar 2012 Ratenzahlung anbieten.

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-- Editiert jkjkjk am 22.01.2012 11:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In der Hauptforderung von 100,08 sind bereits etwaige Rücklastschriftkosten enthalten ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
jkjkjk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, in der Hauptforderung sind 2mal Rücklastschriften a 8 Euro enthalten. Der ursprüngliche Betrag war 84,08 Euro.

Wäre es ratsam am 1. Februar die Hauptforderung, 100,08 Euro direkt an Ebay zu überweisen (Hatte auch wieder eine normale Rechnung von Ebay) und dem Inkassodienst nur einen Teilbetrag zu erstatten?

Die Mahnkosten des Auftragsgebers in Höhe von 13 Euro, was ist damit? Habe nur E-Mails erhalten von Ebay.

Hoffe auf schnelle Antwort.

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""

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde gerundet 114 € unangekündigt an ebay überweisen und gegenüber dem Inkassobüro die Forderung per Fax mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen.

Kommt dann die Vollmacht würde ich - ohne auf die Vollmacht einzugehen - die restforderung gegenüber dem Inkasso schriftlich zurückweisen und der Weitergabe meiner daten gem BDSG untersagen.Schläft nach 2 oder 3 nervenden Briefen ein bzw wird ausgebucht
Mit 13 € Mahngebühr sowie 16 € für den Bankstorno ist die gegenseite bestens bedient
Mehr ist nicht durchsetzungsfähig

Eine Klage expl wg diesen Gebühren halte ich für absurd

Hier 3 neuere Urteile :

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 , Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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