Trotz bezahltem Kredit Inkasso und Schufa Eintrag! Was sollte ich tun?

4. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)
Trotz bezahltem Kredit Inkasso und Schufa Eintrag! Was sollte ich tun?

Hallo,
ich hatte ein Kredit erhalten. Diesen musste ich Anfang April bezahlen allerdings habe ich durch die Firma bis zum 15.04.2018 Zeit erhalten. Ich habe das Geld überwiesen und es hat ein wenig gedauert. Ich habe der Firma über X-Plattformen den Überweisungsschein gesendet und trotzdem wurde ein Inkasso beauftragt nachdem ich die Zahlungs Eingangsbestätigung erhalten habe. Eine Woche nach der Bestätigung habe ich ein Brief erhalten das ich 380€ zu zahlen habe. Daraufhin habe ich die Kredit Firma angeschrieben und denen gesagt das ich das Geld doch bereits überwiesen habe und daraufhin kam diese Antwort.

Zitat:
Sie hatten Ihren Kredit nicht rechtzeitig ausgeglichen. Daher war es völlig legitim, unseren Inkassopartner zu beauftragen.

Wir werden ***** mitteilen, dass wir Ihre Zahlung erhalten haben. Sie stehen dennoch in der Pflicht, dies ebenso ***** mitzuteilen und eventuell angefallene Inkassogebühren zu zahlen.

Bitte verstehen Sie, dass Schufa-Einträge erst nach drei Jahren gelöscht werden können. Wenn Sie Ihr Kundenkonto bei uns abstellen möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice per E-Mail an service.de@***** ***** ***** .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ***** ***** ***** Forderungsmanagement


Bin ich verpflichtet diese Inkasso Gebühren zu zahlen? Diesmal habe ich ja bevor die mich überhaupt Kontaktiert haben, die Firma bezahlt und wie ist das mit dem Schufa Eintrag? Ich habe den Betrag doch bezahlt? Ist das so Rechtskräftig oder kann ich mich dagegen wehren?

-- Editiert von Moderator am 04.05.2018 22:11

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von tzutzi21):
allerdings habe ich durch die Firma bis zum 15.04.2018 Zeit erhalten.

Und diese vertragliche Vereinbarung könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von tzutzi21):
Ich habe das Geld überwiesen und es hat ein wenig gedauert.

Soll was genau bedeuten?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

Erst am 26. April ist die Zahlung bei denen eingegangen. Ich hatte denen aber den von der Bank gestempelten Überweisungsbeleg gesendet.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von tzutzi21):
Erst am 26. April ist die Zahlung bei denen eingegangen.

Das ist natürlich detulich zu spät, selbst wenn man den 15.04 beweisen könnte.

Die großen Fragen sind nun
1. Bedarf eine Kreditbank - deren Geschäftszweck ja auch das eintreiben von Kreditforderungen ist - der Hilfe einer Inkassobude? Ich meine nein, dnen da sollte genügend eigene Kompetenz vorhanden sein.
Von daher wären keine Inkassokosten geschuldet.

2. wie sind die Inkassokosten aufgeschlüsselt?


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#4
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

https://imgur.com/a/qVcxwIv

hier die Aufstellung der Kosten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Ich würde denen was mit dem Inhalt schreiben:

Wenn es die Kompetenz der Bank überfordert ein Mahnbriefchen zu schreiben, dann möge sie doch bitte die Lizenz bei der BaFin zurückgeben.
Wenn die Bank das schreiben von Mahnbriefchen auslagert, weil sie nicht genug Personal hat, ist das deren Problem.

Keiner der Fälle wird dazu führen, das die Inkassokosten vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden.

Weitere Bettelbriefe werden nicht zur Änderung der Meinung führen.




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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wann genau hast du denn das Geld losgeschickt? Und was steht auf deinem Kontoauszug, an welchem Tag das Geld abgegangen ist?

