Moin Leute.
Hab ein kleines Problem. Ich habe an den Gläubiger Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen einen Brief geschickt, daß es aus finanziellen Gründen die Ratenzahlungen getilgt werden muß. Paar Tage später kam der gerichtliche Mahnbescheid. Mein Schuldnerberater sagte mir, es hat sich dann überschnitten. Die Verarbeitung dauert manchmal seine Zeit. Ne Woche später kam der Brief von den Rechtsanwälten und wurde für einverstanden erklärt, daß die Ratenzahlungen getilgt werden kann. Da haben wir dann pünktlich die Raten gezahlt. Am Samstag kam der Vollstreckungsbescheid. Es steht zwar drinne das das Geld bei den Anwälten eingegangen ist. Nun meine Frage, kann ich da Einspruch einreichen? Kommen die Mehrkosten auf mich zu? Muß ich das Gerichtsverfahren bezahlen? Hätte der Rechtsanwalt das Mahnverfahren zurückziehen müssen? Kann es sein, das sie es nicht gemacht haben und das Gerichtsverfahren lief automatisch weiter? Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Ecky
Trotz Ratenzahlungsvereinbarung Vollstreckungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo Ecky,
wenn der Anwalt bereits das Mahnverfahren eingeleitet hat, sind die Gerichtskosten auch bereits angefallen. Wenn Du anschließend ein ratenzahlungsangebot unterbreitest, das der Gläubigervertreter annimmt, läuft trotzdem das Mahnverfahren. Wenn der Anwalt den Mahnbescheid zurücknimmt, fallen trotzdem die Gerichtskosten an.
Angenommen der Schuldner zahlt nicht mehr, dann müsste der Anwalt einen neuen Mahnbescheid beantragen. Alles in allem zusätzlicher Aufwand und zusätzliche Kosten.
Der Mahnbescheid ist meiner Auffassung nach gerechtfertigt. Du musst wohl die Kosten tragen.
Vergess nicht, nach der Abschlusszahlung den Titel anzufordern.
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