Hallo liebe Leute,
ich bin wirklich sehr eingeschüchtert und weiß nicht was ich tun soll. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
Ich hab am 15.03.24 einem Brief von der *** Inkasso bekommen weil ich angeblich 2005 etwas von der Firma Provea gekauft haben soll. Damals war ich allerdings erst 5 Jahre alt. Hätte dementsprechend also überhaupt nichts kaufen können, vor allem nicht bei Provea was ich nichtmal kenne. Das Schreiben soll "die letzte Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" sein. Ich werde aufgefordert einen Betrag von ca. 650€ zu begleichen für etwas was ich mit 5 Jahren gekauft haben soll und mich damals angeblich knapp 50€ gekostet haben soll.
Nun habe ich das Schreiben erst am 30.03.24 gesehen, da ich vorher im Urlaub war und es an die Adresse meine Eltern geschickt wurde, wo ich früher lebte. Meine aktuelle Meldeanschrift ist woanders.
Auf Rat der Polizei die ich am gleichen Abend noch anrief sollte ich Strafanzeige (wegen Betrugsversuch) stellen und eine E-Mail schreiben, dass ich den Forderungen widerspreche und die Polizei eingeschaltet habe. Das habe ich am selben Abend.
Nun habe ich heute im Briefkasten eine Antwort des Inkassounternehmens, welche mir den Vollstreckungsbescheid zugeschickt hat. Dieser ist von August 2010 und soll mir damals auf eine Adresse zugeschickt worden sein, bei der ich noch nie gelebt habe noch zu Besuch war. Damals habe ich dieses Schreiben auch dementsprechend nicht bekommen.
Nun meine Frage. Was mache ich jetzt. Es gibt viele Ungereimtheiten. Aber ich hab aus meiner Recherche dazu gelesen, dass es häufiger vorkam, dass es zu einer Kontopfändung kam oder der Gerichtsvollzieher tatsächlich kam.
Ich weiß nicht was ich machen soll.
LG.
UGV Inkasso, Firma Provea. Zwangsvollstreckung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatDieser ist von August 2010 und soll mir damals auf eine Adresse zugeschickt worden sein, bei der ich noch nie gelebt habe noch zu Besuch war. :
Dann würde ich dem Inkasso mitteilen das ich dort nie gelebt habe und ich - sofern sie die rechtswidrige Vollstreckung gegen mich nicht sofort einstellen - gerichtlich vorgehen werde.
Zusätzlich würde ich wegen der vorsätzlichen Personenverwechselung die Strafanzeige entsprechend präzisieren.
ZitatZusätzlich würde ich wegen der vorsätzlichen Personenverwechselung die Strafanzeige entsprechend präzisieren :
Tut mir leid,
ich verstehe nicht genau, was damit gemeint ist.
LG.
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Zitatich verstehe nicht genau, was damit gemeint ist. :
Die Strafanzeige ergänzen um den Punkt, dass hier eine vorsätzliche Personenverwechselung vorliegt
Hi,
Also ich kann dir Sagen ich kloppe mich mit diesen menschen seid mehr als 10 jahren rum und hab mitlerweile echt die Schnautze voll.
Anfang 2019 haben sie bei mir gepfändet. Ich hab einen anwalt eingeschaltet dieser hat einen Brief geschrieben und danach hat sich das Inkasso nie wieder gemeldet noch nichtmal die vom Anwalt geforderten Unterlagen haben sie zugesandt.
In Diesem jahr habe ich erneut ein Schreiben bekommen mit einer Erneuten Zwangsvollstreckungsandrohung. Und ich muss gelinde gesagt sagen ich Raste die Letzten 5 Tage schon soweit aus das ich am Liebsten mal Persönlich in Harthausen bei dem UNternahmen aufschlagen würde. Aber Weiter im Text.
Ich weiß nicht wie mein Anwalt nun weiter vorgehen will. LEdiglich habe ich das unternehmen nun wegen Betruges Angezeigt Als grundlage habe ich hier die Inkassokosten von 957€ angegeben (aus einer Forderung von 22,70€) und den Zinsatz von 13,25%. Ich denke Weiteres Vorgehen wird dann die Tage noch mit meinem Anwalt besprochen oder ich gebe es weiter an den Vebraucherdienst E.V. die auch noch anwälte haben die sich schon *** inkasso unterhalten haben.
Auch habe ich das UNternehmen beim Verband für Inkasso und Forderungsmanagment gemeldet bei dem sie ja mitglied sind und lasse dort das unternehmen auch prüfen.
Naja und dann schauen wir mal was der Anwalt noch findet um diesen Personen richtig auf die Nerven zu gehen.
Und noch kleine Anmerkung zu deinem Fall. Mit 5 Jahren bist du überhaupt nicht Rechtsfähig und kannst somit auch keinen Vertrag abschließen. Geh damit zum Anwalt das sollte für diesen Anwalt ein Leichtes sein das Unternehmen auf dieser Grundlage zu zerlegen.
-- Editiert von User am 18. Mai 2024 14:55
ZitatAuch habe ich das UNternehmen beim Verband für Inkasso und Forderungsmanagment gemeldet bei dem sie ja mitglied sind und lasse dort das unternehmen auch prüfen :
ZitatUnd ich muss gelinde gesagt sagen ich Raste die Letzten 5 Tage schon soweit aus das ich am Liebsten mal Persönlich in Harthausen bei dem UNternahmen aufschlagen würde. :
Man hätte sich besser mal um die Angelegenheit gekümmert, bevor die einen Titel erwirkt haben.
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