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#7
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

Am 15 gesendet und es soll am 24.04 erst bearbeitet worden sein (da wurde der Betrag abgebucht)

Ich bräuchte eine Vorlage bzw. einen Vorschlag da meine Formulierung meist nicht auf den Punkt genau sind.

Ich hab denen aber den Überweisungsbeleg geschickt. Ich bin grad echt am Ende da ich dieses Jahr in eine eigene Wohnung ziehen wollte. Mit einem Schufa Eintrag kann man das dann vergessen ... obwohl der Betrag bezahlt wurde...

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#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich habe da noch ein paar Rückfragen:

Wie ist denn das Geld jetzt gesendet worden? Sprich wie ist genau bezahlt worden.
Das ist in sofern wichtig, um den Verzug zu klären.

Harry hat vollkommen recht was die Formulierung betrifft.

Wegen der Schufageschichte würde ich mir erst mal keine Gedanken machen. Denn selbst wenn der Eintrag zu Recht erfolgt ist, erfüllt diese doch alle Vorraussetzung für eine vorzeitige Löschung.

Wer hat den Eintrag veranlasst?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

Da bin ich mir Unsicher. Aber die Firma hat ja geschrieben:

Zitat:
Bitte verstehen Sie, dass Schufa-Einträge erst nach drei Jahren gelöscht werden können. Wenn Sie Ihr Kundenkonto bei uns abstellen möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice per E-Mail an service.de@***** ***** ***** .


ich habe das Geld überwiesen über mein Girokonto.
Normalerweise wird das Geld auch direkt folge Tag bearbeitet aber in diesem Fall hat es fast 9 Tage gedauert.
Ich weiß nicht ob es daran lag das ich keine BIC hatte oder sonst was.

-- Editiert von tzutzi21 am 05.05.2018 14:19

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Am 15 gesendet und es soll am 24.04 erst bearbeitet worden sein (da wurde der Betrag abgebucht)

Von wem? Von deiner Bank oder von der Zielbank/ dem Geldempfänger? Nochmal: Relevant ist, was bei dir auf dem Kontoauszug steht. Was für ein Datum steht da bei der Buchung?

Signatur:

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#11
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

24. APR Zielbank -311,00€
steht da. Was soll ich nun machen?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

dann war das halt sehr spät. Wusste der Gläubiger denn von deinen Zahlungsproblemen? Also allgemein?

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#13
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja wussten sie. Ich hatte bereits 2 Monate "Verzug". Ich musste den Betrag im Januar bezahlen, konnte ich aber nicht daher musste ich den Service in Anspruch nehmen (kostet 50€ für 30 Tage Frist Verlängerung).

Ebenfalls hatte ich sogar bis zum 25.04 um Zeit gebeten allerdings wurde das verweigert und daraufhin musste ich mir durch Freunde & Familie Geld leihen um nicht in Verzug zu geraten. Nun ist es trotzdem dazu gekommen was mich echt runter zieht.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dann war die Einschaltung eines Inkassos aus der Kategorie "Unsinn". Bei bekannten Geldproblemen und wenn sie sogar schon eine 50€ Gebühr für eine Stundung erhoben haben, würde ich die Inkassokosten verweigern.

Unterm Strich hast du nun also bezahlt und die wollen "nur" noch die Inkassogebühr, korrekt?
Sofern ein Schufa-Eintrag bereits erfolgt ist, würde ich die Schufa anschreiben. Auffordern den Eintrag wegen Widerspruch sofort zu löschen und weil die Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen. Sagen, dass es keinerlei offene Forderung gibt und dass der Eintrag erst gemeldet werden darf, wenn er erfolgreich vor einem Gericht eingeklagt wurde. Ankündigen, dass man bei Weigerung der Löschung gerne via Anwalt und Gericht auf Kosten der Schufa die Löschung erzwingt.
Normalerweise wird das dann rausgelöscht.

Signatur:

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#15
 Von 
tzutzi21
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 16x hilfreich)
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